Heinrich V. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Heinrich (III.) herrschte nach dem Tod seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinen Brüdern Albert (III.) und Meinhard (VI.) über die "innere Grafschaft" Görz. Nach dem Tod des [[Johann Heinrich IV.|Grafen Johann (I.) Heinrich]] gelangten sie um 1340 in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> Bei der erneuten Teilung im Jahr 1342 erhielten Heinrich und Meinhard die "vordere" und die "innere" Grafschaft Görz und Albert die Herrschaften in [[w:Istrien|Istrien]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]]. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 196f.</ref>
Heinrich (III.) herrschte nach dem Tod seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinen Brüdern Albert (III.) und Meinhard (VI.) über die "innere Grafschaft" Görz. Nach dem Tod des [[Johann Heinrich IV.|Grafen Johann (I.) Heinrich]] gelangten sie um 1340 in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> Bei der erneuten Teilung im Jahr 1342 erhielten Heinrich und Meinhard die "vordere" und die "innere" Grafschaft Görz und Albert die Herrschaften in [[w:Istrien|Istrien]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]]. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 196f.</ref> Am 25. Juli 1347 stellte [[w:Karl IV. (HRR)|König Karl IV.]] ihm und seinem Bruder Meinhard in [[Villach]] ein Mandat aus, in welchem beiden alle Gebiete, die sie in der [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]] beanspruchten, übertrug.)<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 202</ref>


== Johann von Görz(-Tirol) ==
== Johann von Görz(-Tirol) ==
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