Otto II. Turse: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
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Otto (II.) Turse ist gemeinsam mit seinem Bruder Hugo 1233 beim Begräbnis seines Vaters genannt. 1234 befanden sich beide Brüder im Gefolge von [[Friedrich II. (Österreich)|Herzog Friedrich (II.) "''dem Streitbaren''"), als dieser in Erdberg (heute Teil von [[Landstraße (Wien)|Wien 3]]) dem [[Stift Zwettl]] die Übernahme einer Vogtei und die Schenkungen seiner Ministerialen bestätigte. Noch auf dem Landestaiding vor der Burg Sitzenberg im September 1235, auf dem der Herzog in Anwesenheit des [[Konrad I. von Tölz und Hohenburg|Bischofs von Freising]] die Übernahme der Vogtei des Klosters Garsten (heute Teil der Stadt [[Steyr]]) erklärte, sind die Brüder gemeinsam mit anderen Adeligen und Ministerialen im Gefolge des Herzogs belegt, obwohl sich dessen Konflikt mit dem [[w:Friedrich II. (HRR)|dem gleichnamigen Kaiser]] bereits zugespitzt hatte.<ref name ="Sigmund27"/>
Otto (II.) Turse ist gemeinsam mit seinem Bruder Hugo 1233 beim Begräbnis seines Vaters genannt. 1234 befanden sich beide Brüder im Gefolge von [[Friedrich II. (Österreich)|Herzog Friedrich (II.) "''dem Streitbaren''"), als dieser in Erdberg (heute Teil von [[Landstraße (Wien)|Wien 3]]) dem [[Stift Zwettl]] die Übernahme einer Vogtei und die Schenkungen seiner Ministerialen bestätigte. Noch auf dem Landestaiding vor der Burg Sitzenberg im September 1235, auf dem der Herzog in Anwesenheit des [[w:Konrad I. von Tölz und Hohenburg|Bischofs von Freising]] die Übernahme der Vogtei des Klosters Garsten (heute Teil der Stadt [[Steyr]]) erklärte, sind die Brüder gemeinsam mit anderen Adeligen und Ministerialen im Gefolge des Herzogs belegt, obwohl sich dessen Konflikt mit dem [[w:Friedrich II. (HRR)|dem gleichnamigen Kaiser]] bereits zugespitzt hatte.<ref name ="Sigmund27"/>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 19. Dezember 2020, 19:23 Uhr

Die Burg Rauhenstein, die Otto (II.) Turse gehörte, heute. Sie war des Teil seines väterlichen Erbes.

Otto (II.) Turs(e) von Rauhenstein (* im 12. Jahrhundert; † 13. Jahrhundert]]), auch Otto von Rauhenstein oder Otto Turso, war ein Ministeriale[A 1] im heutigen Niederösterreich. Er setzte die Linie der Tursen von Rauhenstein fort.

Herkunft und Familie

Otto (II.) Turse von Rauhenstein war einer der Söhne von Otto (I.) Turse und über seine Mutter ein Enkel von Hugo von Aigen Er war der Bruder von Hugo (I.) Turse von Weyerburg, mit dem er häufig gemeinsam genannt ist ("Hugo et Otto Tursones").[1]

Otto (II.) Turse von Rauhenstein hatte eine Tochter: Elisabeth Tursin von Rauhenstein, die mit Ulrich von Kapellen verheiratet war. Ihre Tochter Agnes von Kapellen († 1318) war eine Förderin der Stifte Imbach und Zwettl. Sie heiratete Albero (VII.) von Kuenring († 1342) verheiratet.[2]

Leben

Otto (II.) Turse ist gemeinsam mit seinem Bruder Hugo 1233 beim Begräbnis seines Vaters genannt. 1234 befanden sich beide Brüder im Gefolge von [[Friedrich II. (Österreich)|Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren"), als dieser in Erdberg (heute Teil von Wien 3) dem Stift Zwettl die Übernahme einer Vogtei und die Schenkungen seiner Ministerialen bestätigte. Noch auf dem Landestaiding vor der Burg Sitzenberg im September 1235, auf dem der Herzog in Anwesenheit des Bischofs von Freising die Übernahme der Vogtei des Klosters Garsten (heute Teil der Stadt Steyr) erklärte, sind die Brüder gemeinsam mit anderen Adeligen und Ministerialen im Gefolge des Herzogs belegt, obwohl sich dessen Konflikt mit dem dem gleichnamigen Kaiser bereits zugespitzt hatte.[1]

Literatur

  • Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels. Geschichte und Genealogie eines niederösterreichischen Ministerialengeschleches. (Ungedruckte) Dissertation, Wien, 1981

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 27
  2. vgl. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 23f.

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.