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* Nachdem Herzog Albrecht (I.) im Sommer 1298 zum König beziehungsweise Gegenkönig gewählt worden war und seit der Krönung ausschließlich den Titel eines "römischen Königs" führte, belehnte er im November des selben Jahren seine Söhne [[Rudolf I. (Böhmen)|Rudolf]], Friedrich und Leopold sowie die noch zu erwartenden männlichen Nachkommen mit den Herzogtümern [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] (heute Teile der Republik Österreich), der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windische Mark (Slowenien)|Windischen Mark]] (heute Teil von [[w:Slowenien|Slowenien]] sowie [[w:Portenone|Portenau]] (heute Teil von [[w:Italien|Italien]]. Im Februar 1300 erfolgte dann im Zusammenhang mit der Heirat von Rudolf mit [[Blanka von Frankreich]] der Verzicht von Friedrich und Leopold auf ihre bisher nur formalen Herrschaftsrechte an den Herzogtümern. Als Rudolf im Jänner 1307 als [[w:Königreich Böhmen|böhmischer König]] angenommen wurde, wobei für den Fall seines kinderlosen Todes ein Nachfolgerecht für seine Brüder festgelegt war, überließ Rudolf die Herzogtümer Österreich und Steier seinem Bruder Friedrich, wobei der andere Bruder Leopold die Verwaltung in den Vorlanden erhielt. Tatsächlich dürfte Friedrich allerdings die Herrschaft erst nach der Ermordung seines Vaters (1. Mai 1308) ausgeübt haben. Die Huldigung der Landstände erfolgte jedenfalls in den Wintermonaten 1306/07.<ref>vgl. Annelies Redik: ''Friedrich der Schöne und die Steiermark'', 2010, S. 388f.</ref> Nachdem Tod seines Vaters herrschte Friedrich bis zu seinem Tod über die Herzogtümer Österreich und Steier sowie die übrigen Herrschaften und Territorien, die damals im Besitz seiner Familie waren. Offiziell übte er diese Herrschaft gemeinsam mit seinem Bruder Leopold (bis zu dessen Tod) aus, wobei er meistens in den Herzogtümern und dieser in den "Vorderen Landen" wirkte. Zumindest "de jure" hatten seine übrigen Brüder ebenfalls Anteil an der Herrschaft (1306 offizielle Übertragung der Verwaltung der Herzogtümer Österreich und Steiermark an ihn und seine Brüder, am 17. September 1309 Gesamtbelehnung (nach erhaltenen Urkunden) durch den römisch-deutschen König [[w:Heinrich VII. (Luxemburg)|Heinrich VII.]] aus dem [[w:Luxemburg|Haus Luxemburg]]).<ref name ="nieder117">vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', Wien, 2001, S. 117</ref> Im Unterschied zu seinem Vater leistete Friedrich, nachdem er zum "römisch-deutschen" König gewählt worden war, keinen formalen Verzicht auf die Herrschaft. Im Zusammenhang mit seiner Eheschließung wurden zwar mit seinem Schwiegervater Abmachungen getroffen, dass Friedrich alleiniger Herr aller "habsburgischen Länder" sein sollte, doch dürften diese von Anfang an "totes Recht" gewesen sein.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', Wien, 2001, S. 131</ref> | * Nachdem Herzog Albrecht (I.) im Sommer 1298 zum König beziehungsweise Gegenkönig gewählt worden war und seit der Krönung ausschließlich den Titel eines "römischen Königs" führte, belehnte er im November des selben Jahren seine Söhne [[Rudolf I. (Böhmen)|Rudolf]], Friedrich und Leopold sowie die noch zu erwartenden männlichen Nachkommen mit den Herzogtümern [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] (heute Teile der Republik Österreich), der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windische Mark (Slowenien)|Windischen Mark]] (heute Teil von [[w:Slowenien|Slowenien]] sowie [[w:Portenone|Portenau]] (heute Teil von [[w:Italien|Italien]]. Im Februar 1300 erfolgte dann im Zusammenhang mit der Heirat von Rudolf mit [[Blanka von Frankreich]] der Verzicht von Friedrich und Leopold auf ihre bisher nur formalen Herrschaftsrechte an den Herzogtümern. Als Rudolf im Jänner 1307 als [[w:Königreich Böhmen|böhmischer König]] angenommen wurde, wobei für den Fall seines kinderlosen Todes ein Nachfolgerecht für seine Brüder festgelegt war, überließ Rudolf die Herzogtümer Österreich und Steier seinem Bruder Friedrich, wobei der andere Bruder Leopold die Verwaltung in den Vorlanden erhielt. Tatsächlich dürfte Friedrich allerdings die Herrschaft erst nach der Ermordung seines Vaters (1. Mai 1308) ausgeübt haben. Die Huldigung der Landstände erfolgte jedenfalls in den Wintermonaten 1306/07.<ref>vgl. Annelies Redik: ''Friedrich der Schöne und die Steiermark'', 2010, S. 388f.</ref> Nachdem Tod seines Vaters herrschte Friedrich bis zu seinem Tod über die Herzogtümer Österreich und Steier sowie die übrigen Herrschaften und Territorien, die damals im Besitz seiner Familie waren. Offiziell übte er diese Herrschaft gemeinsam mit seinem Bruder Leopold (bis zu dessen Tod) aus, wobei er meistens in den Herzogtümern und dieser in den "Vorderen Landen" wirkte. Zumindest "de jure" hatten seine übrigen Brüder ebenfalls Anteil an der Herrschaft (1306 offizielle Übertragung der Verwaltung der Herzogtümer Österreich und Steiermark an ihn und seine Brüder, am 17. September 1309 Gesamtbelehnung (nach erhaltenen Urkunden) durch den römisch-deutschen König [[w:Heinrich VII. (Luxemburg)|Heinrich VII.]] aus dem [[w:Luxemburg|Haus Luxemburg]]).<ref name ="nieder117">vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', Wien, 2001, S. 117</ref> Im Unterschied zu seinem Vater leistete Friedrich, nachdem er zum "römisch-deutschen" König gewählt worden war, keinen formalen Verzicht auf die Herrschaft. Im Zusammenhang mit seiner Eheschließung wurden zwar mit seinem Schwiegervater Abmachungen getroffen, dass Friedrich alleiniger Herr aller "habsburgischen Länder" sein sollte, doch dürften diese von Anfang an "totes Recht" gewesen sein.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', Wien, 2001, S. 131</ref> | ||
* Seit 1314 (nach der umstrittenen Doppelwahl) herrschte er über das [[Heiliges Römisches Reich|Heilige Römische Reich]] beziehungsweise Teile von diesem als "römischer" König beziehungsweise Gegenkönig. (Krönung in [[w:Bonn|Bonn]] durch den [[w:Heinrich II. von Virneburg|Erzbischof von Köln]] am 25. November 1314) | * Seit 1314 (nach der umstrittenen Doppelwahl) herrschte er über das [[Heiliges Römisches Reich|Heilige Römische Reich]] beziehungsweise Teile von diesem als "römischer" König beziehungsweise Gegenkönig. (Krönung in [[w:Bonn|Bonn]] durch den [[w:Heinrich II. von Virneburg|Erzbischof von Köln]] am 25. November 1314) | ||
* Nach dem Tod seines älteren Bruders [[Rudolf I. (Böhmen)|Rudolf]] versuchte Friedrich mit Unterstützung seines Vaters diesem als [[w:Königreich Böhmen|böhmischer König]] nachzufolgen. Während er von den [[w:Markgrafschaft Mähren|mährischen Landständen]] zunächst anerkannt wurde, entschieden sich die böhmischen Stände für seinen Onkel [[ | * Nach dem Tod seines älteren Bruders [[Rudolf I. (Böhmen)|Rudolf]] versuchte Friedrich mit Unterstützung seines Vaters diesem als [[w:Königreich Böhmen|böhmischer König]] nachzufolgen. Während er von den [[w:Markgrafschaft Mähren|mährischen Landständen]] zunächst anerkannt wurde, entschieden sich die böhmischen Stände für seinen Onkel [[Heinrich von Kärnten|Herzog Heinrich (VI.) von Kärnten]]. Friedrichs Aussichten dürften keineswegs aussichtslos gewesen sein, doch verfolgte er den Kampf um die böhmische Krone nach der Ermordung seines Vaters nicht weiter. Am 14. August 1308 verzichtete er zugunsten von Herzog Heinrich im "Vertrag von Znaim" gegen eine finanzielle Ablöse auf die böhmische Krone. Als Sicherstellung für die Auszahlung der Ablöse dienten Burgen und Städte im [[Herzogtum Kärnten]], die bei dem Kampf um die böhmische Krone von Friedrichs Familie bereits besetzt worden waren. Ein endgültiger Friedensvertrag wurde im Sommer 1311 geschlossen, als Herzog Heinrich die Herrschaft über das böhmische Königreich bereits [[w:Johann (Böhmen)|Johann von Luxemburg]] ("''Johann dem Blinden''") hatte überlassen müssen. In diesem kamen [[w:Windischfeistritz|Windischfeistritz]] und das [[w:Sanntal|Sanntal]] unter die Herrschaft der Herzöge von Österreich.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', Wien, 2001, S. 115f.</ref> | ||
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