Görtschacherhof: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Der Görtschacherhof ist erstmals im Jahr 1211 urkundlich genannt, im Zusammenhang mit einem "Perengerus de Gorsach" (Berengar von Görtschach), der als [[w:Ministeriale|Ministerale]] des [[w:Erzdiözese Gurk|Bistums Gurk]] bezeichnet wird. Er war ursprünglich ein "[[w:Lehen|Schützenlehen]] des Bistums."<ref group="A">Die Einstufung als "Schützenlehen" bedeutet, dass die Belehnten dem Lehensherrn auch zur Waffenhilfe verpflichtet waren.</ref> Bis 1318 sind als Lehensinhaber des Görtschacherhofs alternierend zwei Familien genannt, die Herren von Görtschach und eine Ministerialienfamilie, deren Angehörige die "Gurker" genannt wurden. 1318 veräußerte Konrad von Freidorf, genannt "der Gurker", den Hof. 1373 kam der Hof aus dem Besitz von Feidl von Görtschach an einen Teichentaler.<ref name ="Sabitzer46">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46</ref>
Der Görtschacherhof ist erstmals im Jahr 1211 urkundlich genannt, im Zusammenhang mit einem "Perengerus de Gorsach" (Berengar von Görtschach), der als [[w:Ministeriale|Ministerale]] des [[w:Erzdiözese Gurk|Bistums Gurk]] bezeichnet wird. Aufgrund seiner Lage beim Eingang ins Glödnitztal überrascht es nicht, dass der Görtschacherhof ursprünglich ein "[[w:Lehen|Schützenlehen]]" des Bistums war."<ref group="A">Die Einstufung als "Schützenlehen" bedeutet, dass die Belehnten dem Lehensherrn auch zur Waffenhilfe verpflichtet waren.</ref> Bis 1318 sind als Lehensinhaber des Görtschacherhofs alternierend zwei Familien genannt, die Herren von Görtschach und eine Ministerialienfamilie, deren Angehörige die "Gurker" genannt wurden. 1318 veräußerte Konrad von Freidorf, genannt "der Gurker", den Hof. 1373 kam der Hof aus dem Besitz von Feidl von Görtschach an einen Teichentaler.<ref name ="Sabitzer46">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46</ref>


Mitte des 15. Jahrhunderts kam der Görtschacherhof in den Besitz der [[Seidenschwanz (Familie)|Familie Seidenschwanz]]<ref group="A">Die Familie Seidenschwanz, für die Lienhard Seidenschwanz und sein Sohn Ruprecht namentlich genannt werden, waren ursprünglich Bürger in [[Weitensfeld im Gurktal|Weitensfeld]], die 1318 in den Dienst des Propstes von [[Gurk]] getreten waren und später zu den [[w:Edelknecht|Edelknechten]] des Bistums zählten, vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46</ref>.<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46f.</ref> Später gehörte er der Familie Stichhaller, im 16. Jahrhundert, den [[Herren von Feistritz]], und um 1729 Johann Wilhelm von Keller. Danach kam es zu häufigen Besitzerwechseln. Seit dem Spätmittelalter besaßen die Lehensnehmer auch die eigene Burgfriedensgerechtigkeit<ref group="A">Die Burgfriedensgerechtigkeit berechtigte zur Ausübung der "niederen Gerichtsbarkeit". Es bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus für ummauerte Stätten, das waren Städte oder Burgen, in deren Bereich das Hausrecht und Strafgewalt des Burg- oder Stadtherren galten. Fehden und Friedensbruch waren verboten und wurden mit rigorosen Strafen geahndet.</ref>.<ref name ="Sabitzer47">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 47</ref>
Mitte des 15. Jahrhunderts kam der Görtschacherhof in den Besitz der [[Seidenschwanz (Familie)|Familie Seidenschwanz]].<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46f.</ref> Später gehörte er der Familie Stichhaller, im 16. Jahrhundert, den [[Herren von Feistritz]], und um 1729 Johann Wilhelm von Keller. Danach kam es zu häufigen Besitzerwechseln. Seit dem Spätmittelalter besaßen die Lehensnehmer auch die eigene Burgfriedensgerechtigkeit<ref group="A">Die Burgfriedensgerechtigkeit berechtigte zur Ausübung der "niederen Gerichtsbarkeit". Es bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus für ummauerte Stätten, das waren Städte oder Burgen, in deren Bereich das Hausrecht und Strafgewalt des Burg- oder Stadtherren galten. Fehden und Friedensbruch waren verboten und wurden mit rigorosen Strafen geahndet.</ref>.<ref name ="Sabitzer47">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 47</ref>


== Die Umgebung des Görtschacherhofes ==
== Die Umgebung des Görtschacherhofes ==

Version vom 18. Januar 2020, 09:28 Uhr

Der Görtschacherhof heute

Der Görtschacherhof, auch Ertlhof genannt, war ein Adelssitz am Zugang ins Kärntner Glödnitztal. Heute ist er ein mächtiger Bauernhof und denkmalgeschützt.

Lage

Der Görtschacherhof befindet sich nordwestlich von Kleinglödnitz (heute Teil der Gemeinde Glödnitz).[1]

Geschichte

Der Görtschacherhof ist erstmals im Jahr 1211 urkundlich genannt, im Zusammenhang mit einem "Perengerus de Gorsach" (Berengar von Görtschach), der als Ministerale des Bistums Gurk bezeichnet wird. Aufgrund seiner Lage beim Eingang ins Glödnitztal überrascht es nicht, dass der Görtschacherhof ursprünglich ein "Schützenlehen" des Bistums war."[A 1] Bis 1318 sind als Lehensinhaber des Görtschacherhofs alternierend zwei Familien genannt, die Herren von Görtschach und eine Ministerialienfamilie, deren Angehörige die "Gurker" genannt wurden. 1318 veräußerte Konrad von Freidorf, genannt "der Gurker", den Hof. 1373 kam der Hof aus dem Besitz von Feidl von Görtschach an einen Teichentaler.[2]

Mitte des 15. Jahrhunderts kam der Görtschacherhof in den Besitz der Familie Seidenschwanz.[3] Später gehörte er der Familie Stichhaller, im 16. Jahrhundert, den Herren von Feistritz, und um 1729 Johann Wilhelm von Keller. Danach kam es zu häufigen Besitzerwechseln. Seit dem Spätmittelalter besaßen die Lehensnehmer auch die eigene Burgfriedensgerechtigkeit[A 2].[4]

Die Umgebung des Görtschacherhofes

In der Umgebung des Görtschacherhofes befindet sich zwei Wegkreuzes, das Görtschacher Kreuz und das Ertl-Kreuz.

  • Das Görtschacher Kreuz befindet sich hinter dem Görtschacherhof, dort wo das Glödnitztal beginnt. Es handelt sich um ein altes Holzkreuz mit einer stark verwitterten Tafel. Ihr oberer Teil zeigt ein Mädchen, dem eine Frau erschienen ist, im unteren Teil findet sich die Inschrift "Die Erscheinung - Görtschacher Kreuz".<ref name ="Sabitzer47">
  • Das Ertl-Kreuz befindet auf dem Weg, der den Görtschacherhof mit dem Hardggerhof verbindet. Es ist ein großes gemauertes Marterl.<ref name ="Sabitzer47">

Der Görtschacherhof in Legende und Sage

Einer Sage erzählt, dass beim Ertl-Kreuz eine "arme Seele" einem jungen Mädchen erschien. Sie bat das Mädchen eine Wallfahrt auf den "Heiligen Berg" zu machen und versprach ihr als Gegenleistung einen Schatz, zu welchen sie ihr den Weg zeigen wolle. Die Sage lässt offen, ob das Mädchen tatsächlich diese Wallfahrt gemacht hat. Hier heißt es nur, dass das Mädchen wenig später zurückkehrte und im Wald hinter dem Görtschacherhof eine Truhe mit Goldmünzen fand. Wenig später heiratete sie einen armen Bauernsohn, ein Jahr darauf starb sie auf jener Weide, wo ihr die "arme Seele" erscheinen war.<ref name ="Sabitzer47">

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Werner Sabitzer: Land der Hemma, 2013, S. 45
  2. vgl. Werner Sabitzer: Land der Hemma, 2013, S. 46
  3. vgl. Werner Sabitzer: Land der Hemma, 2013, S. 46f.
  4. vgl. Werner Sabitzer: Land der Hemma, 2013, S. 47

Anmerkungen

  1. Die Einstufung als "Schützenlehen" bedeutet, dass die Belehnten dem Lehensherrn auch zur Waffenhilfe verpflichtet waren.
  2. Die Burgfriedensgerechtigkeit berechtigte zur Ausübung der "niederen Gerichtsbarkeit". Es bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus für ummauerte Stätten, das waren Städte oder Burgen, in deren Bereich das Hausrecht und Strafgewalt des Burg- oder Stadtherren galten. Fehden und Friedensbruch waren verboten und wurden mit rigorosen Strafen geahndet.