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Version vom 1. März 2007, 08:49 Uhr
Eine Ortschaft (umgangssprachlich meist einfach Ort) ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:
Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet.
Zu Ortschaften als selbstständige Gemeinden siehe auch Gemeindearten. Zu kleinen Städten mit eingeschränktem bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt.
Begriff im deutschen Recht
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet (vgl. Katastralgemeinde in Österreich). In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.
In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.
Straßenverkehrsrecht
- Hauptartikel: Geschlossene Ortschaft
In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
Siehe auch
- Gnotschaft, Katastralgemeinde, Ortsgebiet
- Liste von Ortschaften, die durch Gewässer geteilt sind, Liste geteilter Ortschaften (Landgrenzen)