Heinrich Schatz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Heinrich Schatz war in Wenns ansässig, wo er über Haus- und Gartenbesitz verfügte. 1445 überließ er sein Eigenhaus mit Hofstatt und Garten dem Abt von [[Stift Stams|Stams]] und erhielt dafür einen vor der Kirche gelegene Anger. Er wird erstmals 1433 genannt, gemeinsam mit [[Peter Kobel]] als Zeuge eines Schiedsspruches, der die "Lange Brücke" zwischen Imst und Wenns betraf. 1442 verpflichtete er sich als Vertreter des Ortes Wenns, zusammen mit den Vertretern der andere Gemeinden des Gerichtes Imst, die Imster Gerichtsleute über eine Mitteilung von Michael von Wolkenstein bezüglich der Landesfreiheiten der Grafschaft Tirol zu informieren.<ref name ="Wallnöfer391"/> Bis 1452 wird er noch einige weitere Male als Zeuge in Rechtssachen genannt, so 1445 bei einer Kundschaftserhebung über Grenzstreitigkeiten zwischen den Orten [[Rietz]] und [[Telfs]], wo er neben [[Michael Jaufner|Michael aus Silz]] aufscheint.<ref name ="Wallnöfer390"/> Bei einem Gerichtstag zu [[Silz (Tirol)|Silz]], wo es um die Wasserrechte des Ortes [[Haiming]] geht, ist er neben dem Sohn von [[Leonhard Heidenreich]] an vorrangiger Stelle gereiht. 1452 und 1455 war er der Richter von Wenns<ref group="A">Wenns war damals Teil des Gerichtes Imst, verfügte aber über einen eigenen Richter, der auch als Dorfvogt bezeichnet wurde, und unter der Aufsicht des Imster Richters die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte, vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref>. Heinrich Schatz von Wenns wurde, gemeinsam mit Berchtold Tasch von Imst, am 28. September 1453 vom Gericht Imst für den nächsten Landtag bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer390"/> 1455 war er nochmals Zeuge einer einer Kundschaftsaufnahme durch [[Hans Trautmann]], damals Richter von [[Landeck]].<ref name ="Wallnöfer391">vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref>
Heinrich Schatz war in Wenns ansässig, wo er über Haus- und Gartenbesitz verfügte. 1445 überließ er sein Eigenhaus mit Hofstatt und Garten dem Abt von [[Stift Stams|Stams]] und erhielt dafür einen vor der Kirche gelegene Anger. Er wird erstmals 1433 genannt, gemeinsam mit [[Peter Kobel]] als Zeuge eines Schiedsspruches, der die "Lange Brücke" zwischen Imst und Wenns betraf. 1442 verpflichtete er sich als Vertreter des Ortes Wenns, zusammen mit den Vertretern der andere Gemeinden des Gerichtes Imst, die Imster Gerichtsleute über eine Mitteilung von Michael von Wolkenstein bezüglich der Landesfreiheiten der Grafschaft Tirol zu informieren.<ref name ="Wallnöfer391"/> Bis 1452 wird er noch einige weitere Male als Zeuge in Rechtssachen genannt, so 1445 bei einer Kundschaftserhebung über Grenzstreitigkeiten zwischen den Orten [[Rietz (Tirol)|Rietz]] und [[Telfs]], wo er neben [[Michael Jaufner|Michael aus Silz]] aufscheint.<ref name ="Wallnöfer390"/> Bei einem Gerichtstag zu [[Silz (Tirol)|Silz]], wo es um die Wasserrechte des Ortes [[Haiming]] geht, ist er neben dem Sohn von [[Leonhard Heidenreich]] an vorrangiger Stelle gereiht. 1452 und 1455 war er der Richter von Wenns<ref group="A">Wenns war damals Teil des Gerichtes Imst, verfügte aber über einen eigenen Richter, der auch als Dorfvogt bezeichnet wurde, und unter der Aufsicht des Imster Richters die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte, vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref>. Heinrich Schatz von Wenns wurde, gemeinsam mit Berchtold Tasch von Imst, am 28. September 1453 vom Gericht Imst für den nächsten Landtag bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer390"/> 1455 war er nochmals Zeuge einer einer Kundschaftsaufnahme durch [[Hans Trautmann]], damals Richter von [[Landeck]].<ref name ="Wallnöfer391">vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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