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Barbara Pflieglin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde verschiedener Schadenszauber beschuldigt, wobei ihr Ehemann vergebens versuchte, sie von weiteren Zaubereien abzuhalten. Er soll ihr sogar ausdrücklich die Anwendung von Zauber verboten haben. Barbara Pflieglin wurde auch von der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für [[Barbara Hufeysen]], eine weitere Angeklagte, gearbeitet hatte, belastet. Bei den Beschuldigungen entsteht einerseits der Eindruck, dass Barbara Hufeysen hinter einigen zauberischen Untaten von Barbara Pflieglin die treibende Kraft war, aber auch, dass es sich bei den Beschuldigungen Großteils um Klatsch gehandelt haben dürfte. So soll Barbara Pflieglin zum Beispiel um einen Zauber gewusst haben, den eine weitere Angeklagte, [[Barbara Röslin]], [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund "''dem Münzreichen''"]] durch eine tote Maus zufügen wollte, allerdings hatte die belastende Zeugin das Ganze nur von der Magd von [[Barbara Röslin]] erfahren und wusste nicht, ob die Angeklagte mit diesem Zauber überhaupt einverstanden gewesen wäre.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 45 und S. 51f.</ref> | Barbara Pflieglin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde verschiedener Schadenszauber beschuldigt, wobei ihr Ehemann vergebens versuchte, sie von weiteren Zaubereien abzuhalten. Er soll ihr sogar ausdrücklich die Anwendung von Zauber verboten haben. Barbara Pflieglin wurde auch von der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für [[Barbara Hufeysen]], eine weitere Angeklagte, gearbeitet hatte, belastet. Bei den Beschuldigungen entsteht einerseits der Eindruck, dass Barbara Hufeysen hinter einigen zauberischen Untaten von Barbara Pflieglin die treibende Kraft war, aber auch, dass es sich bei den Beschuldigungen Großteils um Klatsch gehandelt haben dürfte. So soll Barbara Pflieglin zum Beispiel um einen Zauber gewusst haben, den eine weitere Angeklagte, [[Barbara Röslin]], [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund "''dem Münzreichen''"]] durch eine tote Maus zufügen wollte, allerdings hatte die belastende Zeugin das Ganze nur von der Magd von [[Barbara Röslin]] erfahren und wusste nicht, ob die Angeklagte mit diesem Zauber überhaupt einverstanden gewesen wäre.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 45 und S. 51f.</ref> | ||
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Pflieglin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. Außerdem musste sie Bürgen stellen. Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> | |||
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Version vom 25. Dezember 2020, 18:03 Uhr
Barbara Pflieglin (* im 15. Jahrhundert; † vermutlich im 15. Jahrhundert, nach 1485) war eine Angeklagte des Innsbrucker Hexenprozesses im Jahr 1485.
Herkunft und Familie
Über die Herkunft und die Familienverhältnisse von Barbara Pflieglin ist nur bekannt, dass sie verheiratet war.[1] Der Umstand, dass Inquisitor Heinrich Kramer geplant hatte, seine finanziellen Auslagen für den Innsbrucker Hexenprozess durch Barbara Pflieglin begleichen zu lassen, ist ein Hinweis dafür, dass sie oder ihrer Familie über Vermögen verfügte.[2]
Leben
Barbara Pflieglin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.[3] Sie wurde verschiedener Schadenszauber beschuldigt, wobei ihr Ehemann vergebens versuchte, sie von weiteren Zaubereien abzuhalten. Er soll ihr sogar ausdrücklich die Anwendung von Zauber verboten haben. Barbara Pflieglin wurde auch von der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für Barbara Hufeysen, eine weitere Angeklagte, gearbeitet hatte, belastet. Bei den Beschuldigungen entsteht einerseits der Eindruck, dass Barbara Hufeysen hinter einigen zauberischen Untaten von Barbara Pflieglin die treibende Kraft war, aber auch, dass es sich bei den Beschuldigungen Großteils um Klatsch gehandelt haben dürfte. So soll Barbara Pflieglin zum Beispiel um einen Zauber gewusst haben, den eine weitere Angeklagte, Barbara Röslin, Erzherzog Siegmund "dem Münzreichen" durch eine tote Maus zufügen wollte, allerdings hatte die belastende Zeugin das Ganze nur von der Magd von Barbara Röslin erfahren und wusste nicht, ob die Angeklagte mit diesem Zauber überhaupt einverstanden gewesen wäre.[4]
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Pflieglin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. Außerdem musste sie Bürgen stellen. Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom Tiroler Landesfürsten beglichen.[5]
Literatur
- Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital
- Manfred Tschaikner: Hexen in Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486). In: Der Schlern 88, Juli / August 2014, Heft 7/8, S. 84-102 digital
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 45 und S. 51
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 71
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 31
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 45 und S. 51f.
- ↑ vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 71 und S. 72