Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen

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;Der Tod des Vaters
;Der Tod des Vaters
Der Hofsteinmetzmeister Ambrosius Ferrethi, Richter im Steinbruch starb am 22. Februar 1696. Hier muss erwähnt werden, im August 1694 nahm er den Knaben [[Elias Hügel]] aus dem Frankenland als Lehrling auf. Er hatte die Kaisersteinbrucher Bruderschaft umsichtig geleitet, jetzt war eine schwierige Situation. Die logischen Nachfolger waren seine Schwiegersöhne, aber welcher von beiden. Die Bruderschaft durfte daran nicht scheitern. In diesen Jahren hatten bedeutende Änderungen stattgefunden, der Nachwuchs an [[Magistri Comacini|italienischen Steinmetzen]] hatte stark abgenommen, Deutsche und Österreicher kamen als Lehrlinge und Gesellen. Hier muss auch in der Umgangssprache ein gleitender Wechsel vollzogen worden sein. Das Richteramt übergab man als [[Kompromiss]] dem [[Eggenburg]]er Steinmetz [[Reichardt Fux]], nach etwa 150 Jahren italienisch-schweizerischer Gemeindeverwaltung eigentlich undenkbar.
Der Hofsteinmetzmeister Ambrosius Ferrethi, Richter im Steinbruch starb am 22. Februar 1696. Hier muss erwähnt werden, im August 1694 nahm er den Knaben [[Elias Hügel]] aus dem Frankenland als Lehrling auf. Er hatte die Kaisersteinbrucher Bruderschaft umsichtig geleitet, jetzt war eine schwierige Situation. Die logischen Nachfolger waren seine Schwiegersöhne, aber welcher von beiden. Die Bruderschaft durfte daran nicht scheitern. In diesen Jahren hatten bedeutende Änderungen stattgefunden, der Nachwuchs an [[Magistri Comacini|italienischen Steinmetzen]] hatte stark abgenommen, Deutsche und Österreicher kamen als Lehrlinge und Gesellen. Hier muss auch in der Umgangssprache ein gleitender Wechsel vollzogen worden sein. Das Richteramt übergab man als [[Kompromiss]] dem [[Eggenburg]]er Steinmetz [[Reichardt Fux]], nach etwa 150 Jahren italienisch-schweizerischer Gemeindeverwaltung eigentlich undenkbar.
;[[Handwerksordnung]], Witwen-Vertrag von 1682
Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. '''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.''' ... Nach Jahr und Tag mußte die Witwe im Falle, daß eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.


===Catharina Ferrethin, Witwe des Vaters, heiratet einen jungen österreichischen Gesellen===
===Catharina Ferrethin, Witwe des Vaters, heiratet einen jungen österreichischen Gesellen===
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;1705 starb ihr Ehemann, Maria Elisabetha war schwanger
;1705 starb ihr Ehemann, Maria Elisabetha war schwanger
Am 20. März 1705 starb Martin Trumler mit 54 Jahren. Sie war 43 Jahre alt, der älteste Sohn [[Franz Trumler|Franz]] 18, [[Maria Regina Synnin|Maria Regina]] 15, Ambrosius 13, Thomas 3 und Maximilian wird am 6. Oktober 1705 geboren. Maria Elisabetha, jetzt die Steinmetzmeisterin, hatte sich nach der [[Zunft|Zunftordnung]] wieder zu verheiraten.  
Am 20. März 1705 starb Martin Trumler mit 54 Jahren. Sie war 43 Jahre alt, der älteste Sohn [[Franz Trumler|Franz]] 18, [[Maria Regina Synnin|Maria Regina]] 15, Ambrosius 13, Thomas 3 und Maximilian wird am 6. Oktober 1705 geboren. Maria Elisabetha, jetzt die Steinmetzmeisterin, hatte sich nach der [[Zunft|Zunftordnung]] wieder zu verheiraten.  
;Witwen-Vertrag von 1682
Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. '''Mit dem Tag, an dem sie einen berufsfremden Mann heiratete, verlor sie das Recht zur Gewerbeausübung.''' ... Nach Jahr und Tag mußte die Witwe im Falle, daß eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.


===Maria Elisabetha Hügelin===
===Maria Elisabetha Hügelin===
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