Landesfeuerwehrverband Steiermark: Unterschied zwischen den Versionen
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Standort des Verbandes ist in [[Lebring-Sankt Margarethen | Standort des Verbandes ist in der Marktgemeinde [[Lebring-Sankt Margarethen]]. Der Landesfeuerwehrverband ist, gleich den einzelnen Feuerwehren, eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]. | ||
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* der '''Landesfeuerwehrkommandant''' | |||
* der '''Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter''' | |||
* der '''Landesfeuerwehrausschuss''': der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die [[Oberbrandrat|Bereichsfeuerwehrkommandanten]], der vom Landesfeuerwehrkommandant ernannte Landesfeuerwehrfinanzreferent, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter. | |||
Dem Landesfeuerwehrausschuss gehört als beratendes Mitglied das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrausschuss vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden. | |||
* der '''Landesfeuerwehrtag''': der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten und ihre [[Brandrat|Stellvertreter]], die [[Abschnittsbrandinspektor|Abschnittsfeuerwehrkommandanten]], ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter. | |||
Als beratende Mitglieder gehören dem Landesfeuerwehrtag das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person, der Landesfeuerwehrfinanzreferent, die vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragten Personen und die Ehrendienstgrade des Landesfeuerwehrverbandes an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrtag vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden. | |||
* die '''Wahlversammlung''' | |||
== Gliederung == | == Gliederung == | ||
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*[[Bereichsfeuerwehrverband Graz-Stadt]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Landesfeuerwehrrat (Dienstgrad)|LFR]] Klaus Baumgartner]] | ;Feuerwehrbereiche: Die Feuerwehrbereiche sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland '''vor 2012 ([[w:Liste der politischen Bezirke der Steiermark#Bezirksfusionen|Bezirksfusionen]])''', wobei die Feuerwehren der Statutarstadt Graz einen eigenen [[Liste der Bereichsfeuerwehrverbände in der Steiermark|Bereichsfeuerwehrverband]] (BFV Graz-Stadt) bilden. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des ehemaligen Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbereiche von den jeweiligen Bereichsfeuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter, Kassier und Schriftführer zusammensetzen. Weiters gibt es noch Bereichsbeauftragte verschiedener Sachgebiete. | ||
Der LFV Steiermark ist in folgende 17 Bereiche gegliedert: | |||
*[[Bereichsfeuerwehrverband Graz-Stadt]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Landesfeuerwehrrat (Dienstgrad)|LFR]] [[Branddirektor|BD]] Dr. Klaus Baumgartner]] | |||
*[[Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Oberbrandrat|OBR]] Gerhard Sampt) | *[[Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Oberbrandrat|OBR]] Gerhard Sampt) | ||
*[[Bereichsfeuerwehrverband Bruck/Mur]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Landesfeuerwehrrat (Dienstgrad)|LFR]] Reinhard Leichtfried) | *[[Bereichsfeuerwehrverband Bruck/Mur]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Landesfeuerwehrrat (Dienstgrad)|LFR]] Reinhard Leichtfried) | ||
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*[[Bereichsfeuerwehrverband Weiz]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Oberbrandrat|OBR]] Johann Preihs) | *[[Bereichsfeuerwehrverband Weiz]] (Bereichsfeuerwehrkommandant [[Oberbrandrat|OBR]] Johann Preihs) | ||
;Feuerwehrabschnitte: Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbereiche. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bereiches erfolgen. Geführt werden diese vom jeweiligen Abschnittskommandant. Auch im Abschnitt gibt es Beauftragte für die Sachgebiete wie auf Bereichsebene. | |||
== Wahlen == | |||
In der Steiermark werden alle Funktionäre vom [[OBI|Kommandantstellvertreter]] aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine für [[HBI|Kommandant]] und Stellvertreter sind jeweils zwischen 1. November des dem Wahljahr vorausgehenden Jahres und 30. Juni des Wahljahres (alle 5 Jahre ab 2007). Jene für die Abschnittskommandanten liegen zwischen 1. September und 30. November des Wahljahres (ebenfalls alle 5 Jahre ab 2007). Der Bereichskommandant und sein Stellvertreter werden im darauffolgenden Jahr zwischen 1. Jänner und 30. April gewählt. Die Wahlen für den Landesfeuerwehrkommandant und seinen Stellvertreter finden dann zwischen 15. Juni und 15. Juli im selben Jahr statt. | |||
Wahlberechtigt für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Abschnittskommandant aufwärts bis Bereichskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bereichskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt. | |||
== Standort == | == Standort == | ||
Der Standort des Verbandes befindet sich [[Lebring-Sankt Margarethen|Lebring]]. Am selben Standort befindet sich auch die [[w:Feuerwehrschulen_in_Österreich#Steiermark|Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark]]. | Der Standort des Verbandes befindet sich in [[Lebring-Sankt Margarethen|Lebring]]. Am selben Standort befindet sich auch die [[w:Feuerwehrschulen_in_Österreich#Steiermark|Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark]]. | ||
==Funk== | ==Funk== |
Version vom 26. Februar 2018, 16:46 Uhr
Der Landesfeuerwehrverband Steiermark ist die Dachorganisation aller steirischen Feuerwehren, das sind rund 780 Wehren mit ca. 50.000 Mitgliedern und gehört dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das Steiermärkische Feuerwehrgesetz (StFWG).
Standort des Verbandes ist in der Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen. Der Landesfeuerwehrverband ist, gleich den einzelnen Feuerwehren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Landesfeuerwehrkommando
- Landesbranddirektor: PRÄS LBD Albert Kern
- Landesbranddirektor-Stellvertreter: LBDS Gerhard Pötsch
Organe
- der Landesfeuerwehrkommandant
- der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
- der Landesfeuerwehrausschuss: der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten, der vom Landesfeuerwehrkommandant ernannte Landesfeuerwehrfinanzreferent, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter.
Dem Landesfeuerwehrausschuss gehört als beratendes Mitglied das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrausschuss vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.
- der Landesfeuerwehrtag: der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die Abschnittsfeuerwehrkommandanten, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter.
Als beratende Mitglieder gehören dem Landesfeuerwehrtag das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person, der Landesfeuerwehrfinanzreferent, die vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragten Personen und die Ehrendienstgrade des Landesfeuerwehrverbandes an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrtag vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.
- die Wahlversammlung
Gliederung
Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Feuerwehrbereiche und Feuerwehrabschnitte.
- Feuerwehrbereiche
- Die Feuerwehrbereiche sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland vor 2012 (Bezirksfusionen), wobei die Feuerwehren der Statutarstadt Graz einen eigenen Bereichsfeuerwehrverband (BFV Graz-Stadt) bilden. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des ehemaligen Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbereiche von den jeweiligen Bereichsfeuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter, Kassier und Schriftführer zusammensetzen. Weiters gibt es noch Bereichsbeauftragte verschiedener Sachgebiete.
Der LFV Steiermark ist in folgende 17 Bereiche gegliedert:
- Bereichsfeuerwehrverband Graz-Stadt (Bereichsfeuerwehrkommandant LFR BD Dr. Klaus Baumgartner]]
- Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Gerhard Sampt)
- Bereichsfeuerwehrverband Bruck/Mur (Bereichsfeuerwehrkommandant LFR Reinhard Leichtfried)
- Bereichsfeuerwehrverband Deutschlandsberg (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Helmut Lanz)
- Bereichsfeuerwehrverband Feldbach (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Johannes Matzhold)
- Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Gerald Derkitsch)
- Bereichsfeuerwehrverband Hartberg (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Johann Hönigschnabl)
- Bereichsfeuerwehrverband Judenburg (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Harald Schaden)
- Bereichsfeuerwehrverband Knittelfeld (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Erwin Grangl)
- Bereichsfeuerwehrverband Leibnitz (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Josef Krenn)
- Bereichsfeuerwehrverband Leoben (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Manfred Harrer)
- Bereichsfeuerwehrverband Liezen (Bereichsfeuerwehrkommandant LBDS Gerhard Pötsch)
- Bereichsfeuerwehrverband Murau (Bereichsfeuerwehrkommandant LFR Helmut Vasold)
- Bereichsfeuerwehrverband Mürzzuschlag (Bereichsfeuerwehrkommandant LFR Rudolf Schober)
- Bereichsfeuerwehrverband Radkersburg (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Volker Hanny)
- Bereichsfeuerwehrverband Voitsberg (Bereichsfeuerwehrkommandant LFR Bgm. Engelbert Huber)
- Bereichsfeuerwehrverband Weiz (Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Johann Preihs)
- Feuerwehrabschnitte
- Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbereiche. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bereiches erfolgen. Geführt werden diese vom jeweiligen Abschnittskommandant. Auch im Abschnitt gibt es Beauftragte für die Sachgebiete wie auf Bereichsebene.
Wahlen
In der Steiermark werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine für Kommandant und Stellvertreter sind jeweils zwischen 1. November des dem Wahljahr vorausgehenden Jahres und 30. Juni des Wahljahres (alle 5 Jahre ab 2007). Jene für die Abschnittskommandanten liegen zwischen 1. September und 30. November des Wahljahres (ebenfalls alle 5 Jahre ab 2007). Der Bereichskommandant und sein Stellvertreter werden im darauffolgenden Jahr zwischen 1. Jänner und 30. April gewählt. Die Wahlen für den Landesfeuerwehrkommandant und seinen Stellvertreter finden dann zwischen 15. Juni und 15. Juli im selben Jahr statt. Wahlberechtigt für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Abschnittskommandant aufwärts bis Bereichskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bereichskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.
Standort
Der Standort des Verbandes befindet sich in Lebring. Am selben Standort befindet sich auch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark.
Funk
In der Steiermark wurde das Funksystem von analog auf digital umgestellt. Jede Feuerwehr hat bereits digitale Funkgeräte im Betrieb (min. 5 Stück pro Wehr). Feuerwehren an Tunnelportalen, sogenannte Portalfeuerwehren haben zusätzlich noch das 70cm Semiduplex Band für den Direktfunk, obwohl bereits alle steirischen Tunnel mit einer Funkschiene (ermöglicht Digitalfunk in Tunneln) ausgestattet sind. Manche Wehren haben zusätzlich zum Digitalfunk noch analoge Geräte.
Alarmierung
In jedem Bereich gibt es eine Bereichsflorianstation, die tagsüber (mit ausnahme eines "Ruhetages") besetzt sind. In den Bereichen mit weniger Einsätzen (RA, VO, MU, BM, FF) ist die Bereichszentrale nur im Sonderfall besetzt (Viele Einsätze, wie z.B. bei Unwetter, ein Großeinsatz z.B. Industriebrand, der länger dauern wird, ...). Wenn eine Leitstelle nicht besetzt ist, wird der Bereich auf die Landesleitzentrale (Lebring) umgeleitet. In der Nacht sind also alle Bereiche von Lebring verwaltet (Außnahme Sonderfall). In den Leitstellen sitzen Disponenten, welche Notrufe annehmen, mithilfe der 34 Alarmstichwörter alarmieren und Funkgespräche abwickeln. Die Alarmierung erfolgt je nach der Wichtigkeit per "Stillem Alarm" mit Pager (Piepser) und SMS oder per "Sirenenalarm" mit Sirene, Pager und SMS. Pager sind aufgrund ihrer hohen Anschaffungskosten nur in wenigen Feuerwehren (Große Wehren, Wehren mit Spezialfahrzeugen) vorhanden. Der Sirenenalarm wird per Analogfunk ausgelöst.
Alarmstichwörter
In der Steiermark gibt es 34 Alarmstichwörter, die die verschiedensten Einsatzszenarien einschließen und nach denen die Disponenten die jeweiligen Feuerwehren alarmieren. Dies ist in der Steiermark einzigartig in ganz Österreich. Jede Feuerwehr bestimmt selbst eine Liste, welche Nachbarwehren bei einem gewissen Stichwort automatisch mitalarmiert werden sollen.
Als Grundlage gilt (vom LFV ausgewiesen):[1]
Alarmstichwörter für Brandeinsätze
Stufe | Stichwort | Alarmierung | Bemerkungen |
---|---|---|---|
B01 | Brandverdacht-Rauchentwicklung | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) | |
B02 | Müllkübel / Containerbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) | |
B03 | Rauchfangbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) | Verständigung Rauchfangkehrer |
B04 | Elektrische Anlagen | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp | Kontaktaufnahme EVU |
B05 | Zimmerbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps | |
B06 | Brandmeldealarm | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp | weitere Kräfte nach Objektalarmplan alarmieren |
B07 | Gasbrand, Gasaustritt, Gasunfall | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps | Erkundung welches Gas - wenn notwendig Gasversorger verständigen - Spezialkräfte anfordern (Messgeräte) |
B08 | Fahrzeugbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 RLF oder ähnliches), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät | |
B09 | Hecken-, Wiesen-, Wald- und Böschungsbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) | je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando – Abschnitts oder Bereichsführungsstab |
B10 | Keller- und Tiefgaragebrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps | Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan |
B11 | Brand Schienenfahrzeug | 2 am nächsten liegende Ortsfeuerwehren (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät | ÖBB / GKB / STLB etc. Notrufleitstelle informieren |
B12 | Wohnhausbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps | |
B13 | Wirtschaftsgebäudebrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps | |
B14 | Schulen,Kindergärten, Beherbergung, Veranst.-Halle Altenheim | Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps | Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan |
B15 | Industrie-, Werkstätten und Sägewerksbrand, Tankstelle, Heizhaus etc. | Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps | Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan, Je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando |
B16 | Tunnelbrand | Laut Tunnelalarmplan | Mindestens 6 SKG (Sauerstoff Kreislaufgeräte)-Trupps |
B17 | Hochhausbrand | Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB eventuell KDO), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps | Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan |
Alarmstichwörter für technische Einsätze
Stufe | Stichwort | Alarmierung | Bemerkungen |
---|---|---|---|
T01 | sonstige Hilfeleistung / Gerätebeistellung | Ortsfeuerwehr | |
T02 | Türöffnung, Personenrettung aus Lift | Ortsfeuerwehr | Polizei mitalarmieren |
T03 | Verkehrsunfall, Fahrzeugbergung, binden von Betriebsmittel | Ortsfeuerwehr | |
T04 | Auspumparbeiten | Ortsfeuerwehr | |
T05 | Insektenbekämpfung | Ortsfeuerwehr | |
T06 | Suchaktion | Ortsfeuerwehr | Polizei mitalarmieren |
T07 | Unwettereinsatz, Elementare Ereignisse | Ortsfeuerwehr | Je nach Größe Abschnitts- oder Bereichsführungsstab |
T08 | Tierrettung | Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB) | Eventuell Nachalarm Tierarzt |
T09 | Wasserdienst | Ortsfeuerwehr und laut Richtlinie Wasserdienst | Bezirkswasserdienstbeauftragten informieren |
T10 | Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person | Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät | Kontakt Rettung – Polizei |
T11 | Menschenrettung | Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens ein Atemschutzgerätetrupp | Rettung – Polizei |
T12 | Busunfall | Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät | Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI – AFÜST - Einsatzleitfahrzeug wenn notwendig BFÜST |
T13 | Unfall Schienenfahrzeug | Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät | Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI - AFÜST - ELF, wenn notwendig BFÜST |
T14 | VU Autobahn | Laut Autobahnalarmplan | |
T15 | VU im Tunnel | Laut Tunnelalarmplan, mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps | |
T16 | Flugunfall | Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät | bzw. laut Alarmplan vom Flughafen |
T17 | Schadstoffeinsatz ( ÖL, Gefährliche Stoffe) | Ortsfeuerwehr (mindestens ein TLF), mindestens ein Atemschutzgerätetrupp | Nachalarm Gefährliche Stoffe Fahrzeug - Ölfahrzeug - Strahlenschutz – laut Alarmplan für Gefährliche Stoffe |
Sachgebiete und Zuständige
- Atemschutz: BI d.ÖBFV Ing. Ingo Mayer
- Ausbrildung: ABI d.F. DI (FH) Gerhard Grain
- Auszeichnungen: OBR Helmut Lanz
- Betriebsfeuerwehren: OBR Werner Schmidt
- Bewerbe
- EDV: OBR d.LFV Michael Jost
- Feuerwehrkurat: LFKUR Superior P. Dr. Michael Staberl OSB
- Feuerwehrmedizin: LFA MR Dr. Josef Rampler, MSc.
- Finanz: LFR Bgm. Engelbert Huber
- Flugdienst: OBR Ing. Dieter Pilat
- KHD: OBR Volker Hanny
- Funk: ABI d.F. DI Johannes Vallant
- Geschichte: BR d.V. Mag. Max Aufischer
- Jugend: OBR d.ÖBFV Peter Kirchengast
- Öffentlichkeitsarbeit: BR d.ÖBFV Thomas Meier, MA
- Recht: BR Mag. Dr. Gerhard Strobich
- Senioren: EOBR Walter Perner
- Strahlenschutz: HBI Franz Liebmann
- Technik: BD Johann Kirnich
- Versicherung: OBR Erwin Grangl
- Wasserdienst: ABI d.F. Ing. Bernd Miklautsch
- Zivildienst
Geschichte des steirischen Feuerwehrwesens
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Alarmstichwörter Steiermark u. Leitfaden für die Erstalarmierung beim LFV Steiermark abgerufen am10. Jänner 2018