Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Dezember 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Dienstag, 29. Dezember 2020 ===
=== Dienstag, 29. Dezember 2020 ===
* Aufgrund angeblich bestehender Missstände bei den Seilbahnen in Österreich, die entgegen vielen anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet sein dürfen, wird mit einem Erlass geregelt, wie bei größeren Menschenmassen z. B. im Einstiegsbereich vorzugehen ist. Eine generelle Schließung von Seilbahnen jedoch fasst die Regierung nicht in Erwägung.<ref>[https://orf.at/stories/3195430/ Skilifte: Regierung schärft mit Erlass nach], Webseite: orf.at vom 29. Dezember 2020.</ref>
* Aufgrund angeblich bestehender Missstände bei den Seilbahnen in Österreich, die entgegen vielen anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet sein dürfen, wird mit einem Erlass geregelt, wie bei größeren Menschenmassen z. B. im Einstiegsbereich vorzugehen ist. Eine generelle Schließung von Seilbahnen jedoch fasst die Regierung nicht in Erwägung, ebensowenig die Öffnung anderer Freizeit- und Kultureinrichtungen zu ermöglichen.<ref>[https://orf.at/stories/3195430/ Skilifte: Regierung schärft mit Erlass nach], Webseite: orf.at vom 29. Dezember 2020.</ref>





Version vom 29. Dezember 2020, 16:13 Uhr

Dezember

Dienstag, 1. Dezember 2020

  • Im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 09:10:33 Uhr wird veröffentlicht: „Weniger Todesfälle in Pflegeheimen“ „In den österreichischen Pflegeheimen sind heuer um 9 Prozent weniger Menschen gestorben als im Vorjahr, die Zahl der Todesfälle ist um 1.700 zurückgegangen. Laut Statistik Austria sind bisher 16.400 Pflegeheim-Bewohner gestorben, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 18.100. Man habe schon mit einer Untersterblichkeit gerechnet, sagt der Präsident des Pflegeheim-Verbandes, Markus Mattersberger. Die strengeren Corona-Hygienemaßnahmen hätten die Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner auch vor anderen – auch oft tödlichen – Infektionen …“
  • Rund 10 Stunden später wird im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 19:18:12 Uhr veröffentlicht: „Mehr Todesfälle in Pflegeheimen“ „In Pflege- und Seniorenheimen in Österreich sind heuer um 3,5% mehr Menschen verstorben als im Vorjahr. Bis Mitte November sind 18.700 Menschen mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen gestorben. Dies zeigen heute korrigierte Daten der Statistik Austria über Verstorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen. Gestern waren Zahlen online, wonach es einen Rückgang um 9% gegeben hätte. Die Zahlen wurden nun revidiert berichtete Ö1. Daten über Hauptwohnsitze waren nicht aktualisiert, heißt es.“[1] Aus der Statistik "Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland" der Statistik Austria ergibt sich, dass es sich bei den zwei letzten Wochen im November jedoch um Schätzwerte handelt.[2] Auf diesen Umstand, dass es sich bei diesen Angaben im November 2020 lediglich um vorläufige Ergebnisse aufgrund von Schätzungen handelt, wurde vom ORF nicht hingewiesen. In einem anderen Beitrag des ORF in ORF-Science vom 22. Oktober 2020 wurde ausgeführt: Werden allerdings die Sterbezahlen um die Altersstruktur und das Bevölkerungswachstum bereinigt, so zeigt sich, dass trotz eines zwischenzeitlichen Anstiegs der Sterblichkeit die Werte innerhalb der Bandbreite der vergangenen fünf Jahre oder sogar darunter lagen, wie die Statistik Austria betonte.[3]

Freitag, 4. Dezember 2020

  • Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV).[4] Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2020 in Kraft. Dieser Verordnung haben im Hauptausschuss des Nationalrates die ÖVP, die GRÜNEN und die SPÖ zugestimmt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung durch Zeitablauf außer Kraft.[5]

Donnerstag, 10. Dezember 2020

  • Am Tag der Menschenrechte wird von der österreichischen Bundesregierung ein Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgelegt. Mit diesem wäre es der Polizei künftig möglich gewesen auch in Wohnungen z. B. die Einhaltung der Quarantäne, ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht, zu kontrollieren. Erst nach scharfer Kritik der Opposition (SPÖ, NEOS, FPÖ) wurde dieser Abänderungsantrag noch einmal geändert und diese geplante Bestimmung herausgenommen. Es ist dies die selbe Vorgehenweise der Bundesregierung wie bereits zum 1. April (Ostererlass), mit dem das verfassungsgesetzlich zu gewährleistende Hausrecht[6] eingeschränkt werden soll. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak nannte diesen Vorschlag im Abänderungsantrag: türkis-grünen Allmachtsfantasien. Er führte weiter aus: Solche Zustände kennt man maximal von autoritären Staaten. Das ist gefährlich, das ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht würdig“, sagte Scherak. Es sei unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung still und heimlich in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte eingreifen würde. Die Bundesregierung trage die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe.[7]
  • Eine Studie der Universität Innsbruck kommt zum Schluss, dass vom Cronavirus-Genesene eine stabile Langzeitimmunität aufweisen. Diese Studie deckt sich mit internationalen Erkenntnissen. Dies beziehe sich in Bezug auf eine abermalige Coronavirus-Infektion, auf Mutationen und Übertragungen, erklärte der Studienleiter Florian Deisenhammer. Es gebe von der erworbenen Immunität nur ganz wenige Ausnahmen.[8][9][10]
  • Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass die Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr 2020 gesetzwidrig waren. Die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministers waren nicht erkennbar und die österreichische Bundesregierung war nicht in der Lage die Akten vorzulegen, auf deren Grundlage die Verordnung erlassen wurde. Die österreichische Bundesregierung konnte auch nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb die angefochtenen Maßnahmen überhaupt erforderlich waren.[11] Diese Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl vorheriger Entscheidungen ein, bei denen COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung als verfassungswidrig aufgehoben wurden.[12]

Samstag, 12. Dezember 2020

  • Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden[13] tritt in Kraft. Durch diese Verordnung dürfen z. B. Supermärkte am Samstag 12. und 19. Dezember 2020 bis 19 Uhr geöffnet werden (anstelle von 18 Uhr[14]), weil diese eine Stunde längere Öffnungszeit am Samstag "im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Entzerrung von Kundenströmen im Handel" diene (§ 1 der Verordnung).

Mittwoch, 15. Dezember 2020

  • Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen (COVID-19-Krisenbewältigungsfonds) bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG), wird die Bundesministerin für Landesverteidigung ermächtigt, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften und zu verteilen.

Mittwoch, 16. Dezember 2020

  • Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV).[15] Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorzeitig außer Kraft.[16]
  • Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7).

Freitag, 18. Dezember 2020

  • In den Medien werden am frühen Morgen Details zu einem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner 2021 kolportiert, noch lange bevor es eine Veröffentlichung durch die österreichische Bundesregierung gibt. Danach soll das Betreten von Handelsgeschäften ab dem 18. Jänner 2021 nur mehr möglich sein, wenn jemand sich zuvor negativ auf COVID-19 hat testen lassen. Dieser dritte geplante Lockdown wird vom Handel stark kritisiert. Dieser würde laut Handelsverband die Betriebe in Österreich bis zu 3 Milliarden Euro Umsatz kosten. Auch in den beiden anderen Lockdowns hätte der Umsatzausfall rund 900 Millionen Euro pro Woche betragen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA.[17][18]
  • Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.[19]
  • Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes[20] vom heutigen Tag, werden Rettungssanitäter im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) berechtigt, in strukturierten Einrichtungen Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 (COVID-19) an Erwachsenen durchzuführen.

Sonntag, 20. Dezember 2020

  • In den Medien wird von einer in Großbritannien entdeckten Coronavirus-Variante VUI 202012/01[21] berichtet, die sich schneller ausbreitet und ansteckender sei, als die bisher bekannte Form von SARS-CoV-2. Der britische Gesundheitsminister Matt Hancock sagte in der BBC: Sie ist außer Kontrolle, und wir müssen sie wieder unter Kontrolle bekommen. Der Virologe Christian Drosten geht davon aus, dass die Mutation auch in Deutschland bereits vorhanden sei, aber noch nicht nachgewiesen wurden. Er sei jedoch deshalb aber nicht besorgt. Denn ob die neue Virus-Variante tatsächlich deutlich ansteckender sei, könne noch gar nicht bewertet werden. Dafür müsse man weitere Daten aus Großbritannien abwarten. Nach ersten Erkenntnissen britischer Wissenschaftler sei die Mutation um bis zu 70 Prozent ansteckender als die bisher bekannte Form. Es gebe aber noch keine Hinweise darauf, dass die Variante schwerere Krankheitsverläufe auslöse oder tödlicher sei.[22][23]
  • Es wird eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich veröffentlicht (BGBl. II Nr. 581/2020), die jedoch, obwohl es sich um angeblich einen äußerst aggressive Virusmutation von SARS-CoV-2 handelt, erst am 22. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die Verordnung gilt auch nicht für Flüge im Interesse der Republik Österreich und für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge sowie Flüge zum Transport von Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal. Deutschland und Luxemburg hingegen verhängten umgehend ein erstes Landeverbot für Flugzeuge aus Großbritannien und Nordirland.[24][23]

Montag, 21. Dezember 2020

Dienstag, 22. Dezember 2020

  • Die Obergrenze der Zuschüsse aus Steuergeld für Kurzarbeit werden von 1 Milliarde Euro auf drei Milliarde Euro angehoben.[25]
  • Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die erst am 17. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wird bereits wieder geändert.[26]
  • Mit der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung[26] werden weitere massive Einschränkungen des Grund- und Freiheitsrechte in Österreich mit einer simplen Verordnung und wiederum von "oben herab" und ohne ausreichende Diskussion in der Zivilgesellschaft und Belegung mit wissenschaftlichen Quellen, eingeschränkt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Motmaßnahmenverordnung tritt die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorzeitig außer Kraft.[27]

Samstag, 26. Dezember 2020

  • Die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung tritt um 0:00 Uhr in Kraft.
  • Landeshauptmann Kaiser (SPÖ) fordert die Bundesregierung auf, für der Lebensrealität entsprechende, nachvollziehbare gesetzliche Regelungen zu sorgen. Eine vom Bund getroffene gesetzliche Bestimmung, wonach in Lebensgemeinschaft befindliche Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin mit dem Coronavirus infiziert ist, mit einer Geldstrafe bedacht werden, wenn der/die gesunde Partner/Partnerin weiterhin im gemeinsamen Haushalt bleibt sei völlig unverständlich. Landeshauptmann Peter Kaiser hätten diese Bestimmungen des Bundes zum Handeln veranlasst: Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt!.[28]

Sonntag, 27. Dezember 2020

  • Die 84-jährige Theresia Hofer wurde als erste Person in Österreich gegen den Coronavirus geimpft (Covid-Vakzine). [29]

Dienstag, 29. Dezember 2020

  • Aufgrund angeblich bestehender Missstände bei den Seilbahnen in Österreich, die entgegen vielen anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet sein dürfen, wird mit einem Erlass geregelt, wie bei größeren Menschenmassen z. B. im Einstiegsbereich vorzugehen ist. Eine generelle Schließung von Seilbahnen jedoch fasst die Regierung nicht in Erwägung, ebensowenig die Öffnung anderer Freizeit- und Kultureinrichtungen zu ermöglichen.[30]



  1. ORF Teletext: Todesfälle in Pflegeheimen 2019 / 2020, Webseite: mimikama.at vom 11. Dezember 2020.
  2. Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland, Webseite: statistik.at.
  3. Sterbefälle 2020 leicht erhöht, Webseite: science.orf.at.
  4. BGBl. II Nr. 544/2020.
  5. § 19 Abs. 1 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
  6. Art. 9Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche Unverletzlichkeit des Hausrechts im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) von 1867.
  7. Doch keine Kontrollen in Wohnungen erlaubt, Webseite: orf.at vom 10. Dezember 2020.
  8. Coronavirus-Antiköperstudie belegt konstante Immunität, Liechtensteiner Volksblatt, S. 32.
  9. Antikörperstudie macht Hoffnung auf bleibende Immunitaet, Wiener Zeitung vom 28.10.2020.
  10. Neue Antikoerperstudie nach Covid-Erkrankung - so lange sind sie immun, Kurier vom 8.12.2020.
  11. VfGH-Erkenntnis V 436/2020 vom 10. Dezember 2020.
  12. Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig, Webseite: orf.at vom 23. Dezember 2020.
  13. BGBl. II Nr. 557/2020.
  14. Siehe § 1 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 Öffnungszeitengesetz (BGBl. I Nr. 48/2003) iVm § 22f Arbeitsruhegesetz (BGBl. Nr. 144/1983).
  15. BGBl. II Nr. 566/2020.
  16. § 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
  17. Dritter Lockdown kostet 3 Milliarden Umsatz , Webseite: wienerzeitung.at vom 18. Dezember 2020.
  18. Opposition kritisiert Lockdown-Pläne, Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.
  19. Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown, Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.
  20. BGBl. I Nr. 136/2020, Artikel 3: Änderung des Sanitätergesetzes.
  21. [Abkürzung für First Variant Under Investigation in December 2020].
  22. Neue Variante in Großbritannien - Coronavirus-Mutation: Was wir bisher wissen, Webseite: ZDF.de vom 21. Dezember 2020.
  23. 23,0 23,1 23,2 Virus-Mutation in Großbritannien: Luxemburg beschließt Flugverbot, Luxemburger Wort vom 21. Dezember 2020.
  24. Sorge vor Coronavirus-Mutation aus England, Webseite: mdr.de vom 21. Dezember 2020.
  25. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) (BGBl. II Nr. 591/2020).
  26. 26,0 26,1 Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV), geändert wird und die Verordnung, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-NotMV), erlassen wird (BGBl. II Nr. 598/2020).
  27. § 19 Abs. 2 der 2. COVID-19-Notzmaßnahmenverordnung.
  28. Coronavirus 596: Ärger wegen realitätsferner Bundes-Strafbescheide, APA-OTS-Aussendung der Kärntner Landesregierung vom 26. Dezember 2020.
  29. Erste Niederösterreicherin geimpft, Webseiete: noe.orf.at vom 27. Dezember 2020.
  30. Skilifte: Regierung schärft mit Erlass nach, Webseite: orf.at vom 29. Dezember 2020.