Heinrich von Haßbach: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
== Herkunft und Familie ==
Über die Familienverhältnisse von Heinrich von Haßbach ist bisher nichts Genaues bekannt. Er entstammte einer Familie, die im [[Herzogtum Österreich]] Ende der 1230er-Jahre urkundlich als Zeugen genannt ist. Sie gehörte im Spätmittelalter zu den bedeutendsten Adelsfamilien im heutigen Niederösterreich..<ref name ="Weltin254">vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel'', 1999, S. 254</ref>
Über die Familienverhältnisse von Heinrich von Haßbach ist bisher nichts Genaues bekannt. Er entstammte einer Familie, die im [[Herzogtum Österreich]] Ende der 1230er-Jahre urkundlich als Zeugen genannt ist. Vermutlich ihr Aufstieg eng mit seiner Person verknüpft, jedenfalls besaß sie in den letzten Lebensjahren von Herzog Friedrich (II.) "''dem Streitbaren''" und im Jahrzehnt danach einigen politischen Einfluss.<ref name ="Weltin254">vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel'', 1999, S. 254</ref>


== Leben ==
== Leben ==

Version vom 18. April 2022, 18:44 Uhr

Heinrich von Haßbach (* im 12. oder 13. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert) war ein Gefolgsmann und wohl auch enger Vertrauter von Herzog Friedrich (II.) von Österreich ("Friedrich dem Streitbaren").

Herkunft und Familie

Über die Familienverhältnisse von Heinrich von Haßbach ist bisher nichts Genaues bekannt. Er entstammte einer Familie, die im Herzogtum Österreich Ende der 1230er-Jahre urkundlich als Zeugen genannt ist. Vermutlich ihr Aufstieg eng mit seiner Person verknüpft, jedenfalls besaß sie in den letzten Lebensjahren von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" und im Jahrzehnt danach einigen politischen Einfluss.[1]

Leben

Kurz vor seinem Tod wurde Heinrich von Haßbach von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" zum "Landrichter für das gesamte Österreich" ernannt.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 254
  2. vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 255