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Ein Ortolf von Breiteneich findet sich 1297 auf dem Landestaiding<ref group="A">Taiding oder Landestaiding findet sich im Mittelalter als Bezeichnung für [[w:Thing|Thing]] in den Gebieten des heutigen Österreich. Mit Thing wurden damals Volksversammlungen und Gerichtsversammlungen bezeichnet, die regelmäßigen an einem bestimmten Ort abgehalten wurden. Sie dienten vor allem der Erhaltung des Rechtsfriedens, wobei besonders die Stellung der Grundherrschaft als ordnende Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereichen gestärkt wurde. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs haben sich aus dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit schriftlich ausformulierte Taidingordnungen für die Herrschaften [[Steyregg]] oder [[w:Edelsitz Lustenfelden|Lustenfelden]] (heute Teil der Stadt [[Linz]]) erhalten.</ref> in [[Korneuburg]] unter den Knappen. Zwei Jahre später ist auch ein gleichnamiger Bruder dieses Ortolf von Breiteneich in zwei Urkunden des Stiftes Altenburg belegt, die beide die Burggrafen von [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] siegelten.<ref name ="Rigele113">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 113</ref> Der Ältere der beiden Ortolfe von Breiteneich bürgte 1300 gemeinsam mit Hugo und Konrad von Mold anlässlich eines Getreidekaufes für Heinrich von Wildberg, der Jüngere ist in dieser Urkunde als Zeuge genannt.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 113f.</ref> 1305 sind beide Ortolfe zusammen mit Hugo von Mold und vor [[Almar von Speissendorf]] als Zeugen genannt, als Gertrud von Mühlfeld dem Stift Altenburg einen Hof in Fuglau verkauft.<ref name ="Rigele114">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 114</ref> | Ein Ortolf von Breiteneich findet sich 1297 auf dem Landestaiding<ref group="A">Taiding oder Landestaiding findet sich im Mittelalter als Bezeichnung für [[w:Thing|Thing]] in den Gebieten des heutigen Österreich. Mit Thing wurden damals Volksversammlungen und Gerichtsversammlungen bezeichnet, die regelmäßigen an einem bestimmten Ort abgehalten wurden. Sie dienten vor allem der Erhaltung des Rechtsfriedens, wobei besonders die Stellung der Grundherrschaft als ordnende Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereichen gestärkt wurde. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs haben sich aus dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit schriftlich ausformulierte Taidingordnungen für die Herrschaften [[Steyregg]] oder [[w:Edelsitz Lustenfelden|Lustenfelden]] (heute Teil der Stadt [[Linz]]) erhalten.</ref> in [[Korneuburg]] unter den Knappen. Zwei Jahre später ist auch ein gleichnamiger Bruder dieses Ortolf von Breiteneich in zwei Urkunden des Stiftes Altenburg belegt, die beide die Burggrafen von [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] siegelten.<ref name ="Rigele113">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 113</ref> Der Ältere der beiden Ortolfe von Breiteneich bürgte 1300 gemeinsam mit Hugo und Konrad von Mold anlässlich eines Getreidekaufes für Heinrich von Wildberg, der Jüngere ist in dieser Urkunde als Zeuge genannt.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 113f.</ref> 1305 sind beide Ortolfe zusammen mit Hugo von Mold und vor [[Almar von Speissendorf]] als Zeugen genannt, als Gertrud von Mühlfeld dem Stift Altenburg einen Hof in Fuglau verkauft.<ref name ="Rigele114">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 114</ref> | ||
1305 siegelte einer der beiden Ortolfe von Breiteneich als Gefolgsmann von Stephan von Maissau eine Urkunde, die Seifrid(sic!) von Plank ausgestellt hatte. In dieser Urkunde ist dieser Ortolf erstmals als (Hof-)Richter von [[Maissau]] genannt. Zuvor hatte diese Funktion für viele Jahre der Ritter Hermann von Maissau ausgeübt. In der ersten Urkunde, welche die Bürger von Horn im Jahr 1312 ausstellten, wird dann ein Ortolf von Breiteneich ("''Artolf von praitenaych''") als Richter von Horn genannt. Dass es sich dabei um jenen Ortolf handelt, der zuvor Richter von Maissau war beziehungsweise über diese Position zum Richter von Horn aufstieg, ist naheliegend, zudem dieser Richter von Horn 1313 in einer weiteren Urkunde als Zeuge wieder im Gefolge der Maissauer aufscheint, gemeinsam mit Hugo von Mold, dessen Sohn Herbord und dem Burggrafen Almar von Fuchsberg.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 114f.</ref> Heinrich der Zolner, Ulrich der Mauter, Ortolf der Fleishaker, Friedrich der Fleishaker und Heinrich der Arme, sind in der Urkunde von 1312 als einflussreiche Bürger der Stadt Horn aufgelistet, gemeinsam mit dem Richter Ortolf von Horn finden sie sich in einer weiteren Urkunde aus dem Jahr 1318, als die Brüder Tomas(sic!), Konrad und Dytel von Ochsenbach ein Burgrecht in Horn das Kloster St. Bernhard verkaufen. Diese Urkunde siegelte wiederum [[Ulrich I. von Maissau|Ulrich (I.) von Maissau]].<ref name ="Rigele115">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 115</ref> | 1305 siegelte einer der beiden Ortolfe von Breiteneich als Gefolgsmann von Stephan von Maissau eine Urkunde, die Seifrid(sic!) von Plank ausgestellt hatte. In dieser Urkunde ist dieser Ortolf erstmals als (Hof-)Richter von [[Maissau]] genannt. Zuvor hatte diese Funktion für viele Jahre der Ritter Hermann von Maissau ausgeübt. In der ersten Urkunde, welche die Bürger von Horn im Jahr 1312 ausstellten, wird dann ein Ortolf von Breiteneich ("''Artolf von praitenaych''") als Richter von Horn genannt. Dass es sich dabei um jenen Ortolf handelt, der zuvor Richter von Maissau war beziehungsweise über diese Position zum Richter von Horn aufstieg, ist naheliegend, zudem dieser Richter von Horn 1313 in einer weiteren Urkunde als Zeuge wieder im Gefolge der Maissauer aufscheint, gemeinsam mit Hugo von Mold, dessen Sohn Herbord und dem Burggrafen Almar von Fuchsberg.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 114f.</ref> Heinrich der Zolner, Ulrich der Mauter, Ortolf der Fleishaker, Friedrich der Fleishaker und Heinrich der Arme, sind in der Urkunde von 1312 als einflussreiche Bürger der Stadt Horn aufgelistet, gemeinsam mit dem Richter Ortolf von Horn finden sie sich in einer weiteren Urkunde aus dem Jahr 1318, als die Brüder Tomas(sic!), Konrad und Dytel von Ochsenbach ein Burgrecht in Horn das Kloster St. Bernhard verkaufen. Diese Urkunde siegelte wiederum [[Ulrich I. von Maissau|Ulrich (I.) von Maissau]].<ref name ="Rigele115">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 115</ref> Im März 1320 bezeugt Ortolf als Richter von Horn, zusammen mit seinem Bruder, Engelbert von Krug, Almar von Speissendorf und anderen Personen einen Vergleich der Äbtissin des Klosters St. Bernhard mit dem Pfarrer von Strögen (heute Teil von [[St. Bernhard-Frauenhofen]]). 1322 bezeugte Ortolf, wieder als Richter von Horn, und diesmal mit seinen Brüdern Ortolf und Pilgrim den Verkauf einer Gülte zu [[Niederschleinz]] durch Friedrich von Dürnbach und Herbort von Mold an Agnes von Gars. Die drei Brüder sind außerdem 1325 Zeugen einer Vereinbarung zwischen dem Probst des Klosters St. Nikola in [[w:Passau|Passau]] mit dem Stift Altenburg, in der es um die vorübergehende Übergabe eines Zehentes in Fuglau (heute Teil der Gemeinde [[Altenburg]] geht.<ref name ="Rigele116"/> | ||
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