Burgruine Rabenstein (Niederösterreich): Unterschied zwischen den Versionen
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== Historische Eckdaten == | == Historische Eckdaten == | ||
Die Burg dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein, ein genaues Baujahr ist unbekannt. 1136 wird der [[w:Edelfrei|Hochfreie]]<ref group="A">Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Wilhelm von Rabenstein ("''Willehalmus de Râminsten''") genannt. Ein Wernhard von Rabenstein ("''Werinhard de Ramstein''" und "''Wernhardus de Rabenstaine''") wird zwischen 1140 und 1178 mehrmals im Umfeld von [[Heinrich II. (Österreich)|Herzog Heinrich Jasomirgott]] genannt, 1156 als dessen [[w:Ministeriale|Ministeriale]]<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. 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Jahrhunderts erbaut worden sein, ein genaues Baujahr ist unbekannt. 1136 wird der [[w:Edelfrei|Hochfreie]]<ref group="A">Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Wilhelm von Rabenstein ("''Willehalmus de Râminsten''") genannt. Ein Wernhard von Rabenstein ("''Werinhard de Ramstein''" und "''Wernhardus de Rabenstaine''") wird zwischen 1140 und 1178 mehrmals im Umfeld von [[Heinrich II. (Österreich)|Herzog Heinrich Jasomirgott]] genannt, 1156 als dessen [[w:Ministeriale|Ministeriale]]<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. Er dürfte der Vater eines Hadmar von Rabenstein ("''Hademarus von Rabenstein''"), genannt 1171 und 1183 sein. Urkundlich belegt sind außerdem Ortolf von Rabenstein ("''Ortolfus de Ramensteine''", genannt um 1198), Konrad von Rabenstein ("''Chunradus de ramnestein''", genannt um 1207, 1212 und 1219) und Hartnid von Rabenstein ("''Ramestein''", urkundlich genannt zwischen 1240 und 1276). Er wird mehrmals als Schenk bezeichnet. Die Familie der Rabensteiner gelten heute als Verwandte der Familie der [[Burgruine Weißenburg|Weißenburger]]. Sie dürfte noch vor 1327 in "männlicher Linie" ausgestorben sein.<ref name ="schöndorfer148"/> | ||
Ende des 13. Jahrhunderts gelangten die zur Herrschaft Rabenstein gehörigen Güter zum Teil an den Landesfürsten des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]] und zum Teil an verschiedene Pfandherren. Die Burg Rabenstein wurde von den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] gewöhnlich verpfändet oder verliehen. 1672 kam sie in den Besitz der Grafen von Sinzendorf. Sie dürfte bereits vor 1683 verfallen sein.<ref name ="schöndorfer148"/> | Ende des 13. Jahrhunderts gelangten die zur Herrschaft Rabenstein gehörigen Güter zum Teil an den Landesfürsten des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich]] und zum Teil an verschiedene Pfandherren. Die Burg Rabenstein wurde von den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] gewöhnlich verpfändet oder verliehen. 1672 kam sie in den Besitz der Grafen von Sinzendorf. Sie dürfte bereits vor 1683 verfallen sein.<ref name ="schöndorfer148"/> |
Version vom 2. August 2020, 08:34 Uhr
Die Burgruine Rabenstein ist eine im Mostviertel gelegene frühere Höhenburg. Sie zählt zu den Ruinen des Pielachtals.
Lage
Die Burgruine Rabenstein ist Teil der Gemeinde Rabenstein an der Pielach. Sie befindet sich hoch über dem Tal des Flusses Pielach auf dem Schlossberg dieser Gemeinde. Heute ist sie völlig vom Wald verdeckt.[1]
Das Bauwerk
Der heute am besten erhaltene Teil der Ruine ist der sogenannte Kapellentrakt, der einst direkt und ohne Rückwand am Felsabsturz der Hochburg erbaut wurde. Sein Grundriss ist sechseckig, der Bau hatte ursprünglich vier Geschosse. Im Untergeschoss befand sich die Burgkapelle. Von seinen Obergeschossen aus war die Hochburg zugänglich. Erhalten sind außerdem Reste des runden Bergfriedes, der aus mindestens drei Geschossen bestanden haben muss. Ebenfalls erhalten sind Mauerreste der Hochburg, die ursprünglich aus zwei Gebäuden bestanden hat: dem zweigeschossigen und recht kleinräumigen Palas und einem mehrgeschossigen, viereckigen Turm.[2]
Historische Eckdaten
Die Burg dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein, ein genaues Baujahr ist unbekannt. 1136 wird der Hochfreie[A 1] Wilhelm von Rabenstein ("Willehalmus de Râminsten") genannt. Ein Wernhard von Rabenstein ("Werinhard de Ramstein" und "Wernhardus de Rabenstaine") wird zwischen 1140 und 1178 mehrmals im Umfeld von Herzog Heinrich Jasomirgott genannt, 1156 als dessen Ministeriale[A 2]. Er dürfte der Vater eines Hadmar von Rabenstein ("Hademarus von Rabenstein"), genannt 1171 und 1183 sein. Urkundlich belegt sind außerdem Ortolf von Rabenstein ("Ortolfus de Ramensteine", genannt um 1198), Konrad von Rabenstein ("Chunradus de ramnestein", genannt um 1207, 1212 und 1219) und Hartnid von Rabenstein ("Ramestein", urkundlich genannt zwischen 1240 und 1276). Er wird mehrmals als Schenk bezeichnet. Die Familie der Rabensteiner gelten heute als Verwandte der Familie der Weißenburger. Sie dürfte noch vor 1327 in "männlicher Linie" ausgestorben sein.[1]
Ende des 13. Jahrhunderts gelangten die zur Herrschaft Rabenstein gehörigen Güter zum Teil an den Landesfürsten des Herzogtums Österreich und zum Teil an verschiedene Pfandherren. Die Burg Rabenstein wurde von den Herzögen von Österreich (Habsburgern) gewöhnlich verpfändet oder verliehen. 1672 kam sie in den Besitz der Grafen von Sinzendorf. Sie dürfte bereits vor 1683 verfallen sein.[1]
Literatur
- Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen. Burgruinen in Niederösterreich. Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1999. ISBN 3-85326-114-0
Weblinks
- Burgruine Rabenstein, Website der Gemeinde Rabenstein an der Pielach
- Burgruine Rabenstein, AlleBurgen.DE
- Burgruine Rabenstein, AlleBurgen.DE
Burgruine Rabenstein (Niederösterreich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Burg Hohenegg (Niederösterreich) behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |