Wandula von Polheim: Unterschied zwischen den Versionen
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Wandula von Polheim, die nach dem Tod ihrer Eltern seit ca. 1550 in [[Ulrichskirchen]] bei ihrem Verwandten [[Christoph III. von Zelking|Christoph (III.) von Zelking]] lebte, hatte von diesen | Wandula von Polheim, die nach dem Tod ihrer Eltern seit ca. 1550 in [[Ulrichskirchen]] bei ihrem Verwandten [[Christoph III. von Zelking|Christoph (III.) von Zelking]] lebte, hatte von diesen wenig geerbt.<ref name ="harrer297">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 297</ref> Am 30. Dezember 1554 heiratete sie in [[Sierndorf]] Wolf Wilhelm von Zelking, der zwar um ihre Vermögensverhältnisse unterrichtet war, aber sich offensichtlich durch diese Ehe einiges aus dem Erbe ihres Großvaters Veit von Zelking erhoffte, dessen erbberechtigter Sohn Heinrich geistig behindert war. Diese Erwartungen sollten sich keineswegs erfüllen, was die Ehe schwer belastet haben dürfte.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 297ff.</ref> Besonders nachteilig wirkte sich später noch aus, dass Wolf Wilhelm wegen seiner Schulden genötigt war, Besitzungen zu verpfänden oder zu veräußern, auf denen die Wittums Ansprüche von Wandula sicher gestellt gewesen waren.<ref name ="harrer302">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 302</ref> | ||
Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Weinberger Verlassenschaft, zu denen sich Wolf Wilhelm 1570 gegenüber seinen Verwandten [[Karl von Zelking|Carl Ludwig]], [[Hans Christoph von Zelking|Hans Christoph]], [[Veit Sigmund von Zelking|Veit Sigmund]] und [[Hans Wilhelm]] verpflichtet hatte, wurden von Wanda nicht anerkannt, da sie sich als "rechtmäßige" Erbin der Weinberger Besitzungen ihres Großvaters nach dem Tod ihres Onkels Heinrich sah.<ref name ="harrer305">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 305</ref> | |||
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Version vom 29. August 2019, 19:28 Uhr
Wandula von Polheim (* im 16. Jahrhundert; † im 16. Jahrhundert), auch Wandula von Polheim zu Burgau und Wandula von Zelking, war eine Adelige des Erzherzogtums Österreich ob der Enns.
Herkunft und Familie
Wandula von Polheim stammte aus einer bedeutenden Adelsfamilie. Ihr Vater war Weikhard von Polheim (zu Burgau) aus der "steirischen" Linie der Polheimer. Ihre Mutter war Martha von Polheim, eine Tochter von Veit von Zelking. Im Dezember 1554 heiratete sie Wolf Wilhelm von Zelking, einen der Neffen ihres Großvaters.[1]
Leben
Wandula von Polheim, die nach dem Tod ihrer Eltern seit ca. 1550 in Ulrichskirchen bei ihrem Verwandten Christoph (III.) von Zelking lebte, hatte von diesen wenig geerbt.[2] Am 30. Dezember 1554 heiratete sie in Sierndorf Wolf Wilhelm von Zelking, der zwar um ihre Vermögensverhältnisse unterrichtet war, aber sich offensichtlich durch diese Ehe einiges aus dem Erbe ihres Großvaters Veit von Zelking erhoffte, dessen erbberechtigter Sohn Heinrich geistig behindert war. Diese Erwartungen sollten sich keineswegs erfüllen, was die Ehe schwer belastet haben dürfte.[3] Besonders nachteilig wirkte sich später noch aus, dass Wolf Wilhelm wegen seiner Schulden genötigt war, Besitzungen zu verpfänden oder zu veräußern, auf denen die Wittums Ansprüche von Wandula sicher gestellt gewesen waren.[4]
Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Weinberger Verlassenschaft, zu denen sich Wolf Wilhelm 1570 gegenüber seinen Verwandten Carl Ludwig, Hans Christoph, Veit Sigmund und Hans Wilhelm verpflichtet hatte, wurden von Wanda nicht anerkannt, da sie sich als "rechtmäßige" Erbin der Weinberger Besitzungen ihres Großvaters nach dem Tod ihres Onkels Heinrich sah.[5]
Literatur
- Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking. Eine Spurensuche. Melk, 2016
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 298
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 297
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 297ff.
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 302
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 305