Wolfgang von Wallsee: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
== Herkunft und Familie ==
Wolfgang (V.) von Wallsee stammte aus einer bedeutenden [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Adelsfamilie]] des Herzogtums Österreich. Er war einer der Söhne von [[Reinprecht von Wallsee der Ältere|Reinprecht dem Älteren]] aus der "Ennser Linie" der Wallseer und ein älterer Bruder von [[Reinprecht von Wallsee der Jüngere|Reinprecht dem Jüngeren]]. Verheiratet war er seit 1454 mit Veronika († 1461), Tochter des Grafen [[w:Alram II. (Ortenburg)|Alram (II.)]] von [[Ortenburg (Adelsgeschlecht)|Ortenburg (Ortenberg)]]<ref name ="heinig250">vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 250</ref>. Aus dieser Ehe hatte er keine Kinder.
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== Anfänge unter Ulrich von Eyczing ==
== Anfänge unter Ulrich von Eyczing ==

Version vom 2. April 2021, 14:35 Uhr

Freiherr Wolfgang (V.) von Wallsee, auch Wolfgang von Walsee, (* vor 1450; † 1466 oder 1467), "oberster Hauptmann ob und unter der Enns", war ein einflussreicher Adeliger im Herzogtums Österreich.

Herkunft und Familie

Wolfgang (V.) von Wallsee stammte aus einer bedeutenden Adelsfamilie des Herzogtums Österreich. Er war einer der Söhne von Reinprecht dem Älteren aus der "Ennser Linie" der Wallseer und ein älterer Bruder von Reinprecht dem Jüngeren. Verheiratet war er seit 1454 mit Veronika († 1461), Tochter des Grafen Alram (II.) von Ortenburg (Ortenberg)[1]. Aus dieser Ehe hatte er keine Kinder.

Anfänge unter Ulrich von Eyczing

Nachdem Tod seines Vaters belehnte der spätere Kaiser Friedrich III. nicht ihn oder seinen jüngeren Bruder Reinprecht mit der "Hauptmannschaft ob der Enns", die sein Vater bis zu seinem Tod innegehabt hatte, sondern den Grafen Johann von Schaunberg. Außerdem waren die Brüder gezwungen, dem Landesherren für den Fall ihres erbenlosen Todes den Rückfall ihrer vom Reich rührenden Hochgerichtsbarkeit[A 1] zuzusichern. Diese schlossen sich wenig später dem Mailberger Bund unter Ulrich von Eyczing an. Im März 1452 wurde Wolfgang anstelle des Grafen Johann von Schaunberg von "Ulrich Eyczingers Gnaden" "Hauptmann ob der Enns". Bis zum Tod des Landesfürsten Ladislaus Postumus gehörten er und sein Bruder Reinprecht der Jüngere zu dessen herausragenden Räten. Nach den Sturz des Eyczingers erhielt Wolfgang die "Obersthauptmannschaft ob und unter der Enns" mit weichreichenden Befugnissen. Seit 1456 war er zusammen mit Bischof Ulrich von Passau für Ladislaus Statthalter des Herzogtums Österreich, wenn dieser sich nicht in diesem aufhielt.[1]

Unter Albrecht VI. und Friedrich III.

Nach dem Tod des Landesfürsten Ladislaus und dem Tag von Wien (27. Juni 1458) wurde das Herzogtum Österreich geteilt zwischen Kaiser Friedrich III. und Erzherzog Albrecht VI. von Österreich geteilt. Wolfgang wurde daraufhin von Erzherzog Albrecht zu dessen Hofmeister und zum "Burghauptmann von Linz" ernannt und unterstützte diesem bei seinem Kampf um die Herrschaft über "Österreich unter der Enns".[2] Nach dem Tod Albrechts VI. schloss er sich Kaiser Friedrich III. an. Nach dem "Vertrag von Wiener Neustadt im März 1464 wurde er von diesem als "Hauptmann ob der Enns" bestätigt.[3]

Der Tod und die Folgen

1456 hatten Wolfgang und sein Bruder Reinprecht ihren gesamten Besitz geteilt.[1] 1463 war Wolfgang in einen Rechtsstreit mit Friedrich von Graben zu Kornberg (dem Jüngeren) verwickelt, in dem es um Pfandgüter in den Herzogtümern Steier und Krain und der Grafschaft Cilli ging.[4] 1465 verschrieb er Kaiser Friedrich III. für den Fall seines erbenlosen Todes seinen Anteil an der "Tibeinischen Erbschaft", die wenig später an den Kaiser fiel. Nach Wolfgangs Tod, der wenig später tatsächlich eintrat, konnte sein Bruder Reinprecht zwar die "Hauptmannschaft ob der Enns" halten, aber es gelang ihm nicht, die zahlreichen Veräußerungen von Wolfgang zurückzugewinnen.[3]

Literatur

  • Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12) Böhlau, Köln u. a. 1993, ISBN 3-412-03793-1, siehe Bd. 3, Register (S. 1780) (Rezension)

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 250
  2. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 250f.
  3. 3,0 3,1 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 251
  4. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 199

Anmerkungen

  1. Dabei handelte es sich um eine Belehnung des späteren Kaisers Sigismund, dessen Politik darauf abgezielt hatte, die landesfürstliche Herrschaft von Friedrichs Familie zu schwächen oder nachhaltig zu zerstören. Deswegen erhob er nicht nur "de iure" mehrere landadelige Familie in den Reichsfürsten, ohne die dafür nötige Zustimmung der zuständigen Landesfürsten einzuholen, sondern führte für weitere Adelsfamilien Belehnungen durch, die darauf abzielten, ihnen den Weg zur "Reichsfreiheit" zu ebnen oder diesen Status "de facto" zu schaffen. Friedrichs Politik war darauf ausgerichtet, die landesfürstliche Herrschaft in jenen Herzogtümern und Herrschaften, die seiner Familie unterstanden, endgültig zu festigen, weswegen sie darauf abzielte, solche Maßnahmen seines kaiserlichen Vorgängers wieder rückgängig zu machen beziehungsweise ihre Auswirkungen zu beseitigen.