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:Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930. | :Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930. | ||
*1. Die Auslosung wird in der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 28. November 1930 veröffentlicht. Die fünf Endtermine der Runden werden | *1. Auslosung | ||
:Die Auslosung wird in der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 28. November 1930 veröffentlicht. Die fünf Endtermine der Runden werden später bekanntgegeben. Die Endtermine gelten für die Spiele Stockerauer EV und St. Pölten (siehe Punkt 2) nur dann, wenn in diesem Zeitabschnitte Natureis zustande kommt. Fällt ein Spiel mangels Natureis aus, so wird hierfür vom Wettspielreferenten unbeschadet der innerhalb der nächstfolgenden Runden festgesetzten Spiele ein eigener Termin bestimmt. | |||
:Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden. | :Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden. | ||
*2. Austragungsort: Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe | *2. Austragungsort | ||
3. Fahrtvergütung: Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. Mödling hat bei seinem Spiel gegen Stockerauer EV aus Eigenen zu tragen. | :Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe Nr. 3, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 2, Ausnahme bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten: siehe vorstehenden Punkt 1. | ||
:Die Vereine Stockerau und St. Pölten werden angewiesen, für den Fall das ein angesetztes Spiel abgesagt wird, hiervon bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn die Telefonnummer U19-9-92 (Schaffer) in Kenntnis zu setzen. Ebenso wird der Wiener Gegner verpflichtet, sich unter der gleichen Tel-Nr. zu erkundigen, ob das Spiel eventuell abgesetzt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrauslagen für den gegnerischen Verein und Schiedsrichter oder Platzspesen) herangezogen wird. | |||
3. Fahrtvergütung | |||
:Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. Mödling hat bei seinem Spiel gegen Stockerauer EV aus Eigenen zu tragen. | |||
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