Gottschalk Inprugger: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Gottschalk Inprugger war im Lehensbesitz der landesfürstlichen Festen Mitterndorf an der Fischa und Neuhaus an der Triesting. Er arbeitete sich im herzoglichen Hof- und Verwaltungsdienst unter Herzog Albrecht (III.) von Österreich kontinuierlich empor. 1371 war er Burggraf von [[Burgruine Weitenegg|Weitenegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Leiben]]), 1379 herzoglicher Kellermeister. 1383 wurde er Burggraf und Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> von [[Burgruine Starhemberg|Starhemberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Markt Piesting]]). Nach dem Tod von Herzog Albrecht (III.) war er vom Oktober 1395 bis zum Jänner 1397 der Kammermeister von Herzog Wilhelm von Österreich. Im November 1395 bezeugte er gemeinsam mit anderen Räten von Herzog Wilhelm den [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395). Nur wenig später wurde er aus bisher unbekannter Ursache als Kammermeister durch [[Hans von Schlandersberg der Jüngere|Hans von Schlandersberg]] († 1399) ersetzt.<ref name ="Lackner100"/>
Gottschalk Inprugger war im Lehensbesitz der landesfürstlichen Festen Mitterndorf an der Fischa und Neuhaus an der Triesting. Er arbeitete sich im herzoglichen Hof- und Verwaltungsdienst unter Herzog Albrecht (III.) von Österreich kontinuierlich empor. 1371 war er Burggraf von [[Burgruine Weitenegg|Weitenegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Leiben]]), 1379 herzoglicher Kellermeister. 1383 wurde er Burggraf und Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> von [[Burgruine Starhemberg|Starhemberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Markt Piesting]]). Nach dem Tod von Herzog Albrecht (III.) war er vom Oktober 1395 bis zum Jänner 1397 der Kammermeister von Herzog Wilhelm von Österreich. Im November 1395 bezeugte er gemeinsam mit anderen Räten von Herzog Wilhelm den [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Vertrag von Hollenburg]], welchen dieser am 22. September 1395 mit seinem Cousin Herzog Albrecht (IV.) von Österreich geschlossen hatte. Nur wenig später wurde er aus bisher unbekannter Ursache als Kammermeister durch [[Hans von Schlandersberg der Jüngere|Hans von Schlandersberg]] († 1399) ersetzt.<ref name ="Lackner100"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
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