Paul Wilhelm von Zelking: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Im Juni 1551 wurde ein Erbvertrag geschlossen, durch den Paul Wilhelm gemeinsam mit seinen Brüdern Wolf Wilhelm und [[Peter Wilhelm von Zelking|Peter Wilhelm]] die Herrschaft [[Sierndorf]] erhielt. Als Folge dieses Vertrages kam es bis in die 1560er-Jahre immer wieder zu schweren Konflikten zwischen den Brüdern, die erst durch einen Vergleich im Jahr 1564 zwischen Georg Wilhelm, Paul Wilhelm und [[Karl von Zelking|Carl Ludwig]].<ref group="A">Peter Wilhelm von Zelking war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Wolf Wilhelm von Zelking wurde vermutlich mit Absicht in diesen Vergleich nicht einbezogen.</ref> Nach dem Tod seines Verwandten [[Veit von Zelking]] übernahm Paul Wilhelm von Zelking zusammen mit Gundacker von Starhemberg die Vormundschaft für dessen geistige behinderten Sohn [[Heinrich von Zelking|Heinrich]].<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 279f.</ref> | Im Juni 1551 wurde ein Erbvertrag geschlossen, durch den Paul Wilhelm gemeinsam mit seinen Brüdern Wolf Wilhelm und [[Peter Wilhelm von Zelking|Peter Wilhelm]] die Herrschaft [[Sierndorf]] erhielt. Als Folge dieses Vertrages kam es bis in die 1560er-Jahre immer wieder zu schweren Konflikten zwischen den Brüdern, die erst durch einen Vergleich im Jahr 1564 zwischen Georg Wilhelm, Paul Wilhelm und [[Karl von Zelking|Carl Ludwig]].<ref group="A">Peter Wilhelm von Zelking war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Wolf Wilhelm von Zelking wurde vermutlich mit Absicht in diesen Vergleich nicht einbezogen.</ref> Nach dem Tod seines Verwandten [[Veit von Zelking]] übernahm Paul Wilhelm von Zelking zusammen mit Gundacker von Starhemberg die Vormundschaft für dessen geistige behinderten Sohn [[Heinrich von Zelking|Heinrich]].<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 279f.</ref> | ||
1554 gewann Paul Wilhelm von Zelking von den Erben von Reinprecht von Ebersdorf die Pfandschaft [[Hainburg]] zurück. Danach bezeichnete er sich als "Hauptmann auf Hainburg | 1554 gewann Paul Wilhelm von Zelking von den Erben von Reinprecht von Ebersdorf die Pfandschaft [[Hainburg]] zurück. Danach bezeichnete er sich als "Hauptmann auf Hainburg". 1565 wurde Paul Wilhelm von Zelking für sich und [[w:Lehen|Lehensträger]] seiner noch am Leben befindlichen Brüder und Cousins vom [[w:Urban von Trennbach|Bischof von Passau]] mit der [[Schloss Wolfsberg|Feste Wolfsberg]] bei [[Böheimkirchen]] und von [[Maximilian II. (HRR)|Kaiser Maximilian II.]] mit dem Hohen und dem Niederen Gericht beim [[w:Schloss Weinberg (Österreich)|Schloss Weinberg]] belehnt. Im Dezember 1567 wird er erstmals als "Senior" seiner Familie bezeichnet.<ref name ="harrer280">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 280</ref> | ||
Paul Wilhelm von Zelking machte außerdem Karriere am Hof des Erzherzogs [[Ferdinand I. (HRR)|Ferdinand (I.) von Österreich]], nachdem dieser zum König der [[w:Königreich Böhmen|Länder der böhmischen Krone]] avanciert war. Unter anderen war er Kämmerer und Beisitzer der "Landrechte in Österreich".<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 280f.</ref> | Paul Wilhelm von Zelking machte außerdem Karriere am Hof des Erzherzogs [[Ferdinand I. (HRR)|Ferdinand (I.) von Österreich]], nachdem dieser zum König der [[w:Königreich Böhmen|Länder der böhmischen Krone]] avanciert war. Unter anderen war er Kämmerer und Beisitzer der "Landrechte in Österreich".<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 280f.</ref> | ||
Nach dem Tod von Paul Wilhelm von Zelking kam es zu mehreren langjährigen Erbstreitigkeiten zwischen seiner Witwe Sophia und seiner Tochter Maria mit seinen noch lebenden Brüdern und Cousins. Seine Witwe wurde dabei wegen ihrer zweiten Ehe, die sie angeblich ohne den Rat der Freunde und im Geheimen geschlossen hatte, auf Betreiben seiner Verwandtschaft, gemeinsam mit ihrem Ehemann auf Befehl des Kaisers verhaftet und des Landes verwiesen.<ref name =" | Nach dem Tod von Paul Wilhelm von Zelking kam es zu mehreren langjährigen Erbstreitigkeiten zwischen seiner Witwe Sophia und seiner Tochter Maria mit seinen noch lebenden Brüdern und Cousins. Seine Witwe wurde dabei wegen ihrer zweiten Ehe, die sie angeblich ohne den Rat der Freunde und im Geheimen geschlossen hatte, auf Betreiben seiner Verwandtschaft, gemeinsam mit ihrem Ehemann auf Befehl des Kaisers verhaftet und des Landes verwiesen.<ref name ="harrer286">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 286</ref> | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
* Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking''. Eine Spurensuche. Melk, 2016 | * Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking''. Eine Spurensuche. Melk, 2016 |
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2020, 16:47 Uhr
Paul Wilhelm von Zelking (* im 16. Jahrhundert, um 1526; † im 16. Jahrhundert, um 1567), auch Paul Wilhelm von Zelking-Sierndorf-Dürnstein, war ein Adeliger des Erzherzogtums Österreich ob der Enns.
Herkunft und Familie
Paul Wilhelm von Zelking stammte aus einer Adelsfamilie, die im Mittelalter Besitzungen in den heutigen Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich besaß. Er war einer der Söhne von Wilhelm (II.) von Zelking aus dessen Ehe mit Margaretha von Sandizell.[1] Verheiratet war er seit 1550 mit Sophia († vermutlich um 1600), der Tochter des Grafen Wolfgang von St. Georgen und Bösing aus dessen Ehe mit Sophia von Zablath. Ihre Familie stammte aus der Gegend um Preßburg und war im 16. Jahrhundert durch zahlreiche Heiraten in den Adel der Herzogtümer Österreich integriert. Einer ihrer Vorfahren war Graf Sigmund von St. Georgen und Bösing.[2] Aus dieser Ehe ist eine Tochter belegt: Maria von Zelking.[3]
Nach dem Tod von Paul Wilhelm von Zelking schloss seine Witwe Sophia noch eine weitere Ehe mit dem bei Leipzig ansässigen Adligen David von Ponickau zu Pomßen.[4] Um 1572 soll sie eine dritte Ehe mit Thomas von Neukirchen, einem früheren Sänger der Kapelle des Kaisers Maximilian II., geschlossen haben. Mit diesem soll sie ihre letzten Lebensjahre in Herzogenburg verbracht haben.[5]
Leben
Paul Wilhelm von Zelking war 1549 auf Kavalierstour außerhalb der Erzherzogtümer Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns. Daher war er bei Erbregelung zwischen seiner Mutter und seinen Brüdern nicht anwesend.[2] Im Mai 1551 verpfändete er gemeinsam mit seinen Brüdern Georg Wilhelm und Wolf Wilhelm für fünf Jahre die Herrschaft Zelking, ausgenommen den Meierhof und das Amt Böheimkirchen, an Christoph von Losenstein auf Schallaburg. Nachdem dessen Erben die Herrschaft zurückgegeben hatte, wurde Paul Wilhelm von Zelking im Februar 1559 ihr alleiniger Besitzer. Offensichtlich war die Auslösung der Herrschaft mit einem Darlehen erfolgt, dass ihm seine Ehefrau Sophia gewährt hatte. Im Juni 1559 stellte er ihr für dieses einen "Schadlosbrief" aus, zudem wurde ihr die Herrschaft Zelking als Witwensitz gewidmet.[6] Sophia, die gemeinsam mit ihrem Ehemann dem Wiener Bürger Hans Mayrstetter den Neideggerhof zu St. Ulrich bei Wien (heute Teil des 7. Wiener Gemeindebezirks) verkaufte, ist noch mehrmals für Paul Wilhelm und seine Brüder als Kreditgeberin belegt.[7]
Im Juni 1551 wurde ein Erbvertrag geschlossen, durch den Paul Wilhelm gemeinsam mit seinen Brüdern Wolf Wilhelm und Peter Wilhelm die Herrschaft Sierndorf erhielt. Als Folge dieses Vertrages kam es bis in die 1560er-Jahre immer wieder zu schweren Konflikten zwischen den Brüdern, die erst durch einen Vergleich im Jahr 1564 zwischen Georg Wilhelm, Paul Wilhelm und Carl Ludwig.[A 1] Nach dem Tod seines Verwandten Veit von Zelking übernahm Paul Wilhelm von Zelking zusammen mit Gundacker von Starhemberg die Vormundschaft für dessen geistige behinderten Sohn Heinrich.[8]
1554 gewann Paul Wilhelm von Zelking von den Erben von Reinprecht von Ebersdorf die Pfandschaft Hainburg zurück. Danach bezeichnete er sich als "Hauptmann auf Hainburg". 1565 wurde Paul Wilhelm von Zelking für sich und Lehensträger seiner noch am Leben befindlichen Brüder und Cousins vom Bischof von Passau mit der Feste Wolfsberg bei Böheimkirchen und von Kaiser Maximilian II. mit dem Hohen und dem Niederen Gericht beim Schloss Weinberg belehnt. Im Dezember 1567 wird er erstmals als "Senior" seiner Familie bezeichnet.[9]
Paul Wilhelm von Zelking machte außerdem Karriere am Hof des Erzherzogs Ferdinand (I.) von Österreich, nachdem dieser zum König der Länder der böhmischen Krone avanciert war. Unter anderen war er Kämmerer und Beisitzer der "Landrechte in Österreich".[10]
Nach dem Tod von Paul Wilhelm von Zelking kam es zu mehreren langjährigen Erbstreitigkeiten zwischen seiner Witwe Sophia und seiner Tochter Maria mit seinen noch lebenden Brüdern und Cousins. Seine Witwe wurde dabei wegen ihrer zweiten Ehe, die sie angeblich ohne den Rat der Freunde und im Geheimen geschlossen hatte, auf Betreiben seiner Verwandtschaft, gemeinsam mit ihrem Ehemann auf Befehl des Kaisers verhaftet und des Landes verwiesen.[11]
Literatur
- Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking. Eine Spurensuche. Melk, 2016
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 243
- ↑ 2,0 2,1 vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 276
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 277
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 283
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 289
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 277f.
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 278
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 279f.
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 280
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 280f.
- ↑ vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 286
Anmerkungen
- ↑ Peter Wilhelm von Zelking war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Wolf Wilhelm von Zelking wurde vermutlich mit Absicht in diesen Vergleich nicht einbezogen.