Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Dieser Artikel|erläutert den politisch-administrativ-geographischen Begriff; zu „Wohnplatz“ im allgemeinen Sinne siehe [[Siedlung]]. Siehe auch [[geschlossene Ortschaft]].}} | {{Dieser Artikel|erläutert den politisch-administrativ-geographischen Begriff; zu „Wohnplatz“ im allgemeinen Sinne siehe [[Siedlung]]. Siehe auch [[geschlossene Ortschaft]].}} | ||
'''Ortschaft''' bezeichnet | '''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]]. | ||
In [[Österreich]] ist Ortschaft keine Siedlung, sondern eine statistische, postalische und administrative Gliederung unterhalb der [[Gemeinde (Österreich)|Gemeinde]]ebene. | |||
In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur. | |||
== Deutschland == | == Deutschland == | ||
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In Thüringen gibt es Ortschaften nur innerhalb von Landgemeinden. Dort kann der Gemeinderat in der Hauptsatzung für einen oder mehrere Ortsteile eine Ortschaftsverfassung regeln, was zur Folge hat, dass Ortschaftsrat und Ortschaftsbürgermeister gewählt werden können. Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister gibt es in Thüringer Landgemeinden somit nicht. | In Thüringen gibt es Ortschaften nur innerhalb von Landgemeinden. Dort kann der Gemeinderat in der Hauptsatzung für einen oder mehrere Ortsteile eine Ortschaftsverfassung regeln, was zur Folge hat, dass Ortschaftsrat und Ortschaftsbürgermeister gewählt werden können. Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister gibt es in Thüringer Landgemeinden somit nicht. | ||
[[Datei:Zeichen 310-50 - Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992.svg|mini|Zeichen 310]] | |||
=== Straßenverkehrsrecht === | === Straßenverkehrsrecht === | ||
In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''. | In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''. | ||