Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.  
Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.  


Der EOBV gehörte 1992 zu den Gründern der europäischen Organisation für professionelle Tauchlehrer [[CEDIP]] (Committee of European Professional Diving Instructors). Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband beschäftigt sich mit der Förderung und Weiterentwicklung internationaler Standards beim [[Sporttauchen|Sport-]] und [[Berufstauchen]].  
Der EOBV gehörte 1992 zu den Gründern der europäischen Organisation für professionelle Tauchlehrer [[CEDIP]] (Committee of European Professional Diving Instructors). Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband beschäftigt sich mit der Förderung und Weiterentwicklung internationaler Standards beim [[Sporttauchen|Sport-]] und [[Berufstauchen]]. Die Tauchlehrer des Verbands bilden sowohl Sporttaucher als auch Berufstaucher aus. Relevant sind die gesetzlichen Vorgaben und die Mindesstandards in den tauchbezogenen ISO-Standard (ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2). 


== Aufgaben des EOBV ==
Im Bereich des Sporttauchens gibt es vier Ausbildungsstufen, zwei Stufen für die Tauchlehrerqualifikation sowie weitere vertiefende Sonderschulungen (z.B. Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe, Sauerstoffanwendung, Suchen und Bergen, [[Trockentauchanzug|Trockentauchen]], Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe, Wracktauchen, [[Strömungstauchen]], Tauchtechnik, Orientierung, Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht, Rettungstauchen, Bootstauchen, Eistauchen, Tauchen mit Vollgesichtsmaske, Scootertauchen, Technisches Tauchen, Tauchen mit Mischgasen ([[Nitrox]], [[Trimix]])).
Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die Förderung und Ausarbeitung internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.


Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes:
Es werden Prüfungen zum Ingenieurtaucher, Forschungstaucher und Tauchlehrer staatlich anerkannt abgenommen.


''Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg''
Als Interessenvertretung ist der EOBV national und international bei der Entwickung von Gesetzen und ISO-Standards aktiv. 2008 erhielt der EOBV als erster Verband in Österreich eine staatliche Ermächtigung (offizieller Titel ''„Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“)''. Das Ausbildungssystem des EOBV wurde in die staatlichen Tauchausbildungen (z.B. bei Polizei und Militär) aufgenommen. (Belege fehlen). Die beruflichen Ausbildungszeugnisse sind EU-weit anerkannt.  
 
''Prüfungen zum Berufstaucher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen''
 
''Aufklärungsarbeit bei diversen Verbänden und Organisationen''
 
''Mitarbeit bei diversen Gesetzgebungen und Änderungen''
 
''Zusammenarbeit mit der CEDIP''
 
''Fort- und Weiterbildung der EOBV Tauchlehrer''
 
== Aufgaben der Prüfungskommission ==
Ein Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine Prüfungskommission bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet.
 
== Staatliche Ermächtigung ==
Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung. Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den staatlichen Tauchausbildungen aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...).
 
 
Wie sieht dies rechtlich aus: Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER.
 
 
Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das Wirtschaftsförderungs-Institut die staatliche Ermächtigung besitzt.
 
''In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“''
 
== Ausbildungsweg ==
Der Ausbildungsweg des EOBV richtet sich in seiner Mindestanforderung an internationale Standards (ISO Normen) sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.
 
 
Ausbildungen nach Internationalem Standard gemäß internationalen Normen
 
ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2
 
== Sporttauchen ==
EOBV 1* – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)
 
Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.
 
 
Dazu zählen selbständiges Tarieren, sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers, sicheres Ausblasen der Maske, sicheres Wechseln auf Oktopusatmung oder im Bedarfsfall Wechseln auf Wechselatmung, Beherrschung der Unterwasserzeichen, Bergen eines Bewusstlosen aus 5m Tiefe, mindestens 4 Tauchgänge sind zu absolvieren.
 
 
EOBV 2* – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)
 
Ziel der Ausbildung zum Taucher 2** ist die Fähigkeit,
 
selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
 
 
EOBV 3* - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen
 
Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, Tauchgänge bis 30m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
 
 
EOBV 4**** – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)
 
Ziel der Ausbildung zum Taucher 4**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal
 
40m sicher und kontrolliert zu führen.
 
 
Sonderthemen
 
Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe
 
Sauerstoffanwendung
 
Suchen und Bergen
 
Trockentauchen
 
Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe
 
Wracktauchen
 
Strömungstauchen
 
Tauchtechnik
 
Orientierung
 
Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht
 
Rettungstauchen
 
Bootstauchen
 
Eistauchen
 
Tauchen mit Vollgesichtsmaske
 
Scootertauchen
 
Technisches Tauchen
 
Mischgas Tauchen
 
== Professionelle Tauchebene (gemäß gesetzlichen Vorgaben) ==
 
 
Tauchlehrer Assistent
 
(Signalperson gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
 
Voraussetzung ist der absolvierte 4****-Kurs oder eine equivalente Ausbildung. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre.
 
 
Weitere 40 Tauchgänge müssen absolviert, und ein “Erste Hilfe Kurs“ – nicht älter als 2 Jahre – vorhanden sein.
 
'''Tauchlehrer 1*''' – Tauchausbilder Stufe 1
 
(Forschungstaucher, Ingenieurstaucher gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
 
Die Ausbildung zum TL 1* erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 1 (Seminardauer 4 Tage) unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.
 
Voraussetzung ist die '''absolvierte Assistenten Ausbildung''' oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 200 Tauchgänge müssen absolviert sein.
 
'''Ein TL 1* ist ermächtigt zur Ausbildung gem. ISO 24802-1 (vormals EN 14413-1)'''
 
 
'''Tauchlehrer 2**''' - Tauchausbilder Stufe 2
 
(Allgemeine Taucharbeiten gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
 
'''Die Ausbildung zum TL 2** erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 2 unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.'''
 
Voraussetzung ist die '''absolvierte TL 1* Ausbildung''' oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 250 Tauchgänge müssen absolviert sein.
 
'''Ein TL 2** ist ermächtigt zur Ausbildung gem.  ISO 24802-2 (vormals EN 14413-2)'''
 
 
Die praktischen Ziele des '''EOBV''' '''4****''' müssen in '''Vorführqualität''' demonstriert werden.
 
[[Datei:Lehrplan.png|links|mini|970x970px|Lehrplan - Tauchausbildung Theorie & Praxis]]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
''>> Download des gesamten Ausbildungsweges''


== Zusätzliche Ausbildungen und Instructorausbildungen ==
== Zusätzliche Ausbildungen und Instructorausbildungen ==

Version vom 25. April 2022, 14:13 Uhr

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Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband
(EOBV)
Zweck: Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung
Vorsitz:
Gründungsdatum: 1985
Sitz: Maishofen, Salzburg, Österreich
ZVR {{{ZVR}}} (BMI)
Website: www.eobv.at

Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben.

Neben dem Sporttauchsektor ist der EOBV auch auf internationaler professioneller Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.

Eingetragener Verein

ZVR Zahl: 581236810

Gründung und Geschichte

Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.

Der EOBV gehörte 1992 zu den Gründern der europäischen Organisation für professionelle Tauchlehrer CEDIP (Committee of European Professional Diving Instructors). Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband beschäftigt sich mit der Förderung und Weiterentwicklung internationaler Standards beim Sport- und Berufstauchen. Die Tauchlehrer des Verbands bilden sowohl Sporttaucher als auch Berufstaucher aus. Relevant sind die gesetzlichen Vorgaben und die Mindesstandards in den tauchbezogenen ISO-Standard (ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2).

Im Bereich des Sporttauchens gibt es vier Ausbildungsstufen, zwei Stufen für die Tauchlehrerqualifikation sowie weitere vertiefende Sonderschulungen (z.B. Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe, Sauerstoffanwendung, Suchen und Bergen, Trockentauchen, Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe, Wracktauchen, Strömungstauchen, Tauchtechnik, Orientierung, Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht, Rettungstauchen, Bootstauchen, Eistauchen, Tauchen mit Vollgesichtsmaske, Scootertauchen, Technisches Tauchen, Tauchen mit Mischgasen (Nitrox, Trimix)).

Es werden Prüfungen zum Ingenieurtaucher, Forschungstaucher und Tauchlehrer staatlich anerkannt abgenommen.

Als Interessenvertretung ist der EOBV national und international bei der Entwickung von Gesetzen und ISO-Standards aktiv. 2008 erhielt der EOBV als erster Verband in Österreich eine staatliche Ermächtigung (offizieller Titel „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“). Das Ausbildungssystem des EOBV wurde in die staatlichen Tauchausbildungen (z.B. bei Polizei und Militär) aufgenommen. (Belege fehlen). Die beruflichen Ausbildungszeugnisse sind EU-weit anerkannt.

Zusätzliche Ausbildungen und Instructorausbildungen

Nitrox (Instructor), Advanced Nitrox (Instructor), Technical Nitrox (Instructor), Trimix (Instructor), Gasblender (Instructor), Ökologie und Umwelt (Instructor), Vollmaske (Instructor), Technical Wreck Diver aber auch Rechtsnormenseminare und allgemeine Weiterbildungen.

Sonderformen und Spezialtaucher

Der EOBV und seine Tauchlehrer sind in vielerlei Sparten des öffentlichen Dienstes sowie Hilfsorganisationen vertreten und bilden dort diverse Spezialtaucher aus oder üben Unterstützende Tätigkeiten aus. Spezifische Aufgabengebiete wie die Entschärfung und Bergung von Sprengmitteln und Kriegsrelikten zählen ebenso zu Sonderformen und werden in der Regel vom Entschärfungsdienst oder Entminungsdienst durchgeführt.

Definition des Begriffes Berufstauchlehrer

Der Begriff „Berufstauchlehrer“ rührt daher das EOBV Tauchlehrer auf Grund ihrer Ausbildung in der Regel über eine rechtliche Berufsausbildung verfügen.

Fachkenntnisnachweis (FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)

Durch die Eingliederung des Ausbildungsweges in die staatlichen Einrichtungen wie der DSE Gruppe der Polizei oder den amphibischen Einsatztruppen des Militärs steht der EOBV in direktem Zusammenhang mit den staatlichen Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen wie der Wasserwehr (Wasserrettung) und der Feuerwehr.

Als staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung verfügt der EOBV basierend auf den gesetzlichen Grundlagen über das Recht, Zeugnisse im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007, für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten sowie für die Tätigkeiten als Signalperson auszustellen. Der EOBV Zertifiziert somit Berufstaucher.

Wesentliche Regelungen in Österreich

Druckluft- und Taucharbeitenverordnung

Fachkenntnisnachweise (FK-V)

Regelungen zu Wasserbauarbeiten (§§ 106 - 107 BauV)

Sprengarbeiten unter Wasser (§ 24 SprengV)

Gewerbeordnung

Regelungen zur Einhaltung von Mindestanforderungen an die Tauchausrüstung, Atemgase, Technik, Gefahrenguttransport usw.

CEDIP – Committee of european professional diving instructors

Die CEDIP ist ein Zusammenschluss professioneller Europäischer Tauchverbände welcher Einheitlich ethische und Umweltschutzbezogene Aspekte sowie Mindeststandards zur Ausbildung von Sporttaucher und Berufstaucher vertritt und weiterentwickelt sowie allgemeine Themen in Bezug auf das Tauchen behandelt (z.B. Medizin, Ökologische Aspekte etc.)


Aktuelle Mitgliedsstaaten und Verbände (Stand 2019)


Österreich – EOBV

Italien – SIAS

Belgien – VVW

Belgien – ADIP

Polen – SPIN

Russland – CDRUS

Russland - LPDI

Spanien – PSI

Ukraine – UDIP

Serbien – ARI

Slowenien – ZIPS

Schweiz – APDI

Literaturnachweis und Links:

Webseite des EOBV: www.eobv.at

Webseite der CEDIP: www.cedip.org

Seite des Arbeitsinspektorates:

Fachkenntnisnachweisverordnung:

Druckluft und Taucharbeitenverordnung: