Heinrich Hacker: Unterschied zwischen den Versionen
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Erst nach der Privilegienbestätigung | Erst nach der Privilegienbestätigung um 1464/65 für die Medizinischen Fakultät durch [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] wurde die Auseinandersetzung der Medizinischen Fakultät mit Heinrich Hacker weitergeführt. Im Juni 1467 wurde dieser vom Dekan und vom Rektor vorgeladen, auf der Sitzung des gesamten Konsistoriums der Universität am 4. August 1468 wurde das weitere Vorgehen gegen ihn beschlossen und ihm daraufhin das "Praktizieren" endgültig verboten. Allerdings scheint es weiterhin Probleme mit der Durchsetzung gegeben zu haben.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 100f.</ref> Im Dezember 1469 bemühte sich Heinrich Hacker um eine Zulassung zur Disputation.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 101</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2020, 10:44 Uhr
Heinrich Hacker (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) war ein Arzt, der als "Empiriker" mit der Medizinischen Fakultät der Wiener Universität eine Auseinandersetzung führte.
Leben
Magister Heinrich Hacker studierte seit 1454 Medizin an der Wiener Universität. 1456 wurde er beim Rektor von einem Goldschmied angezeigt, dass er sein eigenes Kind und auch ein weiteres Kind falsch behandelt habe. Als Hacker sich daraufhin vor dem Kollegium verantworten sollte, ignorierte er diese Vorladung. Erst nach einer Beschwerde beim Rektor erschien er auf einer der folgenden Sitzungen und legte einige Zeugnisse vor, die das Kollegium anerkannte, aber nicht für ausreichend erachtete, um ihm Krankenbesuche zu erlauben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Fakultät nach heftigen Diskussionen gerade beschlossen, dass angehende Ärzte erst dann Kranke behandeln durften, wenn sie alle für das Bakkalaureat vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen besucht hatten, eine Entscheidung, gegen welche die meisten Bakkalare und Scholaren opponiert hatten.[1]
1457 wurde Hacker erneut ermahnt, diesmal erfolgte die Drohung, ihn von den Lehrveranstaltungen auszuschließen, wenn er weiterhin praktizieren würde. Als das nichts half, wurde der Rektor um Unterstützung ersucht. Er und seine Berater waren jedoch gegen den Ausschluss von Hacker, weswegen beschlossen wurde, den Fall König Ladislaus vorzulegen, der zu diesem Zeitpunkt der Herrscher über das Herzogtum Österreich war. Da dieser aber wenig später überraschend verstarb, wurde der Fall Heinrich Hacker zunächst aufgeschoben.[2]
Erst nach der Privilegienbestätigung um 1464/65 für die Medizinischen Fakultät durch Kaiser Friedrich III. wurde die Auseinandersetzung der Medizinischen Fakultät mit Heinrich Hacker weitergeführt. Im Juni 1467 wurde dieser vom Dekan und vom Rektor vorgeladen, auf der Sitzung des gesamten Konsistoriums der Universität am 4. August 1468 wurde das weitere Vorgehen gegen ihn beschlossen und ihm daraufhin das "Praktizieren" endgültig verboten. Allerdings scheint es weiterhin Probleme mit der Durchsetzung gegeben zu haben.[3] Im Dezember 1469 bemühte sich Heinrich Hacker um eine Zulassung zur Disputation.[4]
Literatur
- Sonia Horn: Examiniert und approbiert. Die Wiener medizinische Fakultät und nicht-akademische Heilkundige in Spätmittelalter und früher Neuzeit. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2001