Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Tod | Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] kam es zu einer Doppelwahl 1458/59. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an, welche dieser annahm.<ref name ="gedaechtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/chronik/action/list/controller/Geschichte/chronik/vertrag-von-oedenburg-wiener-neustadt-zwischen-kaiser-friedrich-iii-und-koenig-matthias-corvinus-von.html Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt], GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021</ref> | ||
== Entscheidende Bestimmungen des Vertrages == | == Entscheidende Bestimmungen des Vertrages == | ||
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde 1463 | Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Die Stephanskrone, die sich zu dieser Zeit im Besitz des Kaisers befand, wurde gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme diesen zurückgegeben. | ||
Matthias Corvinus erhielt gegen eine Zahlung von 80.000 Gulden die ungarische Stephanskrone zurück, die der Kaiser seit 1440 verwahrte. Friedrich III. anerkannte Matthias Corvinus als König, durfte aber weiterhin nominell den ungarischen Königstitel führen. Als Matthias 1490 ohne legitimen Erben starb, konnte dieser Passus des Vertrags zwar noch nicht durchgesetzt werden, wurde aber von Friedrichs Sohn Maximilian I. 1491 und 1515 erneut mit dem ungarischen Königshaus vertraglich fixiert. 1526 trat schließlich der Erbfall für die Habsburger ein.<ref name ="gedaechtnis"/> | |||
Der Vertrag ist urkundlich überliefert. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in [[Wiener Neustadt]], die ungarische Urkunde am selben Tag in [[w:Sopron|Ödenburg]] ausgestellt.<ref name ="gedaechtnis"/> | |||
== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) == | == Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) == |
Version vom 25. April 2021, 12:46 Uhr
Der Vertrag von Wiener Neustadt beziehungsweise von Ödenburg war ein Vertrag, der zwischen Kaiser Friedrich III. und dem "Ungarnkönig" Matthias Corvinus 1463/64 geschlossen wurde, der eine Grundlage für die habsburgische Erbfolge in Ungarn nach 1526 wurde.[1]
Historischer Hintergrund
Nach dem Tod des ungarischen Königs Ladislaus Postumus kam es zu einer Doppelwahl 1458/59. Während es der Familie von Matthias Corvinus gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser Friedrich III. die ungarische Krone an, welche dieser annahm.[2]
Entscheidende Bestimmungen des Vertrages
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von Papst Pius II. (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Die Stephanskrone, die sich zu dieser Zeit im Besitz des Kaisers befand, wurde gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme diesen zurückgegeben.
Matthias Corvinus erhielt gegen eine Zahlung von 80.000 Gulden die ungarische Stephanskrone zurück, die der Kaiser seit 1440 verwahrte. Friedrich III. anerkannte Matthias Corvinus als König, durfte aber weiterhin nominell den ungarischen Königstitel führen. Als Matthias 1490 ohne legitimen Erben starb, konnte dieser Passus des Vertrags zwar noch nicht durchgesetzt werden, wurde aber von Friedrichs Sohn Maximilian I. 1491 und 1515 erneut mit dem ungarischen Königshaus vertraglich fixiert. 1526 trat schließlich der Erbfall für die Habsburger ein.[2]
Der Vertrag ist urkundlich überliefert. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in Wiener Neustadt, die ungarische Urkunde am selben Tag in Ödenburg ausgestellt.[2]
Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491)
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "Vertrag von Preßburg", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "Böhmenkönig" Vladislav (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als ungarischer König anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der Habsburger auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer Österreich und Steier blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.[3]
Folgen
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
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wurde kein Text angegeben. - ↑ 2,0 2,1 2,2 vgl. Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt, GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021
- ↑ vgl. Roland Schäffer: Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493). In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 66
Anmerkungen
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