Margarete Maultasch: Unterschied zwischen den Versionen

K
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:
Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz und Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref>
Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz und Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref>


Im Zusammenhang mit der ersten Eheschließung von Margarete (16. September 1330) kam es mit den Kärntner und Tiroler Landständen zu einer Vereinbarung, welche für den Fall, dass Margaretes Vater sterben sollte, ihrem Schwiegervater Johann von Böhmen die Vormundschaft für sie und seinen Sohn und somit auch die Regentschaft für das Herzogtum und die Grafschaft zusicherte.<ref name ="margue40">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 40</ref> Als im März 1339 zwischen den Böhmen (Luxemburger) und Kaiser Ludwig "''dem Baiern''" ein Ausgleich geschlossen wurde, an welche Tiroler Adlige wie Volkmar von Burgstall oder Heinrich von Annenburg als Schiedsleute beteiligt waren, wurde in diesem festgelegt, dass die Grafschaft Tirol an Margaretes Schwiegervater und ihren Schwager fallen sollte, falls ihre Ehe mit Johann Heinrich kinderlos bliebe.<ref>vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41 und S. 42</ref> In der Folge dürfte sich jedoch das Verhältnis zwischen Margaretes Schwiegerfamilie und dem Tiroler Adel verschlechtert haben. Nach einem gescheiterten Aufstand 1340 wurde Johann Heinrich im November 1341 aus der Grafschaft verjagt und die Herrschaft seiner Familie dort "de facto" beendet.<ref name ="margue42">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 42</ref> Wenig später kam es zu Margaretes zweiter Eheschließung, womit die Wittelsbacher in Tirol vorübergehend Fuß fassen konnten.<ref name ="margue43">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 43</ref>
Im Zusammenhang mit der ersten Eheschließung von Margarete (16. September 1330) kam es mit den Kärntner und Tiroler Landständen zu einer Vereinbarung, welche für den Fall, dass Margaretes Vater sterben sollte, ihrem Schwiegervater Johann von Böhmen die Vormundschaft für sie und seinen Sohn und somit auch die Regentschaft für das Herzogtum und die Grafschaft zusicherte.<ref name ="margue40">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 40</ref> Als im März 1339 zwischen den Böhmen (Luxemburger) und Kaiser Ludwig "''dem Baiern''" ein Ausgleich geschlossen wurde, an welche Tiroler Adlige wie Volkmar von Burgstall oder Heinrich von Annenburg als Schiedsleute beteiligt waren, wurde in diesem festgelegt, dass die Grafschaft Tirol an Margaretes Schwiegervater und ihren Schwager fallen sollte, falls ihre Ehe mit Johann Heinrich kinderlos bliebe.<ref>vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 41 und S. 42</ref> In der Folge dürfte sich jedoch das Verhältnis zwischen Margaretes Schwiegerfamilie und dem Tiroler Adel verschlechtert haben. Nach einem gescheiterten Aufstand 1340 wurde Johann Heinrich im November 1341 aus der Grafschaft verjagt und die Herrschaft seiner Familie dort "de facto" beendet.<ref name ="margue42">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 42</ref> Wenig später kam es zu Margaretes zweiter Eheschließung, womit die Wittelsbacher in Tirol vorübergehend Fuß fassen konnten.<ref name ="margue43">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände'', 2013, S. 43</ref>


Obwohl Margarete als Tiroler Landesfürstin gilt, war sie, abgesehen von einigen Monaten nach dem Tod ihres Sohnes Meinhard im Jahr 1363<ref name ="ndb164">vgl. NDB, S. 164</ref>, nie die offizielle Herrscherin über die Grafschaft Tirol. Die Herrschaft wurde zunächst von ihrem ersten Ehemann Johann Heinrich beziehungsweise von dessen Familie und später von ihrem zweiten Ehemann Ludwig ausgeübt. Sie dürfte aber während der häufigen Abwesenheiten von Ludwig, ehe dieser die Markgrafschaft Brandenburg gegen das Herzogtum Oberbayern tauschte, zeitweise als seine Vertretung fungiert haben und während der kurzen Regierungszeit ihres Sohnes Meinhards (1361-1363), der die meisten Zeit nicht in Tirol weilte, "de facto" selbst über Tirol geherrscht haben. Nachdem sie nach dem Tod ihres Sohnes die Herrschaft über Grafschaft Tirol an [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("''Rudolf den Stifter''")]] abgetreten hatte, übersiedelte sie nach Wien<ref name ="czeike156"/>.<ref>vgl. Ellen Widder: ''Überlegungen zur politischen Wirksamkeit von Frauen im 14. Jahrhundert''. Margarete Maultasch und Agnes von Ungarn als Erbtöchter, Ehefrauen und Witwen. In: Christoph Haidacher - Mark Mersiowsky (Hrsg.): ''1363 - 2013''. 650 Jahre Tirol mit Österreich. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2015, ISBN 978-3-7030-0851-1, S. 91–134</ref>
Obwohl Margarete als Tiroler Landesfürstin gilt, war sie, abgesehen von einigen Monaten nach dem Tod ihres Sohnes Meinhard im Jahr 1363<ref name ="ndb164">vgl. NDB, S. 164</ref>, nie die offizielle Herrscherin über die Grafschaft Tirol. Die Herrschaft wurde zunächst von ihrem ersten Ehemann Johann Heinrich beziehungsweise von dessen Familie und später von ihrem zweiten Ehemann Ludwig ausgeübt. Sie dürfte aber während der häufigen Abwesenheiten von Ludwig, ehe dieser die Markgrafschaft Brandenburg gegen das Herzogtum Oberbayern tauschte, zeitweise als seine Vertretung fungiert haben und während der kurzen Regierungszeit ihres Sohnes Meinhards (1361-1363), der die meisten Zeit nicht in Tirol weilte, "de facto" selbst über Tirol geherrscht haben. Nachdem sie nach dem Tod ihres Sohnes die Herrschaft über Grafschaft Tirol an [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("''Rudolf den Stifter''")]] abgetreten hatte, übersiedelte sie nach Wien<ref name ="czeike156"/>.<ref>vgl. Ellen Widder: ''Überlegungen zur politischen Wirksamkeit von Frauen im 14. Jahrhundert''. Margarete Maultasch und Agnes von Ungarn als Erbtöchter, Ehefrauen und Witwen. In: Christoph Haidacher - Mark Mersiowsky (Hrsg.): ''1363 - 2013''. 650 Jahre Tirol mit Österreich. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2015, ISBN 978-3-7030-0851-1, S. 91–134</ref>
48.827

Bearbeitungen