Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Geschichte ===
=== Geschichte ===
Die Gemeindeordnungen wurden oftmals mehrere Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bundesverfassung erlassen. Dabei haben sie die bestehende Situation übernommen, denn die Gemeinden und die Ortschaften als Teile einer Gemeinde bestanden bereits seit 1850.
Die Gemeindeordnungen wurden oftmals mehrere Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bundesverfassung erlassen. Dabei haben sie die bestehende Situation übernommen, denn die Gemeinden bestehen bereits [Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich|seit 1850]], die Ortschaften teils seit dem [[Josephinismus]] ab 1770.


Der Begriff der Ortschaft war ursprünglich ohne besondere Bedeutung und stand ähnlich wie Ort oder Dorf für eine Siedlung. Mit der Erfassung Bevölkerung für die [[Konskription]] setzte man bei den Siedlungen an und teile diese in [[Numerierungsabschnitt]]e ein<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> und ersetzte damit das bisherige System der Rekrutierung durch die Grundherren.  
Der Begriff der Ortschaft war ursprünglich ohne besondere Bedeutung und stand ähnlich wie Ort oder Dorf für eine Siedlung. Mit der Erfassung der Bevölkerung für die [[Konskription]] setzte man bei den Siedlungen an, teilte diese in [[Numerierungsabschnitt]]e ein,<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> und ersetzte damit das bisherige System der Rekrutierung durch die Grundherren.  


Per 1. Januar 2017 bestanden in Österreich 2100 Gemeinden und 17.229 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).
Per 1.&nbsp;Januar 2017 bestanden in Österreich 2100 Gemeinden und 17.229 Ortschaften. Insgesamt gibt es aber etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).


Eine (politische) Gemeinde, sei es eine [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]], eine [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] oder eine [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – besteht immer aus einer oder mehreren Ortschaften. Dabei variiert das Maß der Untergliederung in Ortschaften sowohl nach den in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen. Die mit Abstand umfassendste Ortschaft – als eine Ortschaft im Sinne von ‚Siedlung‘ – Österreichs ist naturgemäß Wien: Doch ist Wien in 23 '''Ortschaften''', entsprechend den 23 ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', gegliedert, und die Gemeindebezirke sind teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e).
Eine (politische) Gemeinde, sei es eine [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]], eine [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] oder eine [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – besteht immer aus einer oder mehreren Ortschaften. Dabei variiert das Maß der Untergliederung in Ortschaften sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs umfassen nur ein einzelnes Haus, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]], also aktuell ohne Einwohner), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe oft zusammen, oder sie bilden umgekehrt nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Auch ihr ursprünglicher Charakter als Adressraum ist oft verlorengegangen, insbesondere durch Einführung von [[Straßenname]]n.  Der mit Abstand umfassendste Ort Österreichs ist naturgemäß Wien: Doch ist Wien in 23&nbsp;Ortschaften gegliedert, entsprechend den 23&nbsp;''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese Gemeindebezirke sind teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige verwaltungsmäßige oder auch statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e).


Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).
Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).
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