Sierninger Handel: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Der Sierninger Handel''' im Jahr 1588 gilt in der Geschichte von [[Oberösterreich]] als Höhe- und Wendepunkt bei der Verdrängung von Protestanten zugunsten von Katholiken aus wichtigen Stellungen. Der erfolgreiche Widerstand der Bevölkerung gegen die Einsetzung eines neuen katholischen Geistlichen hatte eine Verschärfung der religiösen (und auch sozialen) Konflikte zur Folge und war letztlich ein Auslöser für den [[w:Zweiter oberösterreichischer Bauernaufstand|Zweiten oberösterreichischen Bauernaufstand (1594–1597)]]. | '''Der Sierninger Handel''' im Jahr 1588 gilt in der Geschichte von [[Oberösterreich]] als Höhe- und Wendepunkt bei der Verdrängung von Protestanten zugunsten von Katholiken aus wichtigen Stellungen. Der erfolgreiche Widerstand der Bevölkerung gegen die Einsetzung eines neuen katholischen Geistlichen hatte eine Verschärfung der religiösen (und auch sozialen) Konflikte zur Folge und war letztlich ein Auslöser für den [[w:Zweiter oberösterreichischer Bauernaufstand|Zweiten oberösterreichischen Bauernaufstand (1594–1597)]]. | ||
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In den Bestimmungen des [[w:Augsburger Religionsfrieden|Augsburger Religionsfriedens (1555)]] war festgelegt worden, dass der jeweilige Landesfürst über die Religion seiner Untertanen zu bestimmen hatte (''Cuius regio, eius religio''). Trotz der Religionskonzession [[Maximilian II. (HRR)|Kaiser Maximilian II.]] im Jahr 1568 blieben die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 auch für das Herzogtum Österreich ob der Enns (Teil des heutigen Bundeslandes [[Oberösterreich]]) gültig, das damals in religiösen Belangen noch dem [[w:Bistum Passau|Bistum Passau]] unterstand. Zwar bedeutete die reichsrechtliche Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses, dass die Lutheraner nicht mehr als „Ketzer“ oder „Sektierer“ zu behandeln waren, aber das Recht des Landesfürsten, die Religion seiner Untertanen zu bestimmen, blieb davon unberührt.<ref name ="ooe">vgl. [http://www.ooegeschichte.at/index.php?id=1897&print=1&no_cache=1 Protestantismus (1568–1600)], eingesehen am 27. August 2017</ref> | In den Bestimmungen des [[w:Augsburger Religionsfrieden|Augsburger Religionsfriedens (1555)]] war festgelegt worden, dass der jeweilige Landesfürst über die Religion seiner Untertanen zu bestimmen hatte (''Cuius regio, eius religio''). Trotz der Religionskonzession [[w:Maximilian II. (HRR)|Kaiser Maximilian II.]] im Jahr 1568 blieben die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 auch für das Herzogtum Österreich ob der Enns (Teil des heutigen Bundeslandes [[Oberösterreich]]) gültig, das damals in religiösen Belangen noch dem [[w:Bistum Passau|Bistum Passau]] unterstand. Zwar bedeutete die reichsrechtliche Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses, dass die Lutheraner nicht mehr als „Ketzer“ oder „Sektierer“ zu behandeln waren, aber das Recht des Landesfürsten, die Religion seiner Untertanen zu bestimmen, blieb davon unberührt.<ref name ="ooe">vgl. [http://www.ooegeschichte.at/index.php?id=1897&print=1&no_cache=1 Protestantismus (1568–1600)], eingesehen am 27. August 2017</ref> | ||
Offiziell war das Herzogtum ein katholisches Land, das katholische Pfarrsystem blieb aufrecht. Bei der Besetzung der Pfarrstellen war daher die Bestätigung des Bischofs von Passau notwendig. [[w:Maximilian II.|Kaiser Maximilian II.]] hatte allerdings in Bezug auf die Herren und Ritter auf das Recht, die Religion zu bestimmen, verzichtet und ihnen unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel einer einheitlichen lutherischen Kirchen- und Gottesdienstordnung) die persönliche Ausübung des protestantischen Glaubens zugestanden. Das bedeutet, dass praktisch bei jeder Pfarr-Besetzung, wo lutherische Patronatsherrn oder Stadträte das Besetzungsrecht hatten, evangelische Prädikanten eingesetzt wurden. Wo das Besetzungsrecht in katholischer Hand lag (zum Beispiel bei den Stiften, Klöstern und katholischen Landesherren), kam es oft zu regionalen Parallelstrukturen: Neben dem katholischen Pfarrer, der von den Einkünften der Pfarre lebte, wirkten lutherische Prädikanten (Predigthelfer, Laienprediger) als Angestellte des Adels oder der Städte. Dass ein solches System – trotz Kompromissbereitschaft – zu permanenter Unsicherheit und damit zu Konflikten auf allen Ebenen führte, liegt auf der Hand. In den Verhandlungen zwischen den Ständen und dem Landesherrn, in Landtag und Stadträten spielten Religionsfragen in der Folge eine zentrale Rolle.<ref name ="ooe"/> | Offiziell war das Herzogtum ein katholisches Land, das katholische Pfarrsystem blieb aufrecht. Bei der Besetzung der Pfarrstellen war daher die Bestätigung des Bischofs von Passau notwendig. [[w:Maximilian II.|Kaiser Maximilian II.]] hatte allerdings in Bezug auf die Herren und Ritter auf das Recht, die Religion zu bestimmen, verzichtet und ihnen unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel einer einheitlichen lutherischen Kirchen- und Gottesdienstordnung) die persönliche Ausübung des protestantischen Glaubens zugestanden. Das bedeutet, dass praktisch bei jeder Pfarr-Besetzung, wo lutherische Patronatsherrn oder Stadträte das Besetzungsrecht hatten, evangelische Prädikanten eingesetzt wurden. Wo das Besetzungsrecht in katholischer Hand lag (zum Beispiel bei den Stiften, Klöstern und katholischen Landesherren), kam es oft zu regionalen Parallelstrukturen: Neben dem katholischen Pfarrer, der von den Einkünften der Pfarre lebte, wirkten lutherische Prädikanten (Predigthelfer, Laienprediger) als Angestellte des Adels oder der Städte. Dass ein solches System – trotz Kompromissbereitschaft – zu permanenter Unsicherheit und damit zu Konflikten auf allen Ebenen führte, liegt auf der Hand. In den Verhandlungen zwischen den Ständen und dem Landesherrn, in Landtag und Stadträten spielten Religionsfragen in der Folge eine zentrale Rolle.<ref name ="ooe"/> | ||
== Vorgeschichte == | |||
Unter der Herrschaft von Kaiser Maximilian II. (1564–1576), der sich eher liberal verhielt, ergaben sich für die lutherische Seite gute Möglichkeiten, ihre Stellung ausbauen zu können. In der Praxis wurden die Einschränkungen der Religionskonzession ignoriert. Die Städte praktizierten genauso öffentlich ihren lutherischen Glauben wie die meisten Adeligen. Sichtbaren Ausdruck fand dies vor allem im Ausbau evangelischer Institutionen, zum Beispiel bei der Errichtung von Schulen.<ref name ="ooe"/> | Unter der Herrschaft von Kaiser Maximilian II. (1564–1576), der sich eher liberal verhielt, ergaben sich für die lutherische Seite gute Möglichkeiten, ihre Stellung ausbauen zu können. In der Praxis wurden die Einschränkungen der Religionskonzession ignoriert. Die Städte praktizierten genauso öffentlich ihren lutherischen Glauben wie die meisten Adeligen. Sichtbaren Ausdruck fand dies vor allem im Ausbau evangelischer Institutionen, zum Beispiel bei der Errichtung von Schulen.<ref name ="ooe"/> | ||
Version vom 27. August 2017, 19:30 Uhr
Der Sierninger Handel im Jahr 1588 gilt in der Geschichte von Oberösterreich als Höhe- und Wendepunkt bei der Verdrängung von Protestanten zugunsten von Katholiken aus wichtigen Stellungen. Der erfolgreiche Widerstand der Bevölkerung gegen die Einsetzung eines neuen katholischen Geistlichen hatte eine Verschärfung der religiösen (und auch sozialen) Konflikte zur Folge und war letztlich ein Auslöser für den Zweiten oberösterreichischen Bauernaufstand (1594–1597).
Ausgangssituation
In den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens (1555) war festgelegt worden, dass der jeweilige Landesfürst über die Religion seiner Untertanen zu bestimmen hatte (Cuius regio, eius religio). Trotz der Religionskonzession Kaiser Maximilian II. im Jahr 1568 blieben die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 auch für das Herzogtum Österreich ob der Enns (Teil des heutigen Bundeslandes Oberösterreich) gültig, das damals in religiösen Belangen noch dem Bistum Passau unterstand. Zwar bedeutete die reichsrechtliche Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses, dass die Lutheraner nicht mehr als „Ketzer“ oder „Sektierer“ zu behandeln waren, aber das Recht des Landesfürsten, die Religion seiner Untertanen zu bestimmen, blieb davon unberührt.[1]
Offiziell war das Herzogtum ein katholisches Land, das katholische Pfarrsystem blieb aufrecht. Bei der Besetzung der Pfarrstellen war daher die Bestätigung des Bischofs von Passau notwendig. Kaiser Maximilian II. hatte allerdings in Bezug auf die Herren und Ritter auf das Recht, die Religion zu bestimmen, verzichtet und ihnen unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel einer einheitlichen lutherischen Kirchen- und Gottesdienstordnung) die persönliche Ausübung des protestantischen Glaubens zugestanden. Das bedeutet, dass praktisch bei jeder Pfarr-Besetzung, wo lutherische Patronatsherrn oder Stadträte das Besetzungsrecht hatten, evangelische Prädikanten eingesetzt wurden. Wo das Besetzungsrecht in katholischer Hand lag (zum Beispiel bei den Stiften, Klöstern und katholischen Landesherren), kam es oft zu regionalen Parallelstrukturen: Neben dem katholischen Pfarrer, der von den Einkünften der Pfarre lebte, wirkten lutherische Prädikanten (Predigthelfer, Laienprediger) als Angestellte des Adels oder der Städte. Dass ein solches System – trotz Kompromissbereitschaft – zu permanenter Unsicherheit und damit zu Konflikten auf allen Ebenen führte, liegt auf der Hand. In den Verhandlungen zwischen den Ständen und dem Landesherrn, in Landtag und Stadträten spielten Religionsfragen in der Folge eine zentrale Rolle.[1]
Vorgeschichte
Unter der Herrschaft von Kaiser Maximilian II. (1564–1576), der sich eher liberal verhielt, ergaben sich für die lutherische Seite gute Möglichkeiten, ihre Stellung ausbauen zu können. In der Praxis wurden die Einschränkungen der Religionskonzession ignoriert. Die Städte praktizierten genauso öffentlich ihren lutherischen Glauben wie die meisten Adeligen. Sichtbaren Ausdruck fand dies vor allem im Ausbau evangelischer Institutionen, zum Beispiel bei der Errichtung von Schulen.[1]
Unter Kaiser Rudolf II. (seit 1576) änderte sich allerdings die Lage. Dieser war am spanischen Hof streng im katholischen Glauben erzogen worden und versuchte seine Rechte in Bezug auf die Religion durchzusetzen. Während er mit der Abschaffung des lutherischen Gottesdienstes bei den Landständen des benachbarten Herzogtums Österreich unter der Enns (im heutigen Bundesland Niederösterreich) Erfolge hatte, leisteten die Landstände "ob der Enns" (Adel und Städte) Widerstand und schafften es zunächst den "Status quo" zu erhalten. Als Druckmittel diente die Verweigerung von Steuern, die der Kaiser für den Krieg gegen das Osmanische Reich dringend benötigte. Um gegen ihnen auch weiterhin geeinigt vorgehen zu können, einigten sich die Landstände im Jahr 1577 auf eine gemeinsame Kirchenordnung, deren Anwendung in der Praxis allerdings nicht wirklich gelang. Unter dem Druck der Verhältnisse kam es zu einer Radikalisierung der Lage. Während der Adel und das Bürgertum eher auf diplomatische Mittel zur Sicherung des lutherischen Bekenntnisses setzten, leisteten die Bauern schließlich aktiven Widerstand gegen die Einsetzung katholischer Geistlicher.[1]
Der Sierninger Handel
Als im Jahr 1588 in Sierning bei Steyr, das damals eine "Hochburg des Protestantismus" war, ein Domherr aus Passau als ein neuer katholischer Priester für die Messliturgie eingesetzt werden sollte, leistete die gesamte dortige Bevölkerung Widerstand dagegen. Durch die Vermittlung der Stände und der kaiserlichen Regierung gelang schließlich eine diplomatische Lösung: Der neue katholische Pfarrer durfte bleiben, musste aber einen lutherischen Vikar anstellen. Dies wurde von der lutherischen Seite als "Sieg" interpretiert und hatte zur Folge, dass sich nun auch die Bevölkerung in anderen Orten gegen die Rekatholisierung zu wehren begann[1]
Weblinks
- Protestantismus (1568–1600), Website Oberösterreichische Geschichte