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'''Graf Albert (III.) von Görz-Tirol'''<ref group="A">Numerierung nach Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 8</ref> (* im 14. Jahrhundert; † [[1374]]) , auch '''Albert von Görz''' oder '''Albert von Kärnten''' herrschte über Teile des späteren Österreich. | [[File:Grafschaft Görz.svg|thumb|Wappen der Grafschaft Görz]] | ||
'''Graf Albert (III.) von Görz-Tirol'''<ref group="A">Numerierung nach Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 8</ref> (* im 14. Jahrhundert; † [[1374]]) , auch '''Albert von Görz''' oder '''Albert von Kärnten''' herrschte über Teile des späteren EU-Landes Österreich, die sich in den heutigen Bundesländern Kärnten und Tirol (Osttirol) befanden. Gemeinsam mit seinen Brüdern erhielt er vom Kaiser offiziell dessen Anerkennung als gefürsteter Graf (Reichsgraf). Er hatte keine Kinder und vermachte seinen Anteil an den Besitzungen seiner Familie den [[Habsburger|Habsburgern]]. | |||
== Herkunft und Familie == | == Herkunft und Familie == | ||
Graf Albert (III.) von Görz(-Tirol) entstammte dem [[Meinhard I.#Herkunft und Familie|"albertinischen" Familienzweig der Grafen von Görz-Tirol]]. Er war ein Sohn des [[Albert II. von Görz-Tirol|Grafen Albert (II.) von Görz-Tirol]]. 1353 heiratete er Gräfin Katharina von Cilli († um 1389), Tochter des [[w:Friedrich I. (Cilli)|Grafen Friedrich (I.) von Cilli]], die nach seinem Tod eine weitere Ehe mit [[w:Johannes II. von Waldburg|Truchsess Johannes II. von Waldburg ("''Hans mit den vier Frauen''")]] schloss.<ref name ="baum199>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 199</ref> 1365 wurden er und sein Bruder [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard (VI.)]] von [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] mit ihren Görzer Grafschaften zu gefürsteten Grafen erhoben, wodurch der zuvor umstrittene reichsfürstliche Rang der "Albertiner" offiziell und formell bestätgt wurde.<ref name ="Antenhofer37">vgl. Christina Antenhofer: ''Briefe zwischen Süd und Nord''. Die Hochzeit und Ehe von Paula de Gonzaga und Leonhard von Görz im Spiegel der fürstlichen Kommunikation (1473-1500) (= Schlern-Schriften 336). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2007. ISBN 978-3-7030-0433-9. S. 37</ref> | Graf Albert (III.) von Görz(-Tirol) entstammte dem [[Meinhard I.#Herkunft und Familie|"albertinischen" Familienzweig der Grafen von Görz-Tirol]]. Er war ein Sohn des [[Albert II. von Görz-Tirol|Grafen Albert (II.) von Görz-Tirol]] aus dessen Ehe mit [[Euphemia von Matsch]]. 1353 heiratete er Gräfin Katharina von Cilli († um 1389), Tochter des [[w:Friedrich I. (Cilli)|Grafen Friedrich (I.) von Cilli]], die nach seinem Tod eine weitere Ehe mit [[w:Johannes II. von Waldburg|Truchsess Johannes II. von Waldburg ("''Hans mit den vier Frauen''")]] schloss.<ref name ="baum199>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 199</ref> 1365 wurden er und sein Bruder [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard (VI.)]] von [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] mit ihren Görzer Grafschaften zu gefürsteten Grafen erhoben, wodurch der zuvor umstrittene reichsfürstliche Rang der "Albertiner" offiziell und formell bestätgt wurde.<ref name ="Antenhofer37">vgl. Christina Antenhofer: ''Briefe zwischen Süd und Nord''. Die Hochzeit und Ehe von Paula de Gonzaga und Leonhard von Görz im Spiegel der fürstlichen Kommunikation (1473-1500) (= Schlern-Schriften 336). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2007. ISBN 978-3-7030-0433-9. S. 37</ref> | ||
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Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die [[Grafschaft Tirol]] zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der [[w:Metlika|Möttling]] sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden | Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die [[Grafschaft Tirol]] zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der [[w:Metlika|Möttling]] sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden sowie die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen. Außerdem sicherte er ihm auch seine Unterstützung zu, ihm bei der Durchsetzung seiner Ansprüche auf Teile der Herrschaft Lienz gegenüber seinen Brüdern behilflich zu sein. <ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 198 und 212</ref> | ||
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* [[w:Wilhelm Baum (Historiker)|Wilhelm Baum]]: Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045<ref group="A">Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.</ref> | * [[w:Wilhelm Baum (Historiker)|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045<ref group="A">Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2022, 09:54 Uhr
Graf Albert (III.) von Görz-Tirol[A 1] (* im 14. Jahrhundert; † 1374) , auch Albert von Görz oder Albert von Kärnten herrschte über Teile des späteren EU-Landes Österreich, die sich in den heutigen Bundesländern Kärnten und Tirol (Osttirol) befanden. Gemeinsam mit seinen Brüdern erhielt er vom Kaiser offiziell dessen Anerkennung als gefürsteter Graf (Reichsgraf). Er hatte keine Kinder und vermachte seinen Anteil an den Besitzungen seiner Familie den Habsburgern.
Herkunft und Familie
Graf Albert (III.) von Görz(-Tirol) entstammte dem "albertinischen" Familienzweig der Grafen von Görz-Tirol. Er war ein Sohn des Grafen Albert (II.) von Görz-Tirol aus dessen Ehe mit Euphemia von Matsch. 1353 heiratete er Gräfin Katharina von Cilli († um 1389), Tochter des Grafen Friedrich (I.) von Cilli, die nach seinem Tod eine weitere Ehe mit Truchsess Johannes II. von Waldburg ("Hans mit den vier Frauen") schloss.[1] 1365 wurden er und sein Bruder Meinhard (VI.) von Kaiser Karl IV. mit ihren Görzer Grafschaften zu gefürsteten Grafen erhoben, wodurch der zuvor umstrittene reichsfürstliche Rang der "Albertiner" offiziell und formell bestätgt wurde.[2]
Leben
Bis 1342
Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol) und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater Albert (I.) bei seinem Tod hinterlassen hatte.[3] Erbansprüche, die nach dem Tod von Herzog Heinrich von Kärnten auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, konnten nicht durchgesetzt werden. Im Frieden von Enns (1336) musste König Johann von Böhmen ("Johann der Blinde") immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder Meinhard (VI.) 1339 einen Bündnisvertrag mit Herzog Albrecht II. von Österreich, in dem dieser ihnen die Pfalz in Kärnten übertrug.[4]
Der Teilungsvertrag von 1342
Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder Heinrich (III.) und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.[5] 1342 teilten sie die Grafschaft erneut auf. Bei dieser Teilung erhielt Albert (III.) die Herrschaften in Istrien und der Windischen Mark, der Restbesitz übernahmen seine Brüder zusammen. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht. Albert erhielt alle Lehen die von der Gesamtherrschaft "herrühren" und das Amt des Pfalzgrafen von Kärnten.[6]
Die Jahre danach
Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im Möllntal in der Nähe der Münzstätte in Obervellach Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant († 1356).[4]
Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit Herzog Rudolf (IV.) "dem Stifter" zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die Grafschaft Tirol zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der Möttling sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden sowie die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen. Außerdem sicherte er ihm auch seine Unterstützung zu, ihm bei der Durchsetzung seiner Ansprüche auf Teile der Herrschaft Lienz gegenüber seinen Brüdern behilflich zu sein. [7]
Literatur
- Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045[A 2]
Weblinks
Albert (III.) von Görz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 199
- ↑ vgl. Christina Antenhofer: Briefe zwischen Süd und Nord. Die Hochzeit und Ehe von Paula de Gonzaga und Leonhard von Görz im Spiegel der fürstlichen Kommunikation (1473-1500) (= Schlern-Schriften 336). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2007. ISBN 978-3-7030-0433-9. S. 37
- ↑ vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 189
- ↑ 4,0 4,1 vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 195
- ↑ vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 194
- ↑ vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 196f.
- ↑ vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 198 und 212
Anmerkungen
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Albert (II.) von Görz und Johann (I.) von Görz | Herrscher über Teile des späteren Osttirols ca. 1330-1342 gemeinsam mit Heinrich (III.) von Görz und Meinhard (VI.) von Görz | Heinrich (III.) von Görz und Meinhard (VI.) von Görz |
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Albert III. (Görz) behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |
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