Wilhelm von Montfort-Tettnang: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Politische Positionierung ===
=== Politische Positionierung ===
Politisch scheint es, dass Wilhelm eine Schaukelpolitik betrieb. Die meiste Zeit setzte er die Politik seines Vaters im Dienste der Herzöge von Österreich fort. Nach dem Tod seines Schwiegervaters war er 1418-1436 der erste Vogt der Herzöge von Österreich in dessen früherer Grafschaft [[Bludenz]], die er auch als Pfandschaft besaß. 1424 war er Hofmeister des Herzogs [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich IV. von Österreich]] und 1429 dessen Landvogt im Breisgau und im Oberelsass. Er war aber auch einigen Eidgenossenschaften verpflichtet, so stand er seit 1406 in einem [[w:Burgrecht|Burgrecht]]<ref>Zur Bedeutung des Burgrechts, vgl. Eintrag Burgrecht [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9829.php Historisches Lexikon der Schweiz]</ref> mit der Reichsstadt [[w:Zürich|Zürich]] und im Landrecht mit [[w:Schwyz|Schwyz]]<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 39</ref>, außerdem war er auch im Landrecht mit [[w:Glarus|Glarus]]. Während des Konzils von Konstanz finden wir ihn als Gefolgsmann des Königs [[Kaiser Sigismund|Siegmund]], den er 1432/33 auch nach Rom zur Kaiserkrönung begleitete. Für die feierliche Abreise von Papst [[w:Martin V.|Martin V.]] von dort ist belegt, dass er zusammen mit dem Grafen Eberhard von Nellenburg dessen Baldachin trug. 1433 war Wilhelm Schirmvogt des [[w:Basler Konzil|Konzils von Basel]].<ref name ="burmeister"/><nowiki/>
Politisch scheint es, dass Wilhelm eine Schaukelpolitik betrieb. Die meiste Zeit setzte er die Politik seines Vaters im Dienste der Herzöge von Österreich fort. Nach dem Tod seines Schwiegervaters war er 1418-1436 der erste Vogt der Herzöge von Österreich in dessen früherer Grafschaft [[Bludenz]], die er auch als Pfandschaft besaß. 1424 war er Hofmeister des Herzogs [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich IV. von Österreich]] und 1429 dessen Landvogt im Breisgau und im Oberelsass. Er war aber auch einigen Eidgenossenschaften verpflichtet, so stand er seit 1406 in einem [[w:Burgrecht|Burgrecht]]<ref>Zur Bedeutung des Burgrechts, vgl. Eintrag Burgrecht [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9829.php Historisches Lexikon der Schweiz]</ref> mit der Reichsstadt [[w:Zürich|Zürich]] und im Landrecht mit [[w:Schwyz|Schwyz]]<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 39</ref>, außerdem war er auch im Landrecht mit [[w:Glarus|Glarus]]. Während des Konzils von Konstanz finden wir ihn als Gefolgsmann des Königs [[Sigismund (HRR)|Siegmund]], den er 1432/33 auch nach Rom zur Kaiserkrönung begleitete. Für die feierliche Abreise von Papst [[w:Martin V.|Martin V.]] von dort ist belegt, dass er zusammen mit dem Grafen Eberhard von Nellenburg dessen Baldachin trug. 1433 war Wilhelm Schirmvogt des [[w:Basler Konzil|Konzils von Basel]].<ref name ="burmeister"/><nowiki/>


=== Herr von Tettnang ===
=== Herr von Tettnang ===
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