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'''Der Cillier Erbstreit''', auch "Cillischer Erbfolgekrieg''', war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die Besitzungen der [[w:Grafen von Cilli|Reichsgrafen von Cilli]], nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. | '''Der Cillier Erbstreit''', auch "Cillischer Erbfolgekrieg''', war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die über mehrere Länder ([[w:Ungarn|Ungarn]], [[w:Kroatien|Kroatien]], [[w:Slowenien|Slowenien]] und [[Österreich]]) verstreuten Besitzungen der [[w:Grafen von Cilli|Reichsgrafen von Cilli]], nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. | ||
== Ausgangssituation == | == Ausgangssituation == | ||
Am 9. November 1456 war [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich von Cilli]] in [[w:Beograd|Belgrad]] getötet worden. Er hinterließ keine Nachkommen.<ref name ="domenig28">vgl. Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28</ref> Die Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]], über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.<ref name ="baum245">vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 245</ref> | |||
== | == "Erbberechtigte" == | ||
Die Grafen von Cilli hatten zahlreiche Verträge mit Erbvereinigungen geschlossen. Daher gab es mindestens 24 Pesonen beziehungsweise Familien die Anspruch auf seine Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]] erhoben. Zu diesen gehörten: | |||
* der [[w:Königreich Ungarn|ungarische]] und [[w:Königreich Böhmen|böhmische]] König [[Ladislaus Postumus]] als nächster männlicher Blutsverwandter der Grafen, | |||
* [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]], der die Grafen von Cilli 1443 zu Reichsgrafen erhoben hatte. Abgesehen von dem Umstand, dass er diese nun als erledigte Reichslehen einzuziehen konnte, berief er sich auf den mit dem Grafen Ulrich und dessen Vater 1443 geschlossenen Erbvertrag.<ref name ="domenig28"/> | |||
* Die Grafen [[Johann II. (Görz)|Johann]] und [[Leonhard von Görz-Tirol|Leonhard]] von Görz(-Tirol) konnten sich auf mehrere Erbvereinbarungen berufen, darunter einen Erbvertrag, den ihr [[Heinrich VI. (Görz)|Vater]] bereits 1437 mit den Grafen von Cilli geschlossen hatte. Mit einem Erbvertrag aus dem Jahr 1377 konnten sie den ältesten Erbvertrag nachweisen. Ihnen ging es vor allem um die im heutigen Kärnten gelegene [[Grafschaft Ortenburg]], die um 1420 den Grafen von Cilli zugefallen war.<ref name ="domenig28"/> | |||
* Ebenfalls Erbansprüche erhob auch Ulrichs Witwe Katharina Branković, eine Tochter des serbischen Herrschers [[w:Đurađ Branković|Georg Branković]]. Sie wurde allerdings bereits 1458 abgefertigt.<ref> Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (= Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28f.</ref> | |||
== Der erste "Cillier Erbstreit" == | == Der erste "Cillier Erbstreit" == | ||
== Der zweite "Cillier Erbstreit" == | == Der zweite "Cillier Erbstreit" == | ||
Der zweite "Cillier Erbstreit" wurde mit dem [[w:Frieden von Pusarnitz|Frieden von Pusarnitz]] beendet, der am 25. Jänner 1460 auf der [[w:Burgruine Feldsberg|Burg Feldsberg]] bei [[Pusarnitz]] (heute Teil der Marktgemeinde [[Lurnfeld]], damals im Besitz des [[w:Hochstift Salzburg|Hochstiftes Salzburg]]) geschlossen wurde. Es handelte sich um einen Diktatfrieden, in dem Graf Johann auf die Grafschaften Ortenburg und Sternberg verzichten musste und zusätzlich seine Besitzungen und Lehen östlich der [[Lienzer Klause]] an Kaiser Friedrich III. abzutreten hatte. | |||
== Die Folgen == | == Die Folgen == | ||
Als Hauptverlierer gelten die Grafen von Görz-Tirol, die ihre Besitzungen und [[w:Lehen]] im [[w:Herzogtum Kärnten|Herzogtum Kärnten]] an Kaiser Friedrich III. abtreten mussten, der damit, langfristig betrachtet, seine Herrschaft über die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain endgültig sichern konnte. Diese verblieben bis 1918 unter der Herrschaft seiner Familie.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone''. Edition Roetzer, Eisenstadt, 1994, ISBN 3-85374-242-4, S. 539</ref> Er war somit der Sieger des "Cillier Erbstreites", da es ihm gelang, sämtliche Besitzungen und Lehen der Grafen von Cilli in seinen landesfürstlichen Herrschaftsgebieten für die [[w:Leopoldinische Linie|Leopoldinische Linie des Haus Österreich]] (bzw. für sich und seine Nachkommen zu sichern.<ref>vgl. {{Czeike|1|576|577|Ulrich II. von Cilli}}[https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Ulrich_II._von_Cilli digital]</ref> Die im Königreich Ungarn gelegenen Besitzungen und Lehen fielen an König Matthias Corvinus und dessen Nachfolger. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
[[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254 | [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254 | ||
==Einzelnachweise == | ==Einzelnachweise == | ||
<references /> | <references /> |
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