Ulrich von Dachsberg: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Die Adelsfamilie der Dachsberger ist erstmals um 1200 genannt. Es handelte sich um eine Nebenlinie der hochfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Herrn von Prambach, die ihren Besitz ebenfalls als "freies Eigen" besaß. Nach dem Aussterben der Hauptlinie der Prambacher stellte sich die Familie der Dachsberger unter den Schutz der [[Heinrich VII. von Schaunberg|Familie der Schaunberger]] und wurden deren Ministeriale<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. | Die Adelsfamilie der Dachsberger ist erstmals um 1200 genannt. Es handelte sich um eine Nebenlinie der hochfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Herrn von Prambach, die ihren Besitz ebenfalls als "freies Eigen" besaß. Nach dem Aussterben der Hauptlinie der Prambacher stellte sich die Familie der Dachsberger unter den Schutz der [[Heinrich VII. von Schaunberg|Familie der Schaunberger]] und wurden deren Ministeriale<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>. | ||
1218 wird Ulrich von Dachsberg ("Ulricus de Dahsperch") als Lehensmann der Grafenfamilie von Schaunberg genannt. Trotzdem erwarb die Familie der Dachsberger im 14. Jahrhundert große Besitzungen in jenem Teil des Herzogtums Österreich, das heute zum Bundesland Niederösterreich gehört. Obwohl nunmehr Ministeriale ließen sie ihren Besitz von Burggrafen verwalten. Die Familie starb mit Jörg von Dachsberg († 1423, in Wien), der Wilburg, die Erbtochter des letzten Herren von Kapellen geheiratet hatte aus. Noch zu Lebzeiten übertrug er seine Besitzungen auf seine Großneffen Kaspar und Gundacker von Starhemberg. | 1218 wird Ulrich von Dachsberg ("Ulricus de Dahsperch") als Lehensmann der Grafenfamilie von Schaunberg genannt. Trotzdem erwarb die Familie der Dachsberger im 14. Jahrhundert große Besitzungen in jenem Teil des Herzogtums Österreich, das heute zum Bundesland Niederösterreich gehört, darunter die Burg und Herrschaft [[Rappottenstein]].http://www.atf.at/burgrappottenstein/geschichte/die-burg-und-ihre-herren/die-dachsberger/ | ||
. Obwohl nunmehr Ministeriale ließen sie ihren Besitz von Burggrafen verwalten. Die Familie starb mit Jörg von Dachsberg († 1423, in Wien), der Wilburg, die Erbtochter des letzten Herren von Kapellen geheiratet hatte aus. Noch zu Lebzeiten übertrug er seine Besitzungen auf seine Großneffen Kaspar und Gundacker von Starhemberg. | |||
== Leben == | == Leben == |
Version vom 8. Januar 2021, 17:28 Uhr
Ulrich von Dachsberg (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) beziehungsweise Ulrich von Daxberg, genannt "Geräunemeister", spielte bei der Bekämpfung der gefährlichen Räuberbanden, von denen Teile des Herzogtums Österreich heimgesucht wurden, eine entscheidende Rolle.
Familie und Herkunft
Als Stammburg der Familie der Dachsberger gilt die Burg Dachsberg (heute Teil der Gemeinde Prambachkirchen). Die Adelsfamilie der Dachsberger ist erstmals um 1200 genannt. Es handelte sich um eine Nebenlinie der hochfreien[A 1] Herrn von Prambach, die ihren Besitz ebenfalls als "freies Eigen" besaß. Nach dem Aussterben der Hauptlinie der Prambacher stellte sich die Familie der Dachsberger unter den Schutz der Familie der Schaunberger und wurden deren Ministeriale[A 2].
1218 wird Ulrich von Dachsberg ("Ulricus de Dahsperch") als Lehensmann der Grafenfamilie von Schaunberg genannt. Trotzdem erwarb die Familie der Dachsberger im 14. Jahrhundert große Besitzungen in jenem Teil des Herzogtums Österreich, das heute zum Bundesland Niederösterreich gehört, darunter die Burg und Herrschaft Rappottenstein.http://www.atf.at/burgrappottenstein/geschichte/die-burg-und-ihre-herren/die-dachsberger/ . Obwohl nunmehr Ministeriale ließen sie ihren Besitz von Burggrafen verwalten. Die Familie starb mit Jörg von Dachsberg († 1423, in Wien), der Wilburg, die Erbtochter des letzten Herren von Kapellen geheiratet hatte aus. Noch zu Lebzeiten übertrug er seine Besitzungen auf seine Großneffen Kaspar und Gundacker von Starhemberg.
Leben
Ulrich von Dachsberg war im Dienst der der Herzöge von Österreich (Habsburger) Burggraf von Krems und Landmarschall für das Viertel ober dem Manhartsberg.[1] In den 1390er-Jahren war mit der Austragung eines Erbstreites zwischen Bernhard von Streitwiesen mit der Witwe von Johann von Ranna und deren Schwiegersohn Hans (III.) von Neidegg beauftragt, wobei er im November 1397 die strittigen Güter in Verwahrung nahm.[2] Nachdem zur Bekämpfung der gefährlichen Räuberbanden, die Ende des 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts Teile des heutigen Niederösterreichs heimsuchten, 1395 das "Geräune" geschaffen worden war, welches jeden Angehörigen des Adels verpflichtete, sofern ihm Untaten bekannt waren, diese anzuzeigen oder die Täter selbst zu richten, wurde er mit der Durchführung von diesem beauftragt. Aufgrund dieses Amtes wurde er der "Geräunemeister" genannt.[1]
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.