Andreas Rauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Mai 2020, 21:12 Uhr

Die Stadtpfarrkirche von Hall in Tirol - heute

Andreas Rauch (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert)[A 1] war ein einflussreicher Bürger der Stadt Hall.

Herkunft und Familie

Andreas Rauch war der Sohn von Heinrich Rauch, der zwischen 1381 und 1396 als Zeuge, Käufer von Liegenschaften und Zinsen sowie als Ratsherr in Hall belegt ist.[1] Seine Tochter Susanna Rauch heiratete 1438 Thomas Schäbl, der ihn beerbt haben dürfte.[2]

Leben

Andreas Rauch war 1430-1447 Pfleger[A 2] des Landgerichtes Sonnenburg (heute zugehörig zur Gemeinde Natters)[A 3] . 1432 war er außerdem der Pfleger des Gerichtes Stubai, 1433 der Pfleger des Propsteigerichtes Ambras und 1429-1432 der Pfleger von Burg Vellenberg (heute Teil der Gemeinde Götzens). 1434 war er landesfürstlicher Rat, seit 1435 auch Pfleger von Thaur[3] Er war ein Vertrauter von Herzog Friedrich (IV.) von Österreich, Graf von Tirol, und maßgeblich daran beteiligt, wenn für diesen Geldmittel aufgebracht werden mussten.[4] 1434 und 1435 trug er die Hauptverantwortung für die Finanzverwaltung der Grafschaft Tirol.[5]

Literatur

  • Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner. Die Bewohner von Hall in Tirol im ausgehenden Mittelalter (= Tiroler Wirtschaftsstudien. Schriftenreihe der Jubiläumsstiftung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. 54. Folge) . Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2002. ISBN 3-7030-0374-X, siehe Register

Einzelnachweise

  1. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 249
  2. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 183 und S. 249
  3. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 142
  4. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 142f.
  5. vgl. Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 143

Anmerkungen

  1. Geburts- und Sterbejahr nach Klaus Brandstätter: Ratsfamilien und Tagelöhner, 2002, S. 136 und 206<f.
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Gerichte, Spitäler etc. bedeutet die Verwaltung von diesen. Der Pfleger war für das Gericht, das Spital, die Burg, die dazugehörige Herrschaft etc. zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.
  3. Dieses Gericht hatte damals seinen Sitz auf der Sonnenburg in Natters, die heute nicht mehr erhalten ist. Im 15. Jahrhundert wurde der Sitz des Gerichts auf die Burg Vellenberg bei Götzens verlegt und im 18. Jahrhundert auf den Ansitz Ettnau in Hötting (heute Teil der Stadt Innsbruck). Zuletzt war das Gericht 1814–1849 im Gerichtsgebäude in Wilten (heute ebenfalls ein Stadtteil von Innsbruck) untergebracht.