Baupolizei Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Baupolizei Wien''', Magistratsabteilung 37, gewährleistet durch [[Behördliche Bewilligung|Bewilligung]] und Überwachung von [[Bauwerk]]en den geordneten Ausbau der Stadt und trägt dadurch zur Sicherheit der Wiener Bevölkerung bei.
Die '''Baupolizei Wien''', Magistratsabteilung 37, gewährleistet durch [[Behördliche Bewilligung|Bewilligung]] und Überwachung von [[Bauwerk]]en den geordneten Ausbau der Stadt [[Wien]] und trägt dadurch zur Sicherheit der Bevölkerung bei.


== Geschichte ==
== Geschichte ==
=== Entstehung ===
=== Entstehung ===
Bereits 1282 wurden, um die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Wien zu wahren, neben einem Stadtrichter zwei Kämmerer genannt, die ihren Dienst im Kammeramt versahen.
Bereits [[1282]] wurden, um die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Wien zu wahren, neben einem Stadtrichter zwei [[Kämmerer]] genannt, die ihren Dienst im [[Kammeramt]] versahen. [[1485]], nach der Einnahme Wiens durch den Ungarkönig [[Matthias Corvinus]], kam es zur Teilung des Kammeramts in ein Oberkammeramt und ein Unterkammeramt.
1485, nach der Einnahme Wiens durch den Ungarkönig Matthias Corvinus, kam es zur Teilung des Kammeramts in ein Oberkammeramt und ein Unterkammeramt.
Das Unterkammeramt fungierte unter anderem auch als städtische [[Baubehörde]]. Wollte man im städtischen Hoheitsgebiet ein Haus bauen bzw. eine Veränderung an einem bestehenden Gebäude vornehmen, war eine Genehmigung vom Stadtrat notwendig. Bereits zu dieser Zeit fanden [[Augenschein|Ortsaugenscheine]] statt. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Klärung rechtlicher Faktoren, zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten, und auf die [[Feuersicherheit]] von Gebäuden gelegt. Zudem überwachte der Unterkämmerer die Bauführung. Am 16. Und 20. August [[1783]] wurde das ''Magistrat der kaiserlichen Residenz-Stadt Wien'' als bürgerliche Behörde geschaffen und der Stadtunterkämmerer in die Magistratsräte aufgenommen.
Das Unterkammeramt fungierte unter anderem auch als städtische Baubehörde. Wollte man im städtischen Hoheitsgebiet ein Haus bauen bzw. eine Veränderung an einem bestehenden Gebäude vornehmen, war eine Genehmigung vom Stadtrat notwendig. Bereits zu dieser Zeit fanden „Ortsaugenscheine“ statt. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Klärung rechtlicher Faktoren, zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten, und auf die Feuersicherheit von Gebäuden gelegt. Zudem überwachte der Unterkämmerer die Bauführung.
Am 16. Und 20. August 1783 wurde das „Magistrat der kaiserlichen Residenz-Stadt Wien“ als bürgerliche Behörde geschaffen und der Stadtunterkämmerer in die Magistratsräte aufgenommen.
 


=== Städtisches Bauamt (1835 – 1939) ===
=== Städtisches Bauamt (1835 – 1939) ===
Mit Hofkanzleidekret vom 3.1.1835 wurde die Unterkammer aus dem politisch-ökonomischen Senat ausgegliedert und es entstand ein reines Bauamt. Ab 1849 trug die Unterkammer die offizielle Benennung „Städtisches Bauamt“.
Mit Hofkanzleidekret vom 3. Januar 1835 wurde die Unterkammer aus dem politisch-ökonomischen Senat ausgegliedert und es entstand ein reines Bauamt. Ab [[1849]] trug die Unterkammer die offizielle Benennung ''Städtisches Bauamt''.
 
Mit Verbauung der Ringstraßenzone 1865 folgte die erste Neuorganisation des Stadtbauamtes (Reorganisation am 3.2.1865, erstmalige Erwähnung des Stadtbaudirektors).
Ab 1883 unterstanden alle technischen Abteilungen des Magistrates der Stadtbaudirektion.
Durch die Eingemeindung von Vororten 1890 / 1892 wurde eine neuerliche Reorganisation (Einrichtung dezentraler Bauabteilungen in den Magistratischen Bezirksämtern) notwendig.


Mit Erlass des Bürgermeisters vom 18. Juli 1918 wurden dem Stadtbauamt einfachere Rechtsangelegenheiten, im Zusammenhang mit technischen Aufgaben, zugewiesen.
Mit Verbauung der [[Wiener Ringstraße|Ringstraßenzone]] 1865 folgte die erste Neuorganisation des Stadtbauamtes (Reorganisation am 3. Februar 1865, erstmalige Erwähnung des Stadtbaudirektors). Ab 1883 unterstanden alle technischen Abteilungen des Magistrates der Stadtbaudirektion. Durch die Eingemeindung von Vororten 1890 / 1892 wurde eine neuerliche Reorganisation (Einrichtung dezentraler Bauabteilungen in den Magistratischen Bezirksämtern) notwendig.
Im Zuge dessen wurden die Fachabteilungen des Bauamtes als „Magistrats-Bauabteilungen“ bezeichnet.
Am 31.5.1920, durch die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien, wurde das Stadtbauamt in die Magistratsabteilungen (Magistratsabteilungen 16-41) integriert.


Ab 10.11.1920 war Wien nicht nur Hauptstadt sondern auch Bundesland, weshalb dem Stadtbaudirektor auch die Aufgabe des Landesbaudirektors übertragen wurde.
Mit Erlass des Bürgermeisters vom 18. Juli 1918 wurden dem Stadtbauamt einfachere Rechtsangelegenheiten, im Zusammenhang mit technischen Aufgaben, zugewiesen. Im Zuge dessen wurden die Fachabteilungen des Bauamtes als „Magistrats-Bauabteilungen“ bezeichnet. Am 31. Mai 1920, durch die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien, wurde das Stadtbauamt in die Magistratsabteilungen (Magistratsabteilungen 16-41) integriert.
1936 wurde Wien in vier Baubezirke unterteilt. Jedem Bezirk stand ein technisch gebildeter Beamter vor, der für die Geschäftsführung zuständig war.


Mit Magistratischer Geschäftseinteilung vom 16.10.1939 wurde eine Hauptabteilung IV – Bauwesen und innerhalb derselben die Gruppe „Baupolizeiamt“ begründet.
Ab 10. Novenber 1920 war Wien nicht nur [[Hauptstadt]] sondern auch [[Land (Österreich)|Bundesland]], weshalb dem Stadtbaudirektor auch die Aufgabe des Landesbaudirektors übertragen wurde. 1936 wurde Wien in vier Baubezirke unterteilt. Jedem Bezirk stand ein technisch gebildeter Beamter vor, der für die Geschäftsführung zuständig war.


Mit Magistratischer Geschäftseinteilung vom 16. Oktober 1939 wurde eine Hauptabteilung IV – Bauwesen und innerhalb derselben die Gruppe ''Baupolizeiamt'' begründet.


=== Nachkriegszeit ===
=== Nachkriegszeit ===
Die bis Februar 1934 bestandene Organisation des Magistrates wurde mit 17. Mai 1945 weitestgehend wiederhergestellt. Mit Geschäftseinteilung des Magistrates von 1946 (1948) fand sich erstmals die Bezeichnung ''Magistratsabteilung 37''. Im Zuge der Neuerrichtung der Wiener Verwaltung wurde das Stadtbauamt in die Geschäftsgruppen ''Bauangelegenheiten'' und ''Baubehörden und sonstige technische Angelegenheiten'' geteilt.


Die bis Februar 1934 bestandene Organisation des Magistrates wurde mit 17.5.1945 weitestgehend wiederhergestellt.
Das Stadtbauamt spielte in der Nachkriegszeit eine zentrale Rolle, da das Aufgabenfeld die Koordinierung von Bautätigkeiten, Stadtgestaltung mit Klassifizierung von Kriegsschäden, sowie Entscheidungen über Neubau oder Rekonstruktion von Gebäuden umfasste. Ebenso wurde eine Bauberatung eingerichtet. Die Entwicklungen der Nachkriegszeit führten schlussendlich dazu, dass das Stadtbauamt seine aktiven Planungsfunktionen einstellte und sich das Amt zu einer beratenden Behörde entwickelte.
Mit Geschäftseinteilung des Magistrates von 1946 (1948) fand sich erstmals die Bezeichnung „Magistratsabteilung 37“.
Im Zuge der Neuerrichtung der Wiener Verwaltung wurde das Stadtbauamt in die Geschäftsgruppen „Bauangelegenheiten“ und „Baubehörden und sonstige technische Angelegenheiten“ geteilt.


Das Stadtbauamt spielte in der Nachkriegszeit eine zentrale Rolle, da das Aufgabenfeld die Koordinierung von Bautätigkeiten, Stadtgestaltung mit Klassifizierung von Kriegsschäden, sowie Entscheidungen über Neubau oder Rekonstruktion von Gebäuden umfasste. Ebenso wurde eine Bauberatung eingerichtet. Die Entwicklungen der Nachkriegszeit führten schlussendlich dazu, dass das Stadtbauamt seine aktiven Planungsfunktionen einstellte und sich das Amt zu einer beratenden Behörde entwickelte.
Mit Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien vom 13. Juni 1969 erfolgte eine weitere Differenzierung und am 28. September 1976 (1. Mai 1978) wurde die Stadtbaudirektion unmittelbar dem Magistratsdirektor unterstellt. Die Baupolizei an sich, gelangte per 1. Januar 1981 erneut zu der Bezeichnung ''Magistratsabteilung 37'' und ist seither für alle baupolizeilichen Angelegenheiten zuständig.


Mit Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien vom 13.6.1969 erfolgte eine weitere Differenzierung und am 28.9.1976 (1.5.1978) wurde die Stadtbaudirektion unmittelbar dem Magistratsdirektor unterstellt.
Die Baupolizei an sich, gelangte per 1.1.1981 erneut zu der Bezeichnung „Magistratsabteilung 37“ und ist seither für alle baupolizeilichen Angelegenheiten zuständig.
Leiter der Baupolizei Wien ist Mag. Dr. jur. Gerhard Cech, LL.M. (Stand 2019).
Leiter der Baupolizei Wien ist Mag. Dr. jur. Gerhard Cech, LL.M. (Stand 2019).




== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
Die Aufgaben der Baupolizei sind verfassungsrechtlich abgesichert.


Die Aufgaben der Baupolizei sind verfassungsrechtlich abgesichert.
''Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG lautet: „Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere in folgenden Angelegenheiten gewährleistet: örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung.“
'''Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG lautet:'''
„Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere in folgenden Angelegenheiten gewährleistet:
Z 9) örtliche Baupolizei; örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung.“




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=== Aufgaben der Baubehörde ===
=== Aufgaben der Baubehörde ===
* Sicherung der Lebensqualität des Einzelnen durch Überwachung der Bausubstanz
* Sicherung der Lebensqualität des Einzelnen durch Überwachung der Bausubstanz
* Sicherung und Umsetzung stadtgestalterischer Bebauungskonzepte
* Sicherung und Umsetzung stadtgestalterischer Bebauungskonzepte
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=== Digitale Baueinreichung ===
=== Digitale Baueinreichung ===
Seit 18. Juni 2019 gibt es in Wien die Möglichkeit, Bauansuchen online zu stellen. Über das Digitale Stadtservice ''mein.wien.gv.at'' gelangt man zum Onlineformular ''Baueinreichung''. Es besteht also die Möglichkeit, rund um die Uhr ein Ansuchen stellen.


Seit 18.06.2019 gibt es in Wien die Möglichkeit, Bauansuchen online zu stellen.
Als Weiterentwicklung des Projekts ''Digitale Baueinreichung'' wurde das BRISE-Vienna Projekt gestartet. Ziel ist die Teilautomatisierung des baubehördlichen Verfahrens mittels der Technologien Building Information Modeling (BIM), Artifizielle Intelligenz (AI) und Augmented Reality (AR).
Über das Digitale Stadtservice „mein.wien.gv.at“ gelangt man zum Onlineformular „Baueinreichung“. Es besteht also die Möglichkeit, rund um die Uhr ein Ansuchen stellen.
 
Als Weiterentwicklung des Projekts „Digitale Baueinreichung“ wurde das BRISE-Vienna Projekt gestartet. Ziel ist die Teilautomatisierung des baubehördlichen Verfahrens mittels der Technologien Building Information Modeling (BIM), Artifizielle Intelligenz (AI) und Augmented Reality (AR).


Das BRISE-Vienna Projekt wurde im Zuge des 4 UIA Calls (4th Urban Innovation Action) des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) ausgezeichnet.
Das BRISE-Vienna Projekt wurde im Zuge des 4 UIA Calls (4th Urban Innovation Action) des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) ausgezeichnet.


=== Auszeichnungen ===
=== Auszeichnungen ===
* 2018 - Goldenes Staffelholz für das Kooperationsprojekt von MA 28, MA 41, MA 46, MA 65 und MA 37„Wien gibt Raum“
* 2018 - Goldenes Staffelholz für das Kooperationsprojekt von MA 28, MA 41, MA 46, MA 65 und MA 37„Wien gibt Raum“
* 2019 - Goldenes Staffelholz für das Projekt „Digitale Baueinreichung
* 2019 - Goldenes Staffelholz für das Projekt „Digitale Baueinreichung
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* https://www.bauen.wien.gv.at/
* https://www.bauen.wien.gv.at/
* https://www.mein.wien.gv.at/
* https://www.mein.wien.gv.at/
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