Heinrich V. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Heinrich (III.) herrschte nach dem Tod seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinen Brüdern Albert (III.) und Meinhard (VI.) über die "innere Grafschaft" Görz. Nach dem Tod des Grafen [[Johann Heinrich IV.|Johann (I.) von Görz]] gelangten sie um 1340 in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> Bei der erneuten Teilung im Jahr 1342 erhielten Heinrich und Meinhard die "vordere" und die "innere" Grafschaft Görz und Albert die Herrschaften in [[w:Istrien|Istrien]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]]. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 196f.</ref> Am 25. Juli 1347 stellte [[w:Karl IV. (HRR)|König Karl IV.]] Heinrich und seinem Bruder Meinhard in [[Villach]] ein Mandat aus, in welchem beiden alle Gebiete, die sie in der [[Grafschaft Tirol]] beanspruchten, offiziell übertragen wurden.<ref name ="baum202">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 202.</ref> Im Mai 1348 schlossen die Grafen jedoch mit [[Margarete Maultasch#Herkunft und Familie|Ludwig dem Brandenburger]] einen Waffenstillstand, der in den Folgejahren mehrere Male verlängert wurde.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 203</ref>
Heinrich (III.) herrschte nach dem Tod seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinen Brüdern Albert (III.) und Meinhard (VI.) über die "innere Grafschaft" Görz. Nach dem Tod des Grafen [[Johann Heinrich IV.|Johann (I.) von Görz]] gelangten sie um 1340 in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> Bei der erneuten Teilung im Jahr 1342 erhielten Heinrich und Meinhard die "vordere" und die "innere" Grafschaft Görz und Albert die Herrschaften in [[w:Istrien|Istrien]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]]. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 196f.</ref> Am 25. Juli 1347 stellte [[w:Karl IV. (HRR)|König Karl IV.]] Heinrich und seinem Bruder Meinhard in [[Villach]] ein Mandat aus, in welchem beiden alle Gebiete, die sie in der [[Grafschaft Tirol]] beanspruchten, offiziell übertragen wurden.<ref name ="baum202">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 202.</ref> Im Mai 1348 schlossen die Grafen jedoch mit [[Ludwig V. (Bayern)|Ludwig (V.) dem Brandenburger]] einen Waffenstillstand, der in den Folgejahren mehrere Male verlängert wurde.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 203</ref>


== Johann von Görz(-Tirol) ==
== Johann von Görz(-Tirol) ==

Version vom 21. April 2021, 18:37 Uhr

Graf Heinrich (III.) von Görz-Tirol[A 1] (* im 14. Jahrhundert; † 1363), auch Heinrich (III.) von Görz oder Heinrich V. von Görz-Tirol, herrschte über Teile der heutigen Bundesländer Tirol beziehungsweise Osttirol und Kärnten.

Herkunft und Familie

Graf Heinrich (III.) entstammte dem "albertinischen" Familienzweig der Grafen von Görz-Tirol. Er war einer der Söhne des Grafen Grafen Albert (II.) von Görz(-Tirol) und ein Bruder der Grafen Albert (III.) und Meinhard (VI.) von Görz(-Tirol). Er heiratete um 1350 in Lienz Zilliola (Cigliola), Tochter von Jacopo da Carrara, dem Podestà der Stadt Padua, dem König Karl IV. im Juni 1348 das Reichsvikariat über Padua verliehen hatte, nachdem die Stadt 1337 von Verona "abgefallen" war[1]. Aus dieser Ehe hatte er einen Sohn: Graf Johann von Görz(-Tirol).[2]

Leben

Heinrich (III.) herrschte nach dem Tod seines Vaters zunächst gemeinsam mit seinen Brüdern Albert (III.) und Meinhard (VI.) über die "innere Grafschaft" Görz. Nach dem Tod des Grafen Johann (I.) von Görz gelangten sie um 1340 in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.[3] Bei der erneuten Teilung im Jahr 1342 erhielten Heinrich und Meinhard die "vordere" und die "innere" Grafschaft Görz und Albert die Herrschaften in Istrien und der Windischen Mark. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht.[4] Am 25. Juli 1347 stellte König Karl IV. Heinrich und seinem Bruder Meinhard in Villach ein Mandat aus, in welchem beiden alle Gebiete, die sie in der Grafschaft Tirol beanspruchten, offiziell übertragen wurden.[5] Im Mai 1348 schlossen die Grafen jedoch mit Ludwig (V.) dem Brandenburger einen Waffenstillstand, der in den Folgejahren mehrere Male verlängert wurde.[6]

Johann von Görz(-Tirol)

Heinrichs einziger Sohn, Graf Johann von Görz(-Tirol) († nach 1413), schlug eine Klerikerlaufbahn ein. 1376 war er Pfarrer zu Kiens im Pustertal, später war er Pfarrer in Pfalzen[A 2].[7]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 202f.
  2. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 199f.
  3. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 194
  4. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 196f.
  5. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 202.
  6. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 203
  7. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 200

Anmerkungen

  1. Numerierung nach Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 8
  2. Beide Orte kamen nach 1918 an Italien.
  3. Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.
VorgängerAmtNachfolger
Albert (II.) von Görz-Tirol und Johann (I.) von GörzHerrscher über Teile des späteren Osttirols
ca. 1330 bzw. 1342-1363
bis 1342 gemeinsam mit Albert (III.) von Görz
und Meinhard (VI.) von Görz
1342-1363 gemeinsam mit Meinhard (VI.) von Görz
Meinhard (VI.) von Görz
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Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Heinrich V. (Görz) behandelt.
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