Seifried von Dietrichstein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Juni 2022, 14:46 Uhr

Seifried auch Seyfrid von Dietrichstein zu Rabenstein (* im 16. Jahrhundert; † im 16. Jahrhundert, um / nach 1577) war Erbschenk von Kärnten. Als Angehöriger einer wenig begüterten Nebenlinie des älteren Familienzweiges der Dietrichsteiner gelang ihm durch den "Fürstendienst", eine kluge Ehepolitik und Sparsamkeit ein glanzvoller Aufstieg.

Herkunft und Familie

Seifried von Dietrichstein zu Rabenstein entstammte dem älteren Familienzweig der Dietrichsteiner, einer im Herzogtum Kärnten ansässigen Adelsfamilie, die später zu einer der bedeutendsten Familien des Habsburgerreiches zählte. Die Familie der Dietrichsteiner leitete ihre Abstammung von der für das frühe Mittelalter belegten Grafenfamilie von Zeltschach, Verwandte der Herzöge von Kärnten, ab. 1002 urkundlich erstmals genannt, starb sie um 1864 in "männlicher Linie" aus.

Seifried von Dietrichstein war ein Enkel von Pankraz von Dietrichstein († 1508), dem Kaiser Maximilian I. das prestigeträchtige Amt des Kärntner Erbmundschenken. Er war ein Neffe von Siegmund von Dietrichstein († 1533), dem Begründer der Linie Dietrichstein-Hollenburg-Finkenstein. Sein Vater, Franz von Dietrichstein, begründete die Linie Dietrichstein-Rabenstein.[1]

Seifried von Dietrichstein war zweimal verheiratet und hatte aus beiden Ehen mehrere Kinder:

∞ in 1. Ehe mit Katharina von Neuhaus zu Greifenstein und Ehrenhausen († vor 1571), sie entstammte einer Ministerialenfamilie[A 1] des dem Erzstift Salzburg unterstellten Hochstifts Gurk, die in der heutigen Untersteiermark ansässig war und seit 1404 mehrere Vizedome zu Friesach gestellt hatte.[2]
  • Ludwig von Dietrichstein († nach 1601)[3]
  • Georg Ulrich von Dietrichstein († vor 1599)[3]
  • Wilhelm von Dietrichstein (* um 1465; † nach 1601)[3]
  • Ehrenreich von Dietrichstein (* um 1465; † vor 1599)[3]
  • Amelreich von Dietrichstein (* um 1465; † vor 1599)[3]
  • Tobias von Dietrichstein (* um 1465 / vor 1477)[3]
  • Judith von Dietrichstein ∞ mit Ritter Adam von Schrott zu Kindberg[3]
∞ in 2. Ehe (Eheschließung 1571) mit Anna Leysser, einer Tochter von Maximilian Leysser († vor 1571), Oberster Zeugmeister der niederösterreichischen Lande und Stieftochter von Wilhelm von Gera auf Arnfels, der sich in der steirischen Ständepolitik besonders profiliert hatte[2]
  • Maria von Dietrichstein (* um 1571)[3]
  • Hanns von Dietrichstein (* um 1571; † nach 1601)[3]
  • Maximilian von Dietrichstein (* um 1473; † vor 1599)[3]

Leben

Seifried von Dietrichstein († nach dem 21. Dezember 1577) war Erbschenk von Kärnten.

Am 28. Mai 1599 wurde sein Sohn Ludwig, gemeinsam mit seinen Brüdern Wilhelm und Hanns Friedrich in Graz in den Freiherrenstand erhoben. Am 28. März 1601 folgte in Prag ihre Erhebung in den Reichsfreiherrenstand.[4]

Diverses

Eine wichtige Quelle zu Seifried von Dietrichstein zu Rabenstein ist sein Testament vom 21. Dezember 1577.[3]

Literatur

  • Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte der verpfändeten landesfürstlichen Burg Rabenstein im Lavanttal vornehmlich im 16. Jahrhundert. Eine vergleichende kulturhistorische Betrachtung. In: Reinhard Härtel (Hrsg.): Geschichte und ihre Quellen. Festschrift für Friedrich Hausmann zum 70. Geburtstag. Akademische Druck- und Verlagsanstalt, 1987. ISBN 3-201-01414-1. S. 345-366

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 346
  2. 2,0 2,1 vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 347, Fußnote 13
  3. 3,00 3,01 3,02 3,03 3,04 3,05 3,06 3,07 3,08 3,09 3,10 vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 347
  4. vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 347, Fußnote 12

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.

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