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Verordnungen auf Grund des ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' können vor dessen Inkrafttreten erlassen werden. Diese dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten. | Verordnungen auf Grund des ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' können vor dessen Inkrafttreten erlassen werden. Diese dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten. | ||
== Weblinks == | |||
* [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00016/fname_787818 Webseite des Parlaments], Webseite: parlament.gv.at. | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
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