Franz von Dietrichstein-Rabenstein: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Franz von Dietrichstein''' (* im 15. Jahrhundert; † im 16. Jahrhundert, um 1548) war Herr auf Rabenstein und Erbschenk von [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]. Er begründete die Linie der Dietrichsteiner auf Rabenstein. | |||
==Herkunft und Familie== | ==Herkunft und Familie== |
Aktuelle Version vom 12. Juni 2022, 17:43 Uhr
Franz von Dietrichstein (* im 15. Jahrhundert; † im 16. Jahrhundert, um 1548) war Herr auf Rabenstein und Erbschenk von Kärnten. Er begründete die Linie der Dietrichsteiner auf Rabenstein.
Herkunft und Familie
Franz von Dietrichstein entstammte dem älteren Familienzweig der Dietrichsteiner, einer im Herzogtum Kärnten ansässigen Adelsfamilie, die später zu einer der bedeutendsten Familien des Habsburgerreiches zählte. Er war einer der Söhne von Pankraz von Dietrichstein († 1508), dem Kaiser Maximilian I. das prestigeträchtige Amt des Kärntner Erbmundschenken verliehen hatt und der Bruder von Siegmund von Dietrichstein († 1533), dem Begründer der Linie Dietrichstein-Hollenburg-Finkenstein. Franz von Dietrichstein war der Vater von Seifried von Dietrichstein († 1582). [1]
Leben
Franz von Dietrichstein erbte, wie auch sein Bruder, von seinem Vater das prestigeträchtige Amt des Erbschenken von Kärnten, welches diesem von Kaiser Maximilian I. verliehen worden war. Um 1514 wurden ihm von diesem außerdem erstmals Teile der Burg und Herrschaft Rabenstein (heute Teil der Gemeinde St. Paul im Lavanttal) verpfändet, nach welcher sich er und seine Nachfahren später benannten.[2] Die Herrschaft Rabenstein war zuvor mehrere Jahre dem aus der Grafschaft Tirol stammenden Adligen Hans Ha(h)n von Hanperg († 3. April 1517) zur Pflege anvertraut worden. Vor 1517 war die Burg jedoch durch einen Brand stark beschädigt worden, was wohl der Grund für ihre endgültige Verpfändung an Franz von Dietrichstein gewesen sein dürfte.[3] Ihm wurde außerdem die Möglichkeit eingeräumt, die Herrschaft Rabenstein käuflich zu erwerben, dies aber unter dem Vorbehalt eines Wiederkaufrechtes durch den Landesfürsten , der auch für die Erben des Franz von Dietrichstein galt.[4] Allerdings konnte Franz von Dietrichstein Rabenstein erst nach dem Tod des bisherigen Pflegers tatsächlich in Besitz nehmen.[5] Franz von Dietrichstein wurde nach seinem Tod in der Kapelle des Stiftes St. Paul im Lavanttal beigesetzt, wo später auch sein Sohn Seifried seine letzte Ruhestätte fand. Dieser erbte die Burg und Herrschaft Rabenstein, ansonsten aber hinterließ ihm sein Vater nur "Weniges" an irdischen Gütern.[6]
Literatur
- Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte der verpfändeten landesfürstlichen Burg Rabenstein im Lavanttal vornehmlich im 16. Jahrhundert. Eine vergleichende kulturhistorische Betrachtung. In: Reinhard Härtel (Hrsg.): Geschichte und ihre Quellen. Festschrift für Friedrich Hausmann zum 70. Geburtstag. Akademische Druck- und Verlagsanstalt, 1987. ISBN 3-201-01414-1. S. 345-366
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 346
- ↑ vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 346 und S. 351
- ↑ vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 350f.
- ↑ vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 351
- ↑ vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 352
- ↑ vgl. Franz Otto Roth: Zur Funktion sowie zu Besitz- und Baugeschichte, 1987, S. 356 und 348