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Version vom 5. Dezember 2021, 20:59 Uhr
Eine Wegleitung[1] ist, meist in schriftlicher Form, nach außen manifestierte Information.[2]
Wird eine Wegleitung von einer Behörde erlassen, handelt es sich unter Umständen dabei um eine Verwaltungspraxis, an welche die erlassende Behörde dann gebunden ist. Von einer einmal erlassenen Wegleitung darf die Behörde dann unter Umständen nur mit ausreichender Begründung abweichen. Wegleitungen von Hoheitsträgern können je nach Inhalt der Hoheitsverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung zugeordnet werden. Entscheidend ist die Verbindung zu einer hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Handlung oder Anordnung etc. darin, ähnlich wie bei Durchführungserlässen, Rundschreiben[3], Weisungen oder publizierten Broschüren. Je nachdem, ob eine solche Wegleitung z. B. einer Behörde der Hoheitsverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen ist, richtet sich auch die Haftung des Herausgebers danach und die Rechtsansprüche derjenigen, welche sich auf diese Wegleitung verlassen haben.
Abgrenzung
Während das Hauptwort Wegleitung in der Regel eine Information bedeutet, die den Nutzer zu einem bestimmten Verhalten bringen soll (im Sinne von hinleiten), bedeutet das Verb wegleiten im umgangssprachlichen Gebrauch das ableiten, ablenken, fortleiten, wegführen oder weglotsen (z. B. von Wasser oder Schmutz) und indirekt das hinleiten.
Einzelnachweise
- ↑ engl.: road map, instructions, directives guidance, guidelines.
- ↑ Weitere Wortbedeutung zum Beispiel: Leitfaden, Vorschrift, Ratgeber, Information, Gebrauchsanweisung, Einweisung, Belehrung, Leitlinie, Richtlinie, Kommentar etc.
- ↑ Oberster Gerichtshof in 1 Ob 14/10f.