Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Juli 2020: Unterschied zwischen den Versionen
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* Wie Dienstag bekanntgegeben gilt sowohl in öffentlichen Apotheken, den Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln), den Banken, und der Post einschließlich Postpartnern, als auch für die Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, wieder eine unbedingte Maskenpflicht.<ref name = presse210720/><ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle) ({{BGBl|II Nr. 332/2020}}).</ref> Inwieweit diese Verordnung - in Anbetracht der tatsächlichen festgestellten Ansteckungsmöglichkeiten in Österreich in den letzten Wochen - tatsächlich gesetzeskonform ist, wird voraussichtlich wiederum mehrfach angefochten werden, da z. B. nicht erkennbar ist, warum in den oben genannten Betriebstätten eine [[Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz|Mund-Nase-Maskenpflicht]] gelten soll, nicht jedoch in großen Einkaufszentren oder Baumärkten. | * Wie Dienstag bekanntgegeben gilt sowohl in öffentlichen Apotheken, den Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln), den Banken, und der Post einschließlich Postpartnern, als auch für die Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, wieder eine unbedingte Maskenpflicht.<ref name = presse210720/><ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle) ({{BGBl|II Nr. 332/2020}}).</ref> Inwieweit diese Verordnung - in Anbetracht der tatsächlichen festgestellten Ansteckungsmöglichkeiten in Österreich in den letzten Wochen - tatsächlich gesetzeskonform ist, wird voraussichtlich wiederum mehrfach angefochten werden, da z. B. nicht erkennbar ist, warum in den oben genannten Betriebstätten eine [[Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz|Mund-Nase-Maskenpflicht]] gelten soll, nicht jedoch in großen Einkaufszentren oder Baumärkten. | ||
* Mit der Änderung der Verordnung {{BGBl|II Nr. 263/2020}} über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020 ({{BGBl|II Nr. 336/2020}}) werden vorgeblich strenge Restriktionen für die Einreise nach Österreich mit der Begründung der vorgeblich erforderlichen Eindämmung von SARS-CoV-2 für Drittstaatsangehörige, eingeführt. Diese Restriktionen gelten jedoch (mit wenigen Ausnahmen) nicht für die etwa 530 Millionen Menschen, die [[w:Unionsbürger|Unionsbürger]] bzw. [[w:Europäischer Wirtschaftsraum|EWR-Staatsbürger]] sind oder in [[w:Andorra|Andorra]], [[w:Monaco|Monaco]], [[w:San Marino|San Marino]], dem [[w:Vatikanstadt|Vatikan]] oder der [[w:Schweiz|Schweiz]] wohnhaft sind sowie für Personen, die Österreich ohne Stop durchqueren, die auch mit Stop in Österreich zur Aufrechterhaltung des Güter- sowie Personenverkehrs erforderlich sind, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall etc. Nachdem bzgl. dem Inhalt dieser Verordnung tagelang die Öffentlichkeit in Unklarheit über die Details zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten gehalten wurde, wurde die Verordnung am Freitag, 24. Juli 2020, veröffentlicht und trat bereits am Montag, 27. Juli 2020, in Kraft. Selbst im zuständigen Gesundheitsministerium herrschte jedoch nach der Veröffentlichung der Verordnung Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften. Auch von rechtswissenschaftlicher Seite wurde am Inhalt als auch der Qualität der Verordnung Kritik geäußert.<ref>[https://orf.at/stories/3174956/ Verwirrung um neue Verordnung - Tagelang hatte Unklarheit über die Details zur neuen Verordnung zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten geherrscht – am Freitag wurden die Einzelheiten schließlich vom Gesundheitsministerium kommuniziert. Doch herrschte selbst danach Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften – und zwar auch im Ministerium selbst.], ORF.at vom 25. Juli 2020.</ref> | * Mit der Änderung der Verordnung {{BGBl|II Nr. 263/2020}} über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020 ({{BGBl|II Nr. 336/2020}}) werden vorgeblich strenge Restriktionen für die Einreise nach Österreich mit der Begründung der vorgeblich erforderlichen Eindämmung von SARS-CoV-2 für Drittstaatsangehörige, eingeführt. Diese Restriktionen gelten jedoch (mit wenigen Ausnahmen) nicht für die etwa 530 Millionen Menschen, die [[w:Unionsbürger|Unionsbürger]] bzw. [[w:Europäischer Wirtschaftsraum|EWR-Staatsbürger]] sind oder in [[w:Andorra|Andorra]], [[w:Monaco|Monaco]], [[w:San Marino|San Marino]], dem [[w:Vatikanstadt|Vatikan]] oder der [[w:Schweiz|Schweiz]] wohnhaft sind sowie für Personen, die Österreich ohne Stop durchqueren, die auch mit Stop in Österreich zur Aufrechterhaltung des Güter- sowie Personenverkehrs erforderlich sind, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall etc. Nachdem bzgl. dem Inhalt dieser Verordnung tagelang die Öffentlichkeit in Unklarheit über die Details zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten gehalten wurde, wurde die Verordnung am Freitag, 24. Juli 2020, veröffentlicht und trat bereits am Montag, 27. Juli 2020, in Kraft. Selbst im zuständigen Gesundheitsministerium herrschte jedoch nach der Veröffentlichung der Verordnung Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften. Auch von rechtswissenschaftlicher Seite wurde am Inhalt als auch der Qualität der Verordnung Kritik geäußert.<ref>[https://orf.at/stories/3174956/ Verwirrung um neue Verordnung - Tagelang hatte Unklarheit über die Details zur neuen Verordnung zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten geherrscht – am Freitag wurden die Einzelheiten schließlich vom Gesundheitsministerium kommuniziert. Doch herrschte selbst danach Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften – und zwar auch im Ministerium selbst.], ORF.at vom 25. Juli 2020.</ref> | ||
* Mit der weiteren Änderung des Presseförderungsgesetzes durch {{BGBl|I Nr. 82/2020}} vom 24. Juli 2020 wird Medienunternehmen eine weitere außerordentliche Förderung für österreichische Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften in Höhe von drei Millionen Euro aus Steuergeld geschenkt (§ 12c Presseförderungsgesetz 2003). Bereits im April 2020 hatten Medienunternehmen in Österreich (zusätzlich zur "normalen" Presseförderung) rund 15 Millionen Euro an Steuergeld in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen geschenkt erhalten (§ 12b Presseförderungsgesetz 2003). Kommerzielle Privatsender und nicht kommerzielle Privatsender hatten im April 2020 ebenfalls 22 Millionen Euro aus Steuergeld als nicht rückzahlbare Förderungen geschenkt bekommen (zusätzlich zur "normalen" Förderung von 23 Millionen pro Jahr). | * Mit der weiteren Änderung des Presseförderungsgesetzes durch {{BGBl|I Nr. 82/2020}} vom 24. Juli 2020 wird Medienunternehmen eine weitere außerordentliche Förderung für österreichische Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften in Höhe von drei Millionen Euro aus Steuergeld geschenkt (§ 12c Presseförderungsgesetz 2003). Bereits im April 2020 hatten Medienunternehmen in Österreich (zusätzlich zur "normalen" Presseförderung) rund 15 Millionen Euro an Steuergeld in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen geschenkt erhalten (§ 12b Presseförderungsgesetz 2003). Kommerzielle Privatsender und nicht kommerzielle Privatsender hatten im April 2020 ebenfalls 22 Millionen Euro aus Steuergeld als nicht rückzahlbare Förderungen geschenkt bekommen (zusätzlich zur "normalen" Förderung von 23 Millionen pro Jahr). Die Europäische Kommission äußerte im ''Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union'' Kritik an dieser überbordenden Medienförderung in Österreich und erwähnt, dass diese hohen ''Beträge für staatliche Werbung in den Medien der Grund für weiter bestehende Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness bei der Verteilung und geben Anlass zur Sorge mit Blick auf eine unzureichende Aufmerksamkeit für den Medienpluralismus'' sei.<ref>[https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication_2021_rule_of_law_report_de.pdf MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN], Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, Webseite: ec.europa.eu vom Juli 2021, S. 20.</ref> | ||
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Version vom 20. Juli 2021, 15:50 Uhr
Juli
Mittwoch, 1. Juli
- Nach Lockerungen von Reisebestimmungen von und aus dem Ausland, werden die Lockerung für die Westbalkanländer aufgrund derer Situation wieder zurückgenommen. Für diese Länder wird die Warnung auf Sicherheitsstufe sechs hinaufgesetzt.[1]
- Mit dem Verbot für Großveranstaltungen geht der Veranstalter des Donauinselfestes neue Wege. Ein Tourbus startet für die nächsten 80 Tage und tourt durch alle 23 Bezirke, wo nur österreichische Gruppen mit nur kurzer Vorankündigungszeit und damit vor kleinem Publikum auftreten.[2]
- Die AUA beginnt wieder mit Langstreckenflügen, wie in die USA.[3]
- Erstmals seit April übersteigt mit 107 die Anzahl von Neuinfektionen die Einhunderter-Marke. Zurückgeführt wird das auf die Zentren in und rund um Linz.[4]
Donnerstag, 2. Juli
- Die Einreichfrist für Ansuchen um eine Soforthilfe im COVID-19-Fonds für KünstlerInnen endete heute. Die Auszahlungsphase 2 beginnt am 10. Juli.
Freitag, 3. Juli
- Mit diesem Schultag endet in Ostösterreich die Schulzeit mit zahlreichen Abnormitäten, die sich durch den Shutdown seit dem 16. März ergeben haben.[5]
- Als überzogen kritisiert Minister Faßmann, die Schulschließungen in den fünf oberösterreichischen Bezirken Linz, Linz-Land, Wels, Wels-Land, Urfahr-Umgebung, die nach den wieder auftretenden Fällen letzte Woche von Landeshauptmann Stelzer am Mittwoch verhängte.[6]
- Mit Remdesivir wird ein erstes Medikament gegen Covid-19 durch die EU im Schnellverfahren europaweit mit bestimmten Einschränkungen zugelassen.[7]
Samstag, 4. Juli 2020
- Beim Stand von 853 aktiv erkrankten Personen kündigt der Gesundheitsminister bis September die Einführung einer vierfärbigen Corona-Ampel an, auf der ähnlich der Lawinenwarnungen die jeweiligen Gefährdungsstufen der einzelnen Bundesländer sowie bundesweit ersichtlich sind.[8]
Sonntag, 5. Juli 2020
- Auch für den Motorsport ist 2020 vieles anders. So findet heute ein weltweiter Auftakt für die Formel-1 in Spielberg am menschenleeren Red Bull Ring statt. Trotz vieler Tests finden sich keine Infizierten.[9]
- Folgen anderer Natur bringt auch der fehlende Flugverkehr. Wetterdienste müssen verstärkt auf andere Quellen, wie Ballons zurückgreifen, da Wetterdaten aus den Flugzeugen fehlen. Dabei entstehen auch laufend neue Forschungsprojekte.[10]
Montag, 6. Juli 2020
- Seit 19. Mai werden wir mehr als 1.000 Infizierte festgestellt. Bisher wurden 650.000 Testungen durchgeführt. Berücksichtigt werden muss dabei, dass dies nicht mit der Anzahl der Hospitalisierten einher geht. Schwerpunkt der Infizierten ist neben Wien vor allem Oberösterreich, wo sich die verstärkten Screening-Tests in den Schlachthöfen, die bereits in drei Bundesländern durchgeführt wurden, neben den bereits vorhandenen Hotspots bei den Freikirchen, auswirken.[11]
- Eine Kleinigkeit muss wieder rückgängig gemacht werden. Die Türen der U-Bahnen oder Bussen der Wiener Linien gehen nicht mehr automatisch auf. Wenn es praktisch wäre, stört der Vorgang die wieder notwendigen Klimaanlagen. Durch diese soll das Tragen der Gesichtsmasken erträglicher werden.[12]
- An Wiener Schulen wurden noch in den letzten Tagen zwei Studien mit Flächentests in Hinblick auf den Schulbeginn im Herbst durchgeführt. Die Ergebnisse - ein Test mit Hals-Nasen-Abstrich ergibt zwei positiv-getestete, der zweite als Gurgeltest ergibt eine positiv getestete Lehrerin - ergeben, dass die Schulkinder kaum eine Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen dürften.[13]
Dienstag, 7. Juli 2020
- Unabhängig davon, dass eine Maskenpflicht wieder verstärkt in den Mittelpunkt von Diskussionen rückt[14], wird diese in Oberösterreich in allen öffentlichen Gebäuden des Landes aufgrund steigender Zahlen verfügt und könnte noch ausgeweitet werden.[15]
Mittwoch, 8. Juli 2020
- Die Reisewarnungen werden auf Rumänien, Bulgarien und die Republik Moldau ausgedehnt. Reisende aus diesen Ländern müssen wieder in Quarantäne. In der Folge werden die Grenzkontrollen an der Ostgrenze wieder verstärkt.[16]
Donnerstag, 9. Juli 2020
- Eine Rückkehr zur Maskenpflicht gibt es jetzt in Oberösterreich auch wieder in öffentlichen Räumen, also in Geschäften und Supermärkten aufgrund erhöhter Fallzahlen.[17]
- Auch in der Stadt Salzburg wird für Amtsgebäude wieder die Maskenpflicht eingeführt, sowie die Besuchsregelungen für die Seniorenheime wegen neuerlicher Clusterbildung verschärft.[18]
Freitag, 10. Juli 2020
- Mit 10. Juli 2020 beginnt die Phase 2 des COVID-19-Fonds für KünstlerInnen (Künstler-Sozialversicherungsfonds, K-SVF). Bekommen Künstler oder Kulturvermittler weder beim Härtefallfonds noch beim neuen Überbrückungshilfe-Fonds einen Zuschuss, können diese im Rahmen der Phase 2 des Künstler-Sozialversicherungsfonds eine Unterstützung beantragen. Es sind Einmalzahlungen von bis zu 3.000 Euro möglich. Anträge können ab 10. Juli gestellt werden.
Dienstag, 14. Juli 2020
- Aufgrund verstärkter Grenzkontrollen aus den Balkanländern, müssen vier Bezirkshauptmannschaften in Kärnten wieder das Bundesheer zur Assistenzleistung anfordern. Sie sollen kommenden Montag in Einsatz gehen.[19]
Mittwoch, 15. Juli 2020
- Nachdem bereits früher in den Freikirchen Oberösterreichs mehrere Cluster auftraten, tritt neuerlich ein Cluster mit vier Fällen in Wiener Neustadt auf. Als Folge beschließt die Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich, sämtliche Kirchen für Präsenz-Gottesdienste bis Monatsende zu schließen. Diese werden nur mehr online übertragen.[20]
Donnerstag, 16. Juli 2020
- Die Liste, aus denen keine Flugzeuge in Österreich landen dürfen wird ausgeweitet, vor allem die Balkanstaaten sind davon betroffen. Insgesamt umfasst es aktuell 18 Staaten.[21]
- Während die Wiener Linien schon bisher bei Verletzung der Maskenpflicht in Einzelfällen Strafen aussprachen, kündigen auch andere Gesellschaften, wie die ÖBB, an in den nächsten Tagen ebenfalls zu bestrafen oder die Mitfahrt zu verweigern. Dazu änderten diese die Transportbedingungen.[22]
- Der Gesundheitsminister kündigt eine Evaluierung der erst letztes Jahr eingeführten Gesundheitshotline 1450 an, um die notwendigen Personalbedarfe besser zu bestimmen und die Organisation der Corona-Tests zu verbessern.[23]
Sonntag, 19. Juli 2020
- Wie man vom Bundesheer erfährt, läuft derzeit im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch eine Ausbildung eines Belgischen Schäferhundes zum Corona-Schnüffler. Das Training soll bis Ende Juli laufen.[24]
Montag, 20. Juli 2020
- Inmitten der laufenden Diskussion über Maskenpflicht, wird die bestehende in den Öffentlichen Verkehrsmitteln auch verstärkt. Die ÖBB hat die Maskenpflicht auch in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen und will bei Maskenmuffeln in Zukunft auch Strafen von 40 Euro aussprechen oder die Mitfahrt verweigern.[25]
- Aufgrund der Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst vom 20. Juli 2020 (BGBl. II Nr. 325/2020), werden zum 31. Juli 2020 alle am 6. April 2020 im Zuge der COVID-19-Krise als zum Einsatzpräsenzdienst notwendig einberufenen Wehrpflichtigen (BGBl. II Nr. 131/2020) aus dem Einsatzpräsenzdienst wieder entlassen.
Dienstag, 21. Juli 2020
- Mit 0:00 Uhr tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 324/2020 in Kraft. Dadurch wird die Verordnung BGBl. II Nr. 75/2020 aufgehoben und wesentlich erweitert. Nunmehr sind nicht nur Luftfahrtunternehmen, sondern alle Beförderungsunternehmer verpflichtet, wenn Personen, deren Reiseausgangspunkt in einem auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten angeführten Gebiet liegt, für das eine Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2 ausgesprochen ist, verpflichtet, die Identitätsdaten der von ihnen beförderten Personen (vollständiger Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit), den ursprünglichen Abreiseort, die Abreise- und Ankunftszeit, die Grenzübergangsstelle für die Einreise in das Bundesgebiet, die Gesamtzahl der mit der betreffenden Beförderung beförderten Personen und im Fall der Beförderung auf dem Luftweg die Beförderungs-Codenummer zu dokumentieren und über 28 Tage aufzubewahren und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Anfrage unverzüglich bekannt zu geben. Ein unmittelbar eingreifendes Rechtsmittel gegen diese Zwangsdokumentation besteht nicht. Ein Löschungsanspruch nach dem Datenschutzgesetz bzw. der Datenschutz-Grundverordnung für die betroffene Person(en) wird mit dieser Verordnung ausgeschlossen, obwohl hierzu keine gesetzliche Ermächtigung für das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz besteht. Die Maßnahme kann auch als ungeeignet und unverhältnismäßig angesehen werden, da der Großteil der Beförderungen in das Ausland und zurück in der Urlaubszeit mit privaten PKW erfolgt und diese Personen bzw. eine mögliche Infektion SARS-CoV-2 bei diesen Personen nicht erfasst wird, auch wenn deren Reiseausgangspunkt in einem auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten angeführten Gebiet liegt, für das eine Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2 ausgesprochen ist.
- Bei einer durch die EU-Konferenzen mehrtägig verspäteten Pressekonferenz teilte die Bundesregierung aufgrund immer wieder aufflammender Hotspots wieder verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung mit, auch wenn die beobachteten Fälle noch keine alarmierenden Ausmaße annehmen.[26]
- Die europäischen Staats- und Regierungschefs finden nach Monaten eine Einigung über einen Europäischen Aufbauplan. Insgesamt rund 1,8 Billionen Euro sollen in Reformvorhaben fließen und eine nachhaltige und stabile Konjunkturbelebung anstoßen.[27]
Mittwoch, 22. Juli 2020
- In Klagenfurt beginnt erstmals in Österreich ein Prozess gegen eine Covid-Erkrankte, die unter Missachtung der behördlich verordneten Heimquarantäne ohne Mund-Nasen-Schutz einen Supermarkt besuchte und bei einer Mitarbeiterin der Poststelle darin eine Einzahlung vornahm. Damit könnte sie wissentlich andere Personen in Gefahr gebracht haben. Eine Verurteilung kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen.[28] Sie bekannte sich schuldig, wurde allerdings aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse zu 800 Euro und einer Bewährungsstrafe verurteilt.[29]
- Nach der Veröffentlichung mehrerer Urteile des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (Entscheidungen vom 14. Juli 2020, konkret G 202/2020[30], V 411/2020[31] und V 363/2020[32]) ist festgestellt, dass die zentralen §§ 1, 2, 4 und 6 der Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 verfassunsgwidrig waren und alle auf Grundlage dieser Verordnung erlassenen Strafen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen rechtswidrig verhängt wurden.
Donnerstag, 23. Juli 2020
- Sowohl der Oberösterreichische Landesfeuerwehrverband als auch der Landesverband vom oberösterreichischen Roten Kreuz rufen ihre Mitglieder auf, sich verstärkt durch die Stopp Corona-App zu schützen, da Abstand zu halten, im Einsatzfall für Sanitäter und Feuerwehrleute nicht immer möglich sei.[33]
- Als Konsequenz aus dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs wird von der Polizei in manchen Bundesländern bis auf Weiteres bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes nicht angezeigt und es werden auch keine Organmandate ausgestellt, sondern es wird nur informiert.[34]
- Die Europäische Union schließt mit dem Pharmaunternehmen Gilead zwecks Sicherung von Veklury-Behandlungsdosen (Markenname von Remdesivir) einen Vertrags über 63 Mio. Euro. Die Koordinierung der Veklury-Lieferungen erfolgt über die Europäische Kommission - auch für das Vereinigte Königreich.[35]
Freitag, 24. Juli 2020
- Wie Dienstag bekanntgegeben gilt sowohl in öffentlichen Apotheken, den Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln), den Banken, und der Post einschließlich Postpartnern, als auch für die Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, wieder eine unbedingte Maskenpflicht.[26][36] Inwieweit diese Verordnung - in Anbetracht der tatsächlichen festgestellten Ansteckungsmöglichkeiten in Österreich in den letzten Wochen - tatsächlich gesetzeskonform ist, wird voraussichtlich wiederum mehrfach angefochten werden, da z. B. nicht erkennbar ist, warum in den oben genannten Betriebstätten eine Mund-Nase-Maskenpflicht gelten soll, nicht jedoch in großen Einkaufszentren oder Baumärkten.
- Mit der Änderung der Verordnung BGBl. II Nr. 263/2020 über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020 (BGBl. II Nr. 336/2020) werden vorgeblich strenge Restriktionen für die Einreise nach Österreich mit der Begründung der vorgeblich erforderlichen Eindämmung von SARS-CoV-2 für Drittstaatsangehörige, eingeführt. Diese Restriktionen gelten jedoch (mit wenigen Ausnahmen) nicht für die etwa 530 Millionen Menschen, die Unionsbürger bzw. EWR-Staatsbürger sind oder in Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan oder der Schweiz wohnhaft sind sowie für Personen, die Österreich ohne Stop durchqueren, die auch mit Stop in Österreich zur Aufrechterhaltung des Güter- sowie Personenverkehrs erforderlich sind, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall etc. Nachdem bzgl. dem Inhalt dieser Verordnung tagelang die Öffentlichkeit in Unklarheit über die Details zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten gehalten wurde, wurde die Verordnung am Freitag, 24. Juli 2020, veröffentlicht und trat bereits am Montag, 27. Juli 2020, in Kraft. Selbst im zuständigen Gesundheitsministerium herrschte jedoch nach der Veröffentlichung der Verordnung Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften. Auch von rechtswissenschaftlicher Seite wurde am Inhalt als auch der Qualität der Verordnung Kritik geäußert.[37]
- Mit der weiteren Änderung des Presseförderungsgesetzes durch BGBl. I Nr. 82/2020 vom 24. Juli 2020 wird Medienunternehmen eine weitere außerordentliche Förderung für österreichische Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften in Höhe von drei Millionen Euro aus Steuergeld geschenkt (§ 12c Presseförderungsgesetz 2003). Bereits im April 2020 hatten Medienunternehmen in Österreich (zusätzlich zur "normalen" Presseförderung) rund 15 Millionen Euro an Steuergeld in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen geschenkt erhalten (§ 12b Presseförderungsgesetz 2003). Kommerzielle Privatsender und nicht kommerzielle Privatsender hatten im April 2020 ebenfalls 22 Millionen Euro aus Steuergeld als nicht rückzahlbare Förderungen geschenkt bekommen (zusätzlich zur "normalen" Förderung von 23 Millionen pro Jahr). Die Europäische Kommission äußerte im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union Kritik an dieser überbordenden Medienförderung in Österreich und erwähnt, dass diese hohen Beträge für staatliche Werbung in den Medien der Grund für weiter bestehende Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness bei der Verteilung und geben Anlass zur Sorge mit Blick auf eine unzureichende Aufmerksamkeit für den Medienpluralismus sei.[38]
Mittwoch, 29. Juli 2020
- Zu bemerken sind laufend neue Befragungen zu den Covid-Maßnahmen aus verschiedensten Winkeln, ob Politik, Wirtschaft oder Hochschulen. Gemeinsam ist den meisten davon, dass die Bevölkerung großteils mit der Regierungsarbeit zufrieden ist, wenn auch viele die aufgehobene Maskenpflicht als zu früh empfinden. Auch die Grenzöffnungen für Urlaubsreisen halten viele als eine zu starke Lockerung der Maßnahmen.[39][40]
Freitag, 31. Juli 2020
- Aufgrund der inhaltlichen Mängel in der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2020 vom 24. Juli 2020 wird diese geändert durch BGBl. II Nr. 354/2020
- Die erst letzten Freitag neuerlich eingeführte Maskenpflicht beschäftigt wieder die Verfassungsexperten, die auch diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof anfechten wollen. Sie sehen eine nicht ausreichende Differenzierung, warum NMS-Masken in Lebensmittelgeschäften getragen werden sollen, in anderen jedoch nicht. Das Gesundheitsministerium beruft sich dabei auf die verschiedene Lebensnotwendigkeit von Einkäufen von gefährdeten Menschen.[41]
- Nach dem Medien schon schrieben, dass der Babyelefant durch das Gesetz gekilled wurde, appeliert der Gesundheitsminister an die jüngere Bevölkerung, dass trotz alledem Abstand zu halten ist und damit der Babyelefant weiterlebe.[42]
- ↑ Reisewarnung für Westbalkan auf ORF vom 1. Juli 2020 abgerufen am 2. Juli 2020
- ↑ Donauinselfest 2020: Corona bringt die Konzerte direkt in die Stadt auf stadt-wien.at vom 1. Juli 2020 abgerufen am 3. Julii 2020
- ↑ Mit Video: AUA hat Langstreckenflüge wieder aufgenommen auf Austrianwings vom 3. Juli 2020 abgerufen am 3. Juli 2020
- ↑ Shutdown für Schulen nach Anstieg von Neuinfektionen in Oberösterreich vom 2. Juli 2020 abgerufen am 3. Juli 2020
- ↑ Schulschluss: Bisher einzigartiges Schuljahr endet auf science.apa vom 30. Juni 2020
- ↑ Bildungsminister Faßmann kritisiert Schulschließungen in Oberösterreich im Standard vom 2. Juli 2020 abgerufen am 3. Juli 2020
- ↑ Remdesivir erhält europäische Zulassung auf science.orf.at vom 3. Juli 2020 abgerufen am 7. Juli 2020
- ↑ Gesundheitsminister kündigte Corona-Ampel-System an in den OÖ Nachrichten von 4. Juli 2020 abgerufen am 4. Juli 2020
- ↑ FIA überlegt Erleichterungen in Spielberg auf ORF Steiermark vom 6. Juli 2020 abgerufen am 6. Juli 2020
- ↑ Wetterprognose: Suche nach Alternativen auf ORF-Steiermark vom 5. Juli 2020 abgerufen am 6. Juli 2020
- ↑ Mehr Tests in Schlachthöfen auf ORF-Oberösterreich vom 6. Juli 2020 abgerufen am 6. Juli 2020
- ↑ „Öffi“-Türen öffnen wieder nach Drücken auf ORF Wien vom 6. Juli 2020 abgerufen am 6. Juli 2020
- ↑ CoV-Studien an Schulen: Kaum Infektionen auf ORF-Wien vom 6. Juli 2020 abgerufen am 6. Juli 2020
- ↑ Maske rückt wieder ins Rampenlicht auf ORF vom 6. Juli 2020 abgerufen am 7. Juli 2020
- ↑ CoV-Hotspot OÖ verschärft Maßnahmen in ORF Oberösterreich vom 7. Juli 2020 abgerufen am 7. Juli 2020
- ↑ Ruhige Lage an den Grenzübergängen auf ORF-Burgenland vom 9. Juli 2020 abgerufen am 9. Juli 2020
- ↑ [https://ooe.orf.at/stories/3057086/ auf ORF-Oberösterreich vom 9. Juli 2020 abgerufen am 9. Juli 2020
- ↑ Maskenpflicht in Salzburger Amtsgebäuden und ein Corona-Fall bei den Festspielen im Standard vom 9. Juli 2020 abgerufen am 9. Juli 2020
- ↑ Bundesheer hilft wieder an Grenzen auf ORF-Kärnten vom 14. Juli 2020 abgerufen am 14. Juli 2020
- ↑ CoV: Freikirche schließt alle Gotteshäuser in Österreich auf ORF-Religion vom 15. Juli 2020 abgerufen am 15. Juli 2020
- ↑ Anschober weitet Landeverbote aus auf ORF vom 14. Juli 2020 abgerufen am 14. Juli 2020
- ↑ ÖBB-Maskenpflicht: Geldstrafen ab Montag auf ORF vom 16. Juli abgerufen am 16. Juli 2020
- ↑ Hotline 1450 soll evaluiert werden auf vol.at vom 17. Juli 2020 abgerufen am 19. Juli 2020
- ↑ Militärhunde sollen CoV-Infizierte aufspüren auf ORF-Burgenland vom 19. Juli 2020, abgerufen am 19. Juli 2020.
- ↑ Maskenpflicht: ÖBB-Strafen bei Verstößen auf ORF-Wien vom 20. Juli 2020 abgerufen am 20. Juli 2020
- ↑ 26,0 26,1 Ab Freitag: Maskenpflicht in ganz Österreich in Supermarkt, Bank, Post in der Presse vom 21. Juli 2020 abgerufen am 22. Juli 2020
- ↑ Corona-Krisenreaktion, Webseite der Europäischen Kommission. Siehe auch: Europäischer Aufbauplan.
- ↑ Prozess: CoV-Heimquarantäne ignoriert auf ORF-Kärnten vom 22. Juli 2020, abgerufen am 22. Juli 2020.
- ↑ CoV-Prozess: Geld- und bedingte Haftstrafe auf ORF-Kärnten vom 22. Juli 2020 abgerufen am 24. Juli 2020
- ↑ VfGH-Entscheidung G 202/2020 ua. vom 14. Juli 2020 auf vfgh.gv.at abgerufen am 24. Juli 2020
- ↑ VfGH-Entscheidung V 411/2020 vom 14. Juli 2020 auf vfgh.gv.at abgerufen am 24. Juli 2020
- ↑ VfGH-Entscheidung V 363/2020 vom 14. Juli 2020 auf vfgh.gv.at abgerufen am 24. Juli 2020
- ↑ Einsatzkräfte für „Stopp Corona“-App auf ORF-Oberösterreich vom 23. Juli 2020 abgerufen am 24. Juli 2020
- ↑ Kein Abstand: Manche Bundesländer strafen, andere nicht in der Wiener Zeitung vom 24. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>
-Tag vorhanden: Für die Referenz namensEK1
wurde kein Text angegeben. - ↑ Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle) (BGBl. II Nr. 332/2020).
- ↑ Verwirrung um neue Verordnung - Tagelang hatte Unklarheit über die Details zur neuen Verordnung zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten geherrscht – am Freitag wurden die Einzelheiten schließlich vom Gesundheitsministerium kommuniziert. Doch herrschte selbst danach Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften – und zwar auch im Ministerium selbst., ORF.at vom 25. Juli 2020.
- ↑ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN, Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, Webseite: ec.europa.eu vom Juli 2021, S. 20.
- ↑ Lockerung des Lockdowns für 56 Prozent zu früh in der Kleinen Zeitung vom 29. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Was halten Sie von der Maskenpflicht als Schutzmaßnahme gegen das Coronavirus? auf statista vom 29. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Juristen halten neue Maskenpflicht für gesetzwidrig auf ORF vom 31. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020
- ↑ Anschober zu Abstandsregeln: "Der Babyelefant lebt" in der Wiener Zeitung vom 31. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020