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Aufgrund der verschieden weitreichenden und in den Datenschutz und die Grundrechte eingreifenden Pläne in den [[w:Mitgliedstaaten der Europäischen Union|Unionsmitgliedstaaten]] zu solchen Apps hat sich die EU-Kommission entschlossen Empfehlungen<ref>[https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/recommendation_on_apps_for_contact_tracing_4.pdf COMMISSION RECOMMENDATION of 8.4.2020 on a common Union toolbox for the use of technology and data to combat and exit from the COVID-19 crisis, in particular concerning mobile applications and the use of anonymised mobility data], C(2020) 2296 final.</ref> für die Nutzung mobiler Anwendungen und mobiler Daten in der Corona-Krise zur Erfassung für Warnungen, Prävention und Ermittlungen von Kontaktpersonen herauszugeben. Diese Warnungen, Prävention und Ermittlung von Kontakten von Personen sollen gesamteuropäisch koordiniert werden, und zwar so, dass Datenschutz-Standards nicht beeinträchtigt oder fragmentiert werden. Die Empfehlung sieht Schlüsselprinzipien für die Nutzung dieser Anwendungen und Daten vor, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit und die Achtung der EU-Grundrechte sowie die Privatsphäre und den Datenschutz. Der [[w:Deutscher Anwaltverein|Deutsche Anwaltverein]] hat in seiner Stellungnahme Nr. 25/20 zur geplanten Einführung von freiwilligen Tracking-App in Deutschland festgehalten, ''"dass keine zentralen Datensammlungen angelegt werden. Darüber hinaus müssen die durch die Nutzung der App entstandenen Daten einem Verwendungs- und Verwertungsverbot durch Ermittlungsbehörden unterliegen"''. | Aufgrund der verschieden weitreichenden und in den Datenschutz und die Grundrechte eingreifenden Pläne in den [[w:Mitgliedstaaten der Europäischen Union|Unionsmitgliedstaaten]] zu solchen Apps hat sich die EU-Kommission entschlossen Empfehlungen<ref>[https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/recommendation_on_apps_for_contact_tracing_4.pdf COMMISSION RECOMMENDATION of 8.4.2020 on a common Union toolbox for the use of technology and data to combat and exit from the COVID-19 crisis, in particular concerning mobile applications and the use of anonymised mobility data], C(2020) 2296 final.</ref> für die Nutzung mobiler Anwendungen und mobiler Daten in der Corona-Krise zur Erfassung für Warnungen, Prävention und Ermittlungen von Kontaktpersonen herauszugeben. Diese Warnungen, Prävention und Ermittlung von Kontakten von Personen sollen gesamteuropäisch koordiniert werden, und zwar so, dass Datenschutz-Standards nicht beeinträchtigt oder fragmentiert werden. Die Empfehlung sieht Schlüsselprinzipien für die Nutzung dieser Anwendungen und Daten vor, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit und die Achtung der EU-Grundrechte sowie die Privatsphäre und den Datenschutz. Der [[w:Deutscher Anwaltverein|Deutsche Anwaltverein]] hat in seiner Stellungnahme Nr. 25/20 zur geplanten Einführung von freiwilligen Tracking-App in Deutschland festgehalten, ''"dass keine zentralen Datensammlungen angelegt werden. Darüber hinaus müssen die durch die Nutzung der App entstandenen Daten einem Verwendungs- und Verwertungsverbot durch Ermittlungsbehörden unterliegen"''. | ||
== Widersprüche in Verordnungen == | |||
Auch in den Verordnungen, die später erlassen wurden, fanden und finden sich teilweise eklatante Widersprüche (siehe Beispiele: [[Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung#Unschl.C3.BCssigkeit der Regelungen|Unschlüssigkeit der Regelungen]]) die mit dem Schutzzweck der Norm nicht in Einklang zu bringen waren bzw. sind. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
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