Szabo-Jugend-Cup 1925/26: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ausschreibung des Jugendturniers um den Szabo-Wanderpreis'''
'''Ausschreibung des Jugendturniers um den Szabo-Wanderpreis'''
:1. An den Alljährlich, spätestens im Februar abzuhaltenden Jugendturnier sind alle Mannschaften der Verbandsvereine, in deren Reihen nur Eleven tätig sind, spielberechtigt.  
:1. An den alljährlich, spätestens im Februar abzuhaltenden Jugendturnier sind alle Mannschaften der Verbandsvereine, in deren Reihen nur Eleven tätig sind, spielberechtigt.  
:2.Der Start mehrerer Mannschaften eines Verbandsvereines ist zulässig. Es darf ein und derselbe Spieler in einer Saison nur bei ein und derselben Mannschaft genannt sein. Es ist ferner die Zusammenstellung von Spielern verschiedener Vereine zu einer Mannschaft statthaft.  
:2.Der Start mehrerer Mannschaften eines Verbandsvereines ist zulässig. Es darf ein und derselbe Spieler in einer Saison nur bei ein und derselben Mannschaft genannt sein. Es ist ferner die Zusammenstellung von Spielern verschiedener Vereine zu einer Mannschaft statthaft.  
:3. Als Eleven gelten alle beim OeEHV gemeldeten Spieler, die im laufenden Kalenderjahre das 19. Jahr noch nicht erreichen.  
:3. Als Eleven gelten alle beim OeEHV gemeldeten Spieler, die im laufenden Kalenderjahre das 19. Jahr noch nicht erreichen.  
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