Rudolf I. (HRR): Unterschied zwischen den Versionen

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Am 27. Dezember 1282 belehnte Rudolf dann mit Zustimmung der Reichsfürsten seine Söhne Albrecht (I.) und Rudolf (II.) gemeinsam mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark. Auf Wunsch der Landstände beider Herzogtümer wurde Albrecht jedoch am 1. Juni 1283 mit diesen alleine belehnt.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 1994, S. 54f.</ref> Die Herzogtümer Österreich und Steiermark blieben bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs (1806) unter der Herrschaft von Rudolfs Familie, waren Kronländer Teil des späteren Kaiserreiches Österreich und wurden dann Bundesländer der 1918 gegründeten Republik Österreich.  
Am 27. Dezember 1282 belehnte Rudolf dann mit Zustimmung der Reichsfürsten seine Söhne Albrecht (I.) und Rudolf (II.) gemeinsam mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark. Auf Wunsch der Landstände beider Herzogtümer wurde Albrecht jedoch am 1. Juni 1283 mit diesen alleine belehnt.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 1994, S. 54f.</ref> Die Herzogtümer Österreich und Steiermark blieben bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs (1806) unter der Herrschaft von Rudolfs Familie, waren Kronländer Teil des späteren Kaiserreiches Österreich und wurden dann Bundesländer der 1918 gegründeten Republik Österreich.  


Komplizierter gestaltete sich die Neuvergabe des [[Herzogtum Kärnten|Herzogtums Kärnten]] (mit der [[w:Krain|Mark Krain), das König Rudolf ebenfalls in Verwaltung genommen hatte. Mit diesem belehnte er erst 1286 offiziell den Grafen [[Meinhard I.|Meinhard (I.) von Görz und Tirol]], nachdem er dieses bereits zuvor der Verwaltung seines Sohnes Albrecht anvertraut hatte.<ref group="A">Die komplizierten Umstände dieser Vergabe dürften darauf zurückzuführen sein, dass sich Graf Meinhard I. um 1284 wieder einmal vom Papst gebannt worden war, was die Rechtlichkeit seiner Belehnung zu diesem Zeitpunkt gefährdet hätte.</ref>
Komplizierter gestaltete sich die Neuvergabe des [[Herzogtum Kärnten|Herzogtums Kärnten]] (mit der [[w:Krain|Mark Krain), das König Rudolf ebenfalls in Verwaltung genommen hatte. Mit diesem belehnte er erst 1286 offiziell den Grafen [[Meinhard I.|Meinhard (I.) von Görz und Tirol]]<ref name ="hamann404"/>, nachdem er dieses bereits zuvor der Verwaltung seines Sohnes Albrecht anvertraut hatte.<ref group="A">Die komplizierten Umstände dieser Vergabe dürften darauf zurückzuführen sein, dass sich Graf Meinhard I. um 1284 wieder einmal vom Papst gebannt worden war, was die Rechtlichkeit seiner Belehnung zu diesem Zeitpunkt gefährdet hätte.</ref>


== Orte mit Bezug zu Rudolf I. im heutigen Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Rudolf I. im heutigen Österreich ==
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