Burgruine Hernstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. August 2020, 17:00 Uhr
Die Burgruine Hernstein, früher auch Hirnstein, Heranstein oderHarnstein, ist eine im Wienerwald gelegene frühere Höhenburg.
Lage
Die Burgruine Hernstein ist Teil der gleichnamigen Gemeinde. Sie befindet sich heute in einem Park oberhalb des neuen Schlosses. Sie erhebt sich auf einem felsigen Ausläufer des Buchriegels, eine Höhenzuges in einem Seitental der Triesting.[1]
Das Bauwerk
Von der einstige Burg sind heute nur mehr einige Mauerreste erhalten sowie ein Rest des romanischen, quadratischen Bergfriedes, der im 11. oder 12. Jahrhundert erbaut wurde. Der Zugang in ihn war ein im dritten Geschoss befindliches rundbogiges Eingangstor.Herzogtum Österreichvgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 187</ref>
Historische Eckdaten
Die Burg Hernstein dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein. Eine Urkunde des Stiftes Göttweig nennt um 1120 / 1130 den Edlen Reinhold von Hernstein ("Reginoldus de Herrandistein") mit seinen Brüdern Rudolf und Wolfger und seinen Neffen Rudolf und Herand.[1] Die Burg gehörte später der Adelsfamilie der Pottendorfer. Seit 1380 gehörte die Burg im landesfürstlichen Besitz des Herzogtums Österreich und wurden von Burgpflegern[A 1] verwaltet. Um 1515 wurde sie mit der Burg Starhemberg vereinigt.[1]
Die Burgruine Hernstein in Sage und Legende
Die früher Burg soll um 1405 der Sitz eines Raubrittersgewesen sein, welcher Linzer genannt wurde. Als er angeblich im Februar 1407 tot in seinem Bett aufgefunden wurde, glaubte jeder, dass ihm der Satan persönlich den Hals umgedreht hatte.[1]
Literatur
- Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen. Burgruinen in Niederösterreich. Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1999. ISBN 3-85326-114-0
Weblinks
- Burgruine Hernstein, Hernstein.GV.AT
Burgruine Hernstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Burgruine Hernstein behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |