Vertrag von Wien (1396): Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits 1392 hatte Herzog Albrecht III. die Verwaltung der [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]] und der ''[[w:Vorderösterreich|Vorderen Lande]]'' an seinen Neffen [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]], einen jüngeren Bruder Wilhelms übertragen<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 189</ref>. Nachdem Wilhelm mit Albrecht IV. im "Vertrag von Hollenburg" zu einer Einigung gelangt war, wurde auf Leopolds Drängen hin im Jahr darauf in [[Wien]] ein weiterer Hausvertrag geschlossen, durch den Leopold die völlige Gleichberechtigung in den Territorien erhielt, die er seit 1392 verwaltet hatte. Außer der Herrschaft über Tirol und die "Vorderen Landen" wurde ihm eine finanzielle Kompensation<ref group="A">Die finanzielle Kompensation für Leopold IV. war dem Umstand geschuldet, dass die Einkünfte von Tirol und den Vorderen Landen zu diesem Zeitpunkt wesentlicher geringer waren als die aus den Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain, über die Wilhelm die Herrschaft ausübte. Erst unter der Herrschaft von Herzog [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich IV.]] verkehrte sich die Finanzlage ins Gegenteil, vgl. [[w:Klaus Brandstätter|Klaus Brandstätter]]: ''Zur Entwicklung der Finanzen unter Herzog Friedrich IV.''. In: Georg Mühlberger - Mercedes  Blaas [Hrsg.]. ''Grafschaft Tirol: "Terra Venusta"''. Studien zur Geschichte Tirols, insbesondere des Vinschgaus (= Schlern-Schriften 337). Innsbruck, 2007, S. 233f.</ref> zugestanden. In diesem Vertrag kam es außerdem zu einer vorläufigen Regelung, die Wilhelms übrige jüngere Brüder betraf. Wilhelm sollte die Versorgung für [[w:Ernst der Eiserne|Herzog Ernst I. ("''Ernst den Eisernen''")]] und Leopold IV. die für [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich IV. ("''Friedel mit der leeren Tasche''")]] übernehmen.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194 und S. 196</ref>
Bereits 1392 hatte Herzog Albrecht III. die Verwaltung der [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]] und der ''[[w:Vorderösterreich|Vorderen Lande]]'' an seinen Neffen [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]], einen jüngeren Bruder Wilhelms übertragen<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 189</ref>. Nachdem Wilhelm mit Albrecht IV. im "Vertrag von Hollenburg" zu einer Einigung gelangt war, wurde auf Leopolds Drängen hin im Jahr darauf in [[Wien]] ein weiterer Hausvertrag geschlossen, durch den Leopold die völlige Gleichberechtigung in den Territorien erhielt, die er seit 1392 verwaltet hatte. Außer der Herrschaft über Tirol und die "Vorderen Landen" wurde ihm eine finanzielle Kompensation<ref group="A">Die finanzielle Kompensation für Leopold IV. war dem Umstand geschuldet, dass die Einkünfte von Tirol und den Vorderen Landen zu diesem Zeitpunkt wesentlicher geringer waren als die aus den Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain, über die Wilhelm die Herrschaft ausübte. Erst unter der Herrschaft von Herzog [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich IV.]] verkehrte sich die Finanzlage ins Gegenteil, vgl. [[w:Klaus Brandstätter|Klaus Brandstätter]]: ''Zur Entwicklung der Finanzen unter Herzog Friedrich IV.''. In: Georg Mühlberger - Mercedes  Blaas [Hrsg.]. ''Grafschaft Tirol: "Terra Venusta"''. Studien zur Geschichte Tirols, insbesondere des Vinschgaus (= Schlern-Schriften 337). Innsbruck, 2007, S. 233f.</ref> zugestanden. In diesem Vertrag kam es außerdem zu einer vorläufigen Regelung, die Wilhelms übrige jüngere Brüder betraf. Wilhelm sollte die Versorgung für [[w:Ernst der Eiserne|Herzog Ernst I. ("''Ernst den Eisernen''")]] und Leopold IV. die für [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich IV. ("''Friedel mit der leeren Tasche''")]] übernehmen.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194 und S. 196</ref>


In diesem Vertrag wurden auch Bestimmungen getroffen oder aus dem Vertrag von Hollenburg erweitert, welche die den Wiener Stadtregierung betrafen. Es wurde festgelegt, dass der Bürgermeister und der Stadtrat von [[Wien]] jedes Jahr neu zu wählen waren. Außerdem wurde bestimmt, dass der Stadtrat sich zu gleichen Teilen aus den [[Erbbürger|Erbbürgern]], den Kaufleuten und den ehrbaren Handwerkern zusammenzusetzen hatte.<ref>vgl. [[w:Andreas P. Pittler|Andreas Pittler]]: ''Die Bürgermeister Wiens''. Die Geschichte der Stadt in Porträts. Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 2003, ISBN 3-8000-3873-0, S. 19</ref>
In Zusammenhang mit diesem Vertrag wurden auch Bestimmungen getroffen oder aus dem Vertrag von Hollenburg erweitert, welche die den Wiener Stadtregierung betrafen. Sie sind in einer Urkunde zusammengefasst, dem [[Ratswahlprivileg (1396)|Ratswahlprivileg]]<ref>vgl. [[w:Andreas P. Pittler|Andreas Pittler]]: ''Die Bürgermeister Wiens''. Die Geschichte der Stadt in Porträts. Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 2003, ISBN 3-8000-3873-0, S. 19</ref>


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