3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* das rechtswidrige verpflichtende Testen von Bewohnern von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen wurde aufgehoben,
* das rechtswidrige verpflichtende Testen von Bewohnern von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen wurde aufgehoben,
* Zusammenkünfte zu Weihnachten sind nun etwas weniger eng geregelt,
* Zusammenkünfte zu Weihnachten sind nun etwas weniger eng geregelt,
* Seilbahnen und Zahnradbahnen dürfen ab 24. Dezember wieder öffenen,
* Seilbahnen und Zahnradbahnen dürfen ab 24. Dezember wieder öffnen,
* die Pflicht zur Testung gilt nicht mehr für Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren.
* die Pflicht zur Testung gilt nicht mehr für Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren.


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