Pilgerim (Bischof): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. November 2021, 14:40 Uhr
[File:Wohnhausanlage Pilgerimgasse 4-6.jpg|thumb|Nach Bischof Pilgerim ist in Wien 15 die Pilgerimgasse benannt.] Bischof Pilgerim[A 1] (* im 10. Jahrhundert, um 920; † 21. Mai 991, vermutlich in Passau) war Bischof von Passau und konnte als solcher die Herrschaft über sein Bistum und Hochstift in Teilen des heutigen Landes Österreich entscheidend sichern. Er ließ dort einige Synoden abhalten.
Herkunft
Bischof Pilgerim gilt als Sohn des Chiemgau-Grafen Sieghard (IV.) aus der Adelsfamilie der Sighardinger und einer Willa aus der Adelsfamilie der Aribonen[1]. Er war ein Neffe von Erzbischof Friedrich von Salzburg[2].
Leben
971 wurde Pilgerim mit Unterstützung von Erzbischof Friedrich von Salzburg von Kaiser Otto I. zum Bischof von Passau erhoben. Als solcher kümmerte er sich um die Missionierung des Donauraumes im heutigen Österreich, wobei er sich besondere Verdienste um die Missionierung der Madjaren erwarb. Daneben vergrößerte er den Besitz des Hochstiftes Passau in den späteren Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich um Kremsmünster, St. Florian und St. Pölten. Zwischen 985 und 991 ließ er sich auf den Diözesansynoden in Lorch (heute Teil der Stadtgemeinde Enns), in Mautern und in Mistlbach (heute Teil der Stadtgemeinde Wels) diverse Rechte der Passauer Kirche bestätigen.[2] Aus den erhaltenen Notizen zu diesen Synoden, welche in seinem Auftrag angefertigt wurden, geht es um Berechtigungen, Zuständigkeiten und strittige Rechtsfragen, welche die Kompetenzen des Markgraf Leopold (I.) "dem Erlauchten". betreffen, dessen Versuche, seine eigene Machtstellung zu sichern, vom Bischof als Bedrohung gesehen wurde.[3] Sein Versuch, das Bistum Passau zum Mittelpunkt einer Kirchenprovinz im heutigen Österreich zu machen, scheiterte aber am Widerstand des Salzburger Erzbischofs und an den Plänen von Kaiser Otto II.[4]
Im Epilog der Klage zum Nibelungenlied wird behauptet, dass dieses Epos im Auftrag des Bischofs Pilgerim von seinem Schreiber Konrad aufgezeichnet wurde.[2] Der Bischof ist im Epos zudem der Onkel der Protagonistin Kriemhild.[1]
Seit im 19. Jahrhundert eine Reihe von päpstlichen und königlichen Urkunden, nach denen das Bistum Passau die Nachfolgeeinrichtung eines früheren Erzbistums Lorch war, als Fälschung entlarvt wurden, gilt er als Urheber dieser Fälschungen, deren Ziel es war, das Bistum Passau, ein Suffraganbistum des Erzbistums Salzburg, zu einem von Salzburg unabhängigen Erzbistum erheben zu lassen.[2]
Erinnerungen an Bischof Pilgerim im heutigen Österreich
- Wien: Im 15. Wiener Gemeindebezirk wurde nach dem Beschluss des Wiener Stadtrates vom 17. September 1912 die Pilgerimgasse, eine in der Nähe des "Nibelungenviertels" neu angelegte Gasse, nach ihm beziehungweise der an seine Person angelehnten Figur im Nibelungenlied benannt.[5]
Literatur
- Anton Landersdorfer: Pilgrim (Piligrim). In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Duncker & Humblot, Berlin, 2001. ISBN 3-428-00201-6. Band 20, S. 441 digital
Weblinks
- Pilgrim, Geschichtsquellen.DE
- Pilgrim von Passau, GedaechtnisDesLandes.AT
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Pilegrinus von Passau, Heiligenlexikon.DE, abgerufen am 21. November 2021
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. NDB, 2001, S. 441
- ↑ vgl. Georg Scheibelreiter: Die Babenberger. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 76
- ↑ vgl. Georg Scheibelreiter: Die Babenberger. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 75f.
- ↑ vgl. Peter Autengruber: Lexikon der Wiener Straßennamen. Bedeutung, Herkunft, frühere Bezeichnungen. Pichler Verlag, Wien, 4. überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Auflage 2001. ISBN 3-85431-230-X. S. 183
Anmerkungen
- ↑ Weitere Namensformen für ihn: Pilgrim, Piligrim, Pilegrinus, Peregrinus
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Pilgrim von Passau behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |