Günther Geretschläger: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Günther Geretschläger''' (*2. April 1953 in Villach) war von 1991 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2018 Sachgebietsleiter für das Sachgebiet Forstaufschließung in der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum beim Amt der Kärntner Landesregierung. | |||
== | == Leben == | ||
Günther Geretschläger absolvierte seine gesamte Schulzeit in Villach. Nach dem Abitur studierte er an der Universität für Bodenkultur in Wien und wählte die Studienrichtung Forstwirtschaft. 1979 schloss er sein Studium mit dem Grad des Diplomingenieurs ab und bekleidete am Institut für Forstliches Bauingenieurwesen eine Assistentenstelle. Für den damals erkrankten Institutsleiter Professor Pestal übernahm er Übungen und Vorlesungen im Fachgebiet forstlicher Seilbahnbau und forstliche Seilkräne. | Günther Geretschläger absolvierte seine gesamte Schulzeit in Villach. Nach dem Abitur studierte er an der Universität für Bodenkultur in Wien und wählte die Studienrichtung Forstwirtschaft. 1979 schloss er sein Studium mit dem Grad des Diplomingenieurs ab und bekleidete am Institut für Forstliches Bauingenieurwesen eine Assistentenstelle. Für den damals erkrankten Institutsleiter Professor Pestal übernahm er Übungen und Vorlesungen im Fachgebiet forstlicher Seilbahnbau und forstliche Seilkräne. | ||
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== | == Der Forststraßenbau in Kärnten == | ||
Der Forststraßenbau in Österreich bewegt sich auf einem sehr hohen Standard. Fachleute aus der ganzen Welt kommen nach Österreich, um sich über die Bauweise mittels Bagger im schwierigen Baugelände, über Felsbauarbeiten, die Ausgestaltung der Weganlagen im Bereich der Böschungsbegrünung und der Verbauung der Böschungen bei labilen Hanganschnitten, der Wasserhaltung und der Grabenquerungen, ein Bild zu machen. | Der Forststraßenbau in Österreich bewegt sich auf einem sehr hohen Standard. Fachleute aus der ganzen Welt kommen nach Österreich, um sich über die Bauweise mittels Bagger im schwierigen Baugelände, über Felsbauarbeiten, die Ausgestaltung der Weganlagen im Bereich der Böschungsbegrünung und der Verbauung der Böschungen bei labilen Hanganschnitten, der Wasserhaltung und der Grabenquerungen, ein Bild zu machen. | ||
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Die Grundlage für dieses komplexe Zusammenspiel der Leistungen unseres Waldes bildet eine nachhaltige, pflegliche, möglichst naturnahe Bewirtschaftung unserer Wälder. Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt die Erschließung der Waldungen durch Forststraßen dar. | Die Grundlage für dieses komplexe Zusammenspiel der Leistungen unseres Waldes bildet eine nachhaltige, pflegliche, möglichst naturnahe Bewirtschaftung unserer Wälder. Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt die Erschließung der Waldungen durch Forststraßen dar. | ||
=== | === Die Forststraße – „Lebensader“ im Wald === | ||
Der Forststraßenbau leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung der multifunktionalen Wirkungen des Waldes. Damit verbunden sind eine Verbesserung der Wertschöpfung in der Forstwirtschaft und ein positiver, beschäftigungspolitischer Impuls für den Ländlichen Raum. Somit wird durch die Förderung des Forststraßenbaues, der in Kärnten besonders hoch liegende Anteil des forstlichen Einkommens am gesamten landwirtschaftlichen Einkommen (über 50%) abgesichert. | Der Forststraßenbau leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung der multifunktionalen Wirkungen des Waldes. Damit verbunden sind eine Verbesserung der Wertschöpfung in der Forstwirtschaft und ein positiver, beschäftigungspolitischer Impuls für den Ländlichen Raum. Somit wird durch die Förderung des Forststraßenbaues, der in Kärnten besonders hoch liegende Anteil des forstlichen Einkommens am gesamten landwirtschaftlichen Einkommen (über 50%) abgesichert. | ||
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Ein ebenfalls wichtiges Argument für die Errichtung einer Forststraße ist die Erreichbarkeit der Waldflächen durch die „Blaulichtorganisationen“, wie Rettung und Feuerwehr bei Katastrophenereignissen, wie zum Beispiel bei Waldbränden oder bei Unfällen im Zuge von Holzschlägerungen. | Ein ebenfalls wichtiges Argument für die Errichtung einer Forststraße ist die Erreichbarkeit der Waldflächen durch die „Blaulichtorganisationen“, wie Rettung und Feuerwehr bei Katastrophenereignissen, wie zum Beispiel bei Waldbränden oder bei Unfällen im Zuge von Holzschlägerungen. | ||
=== | === Planung und Projektierung von Forststraßen === | ||
Voraussetzung für die Erschließung von Waldflächen durch eine Forststraße ist immer eine gewissenhafte Planung über die zu erschließende Fläche, die genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, eventuelle Querung von wasserführenden Gerinnen, die Lage von Quellfassungen und auch der Besitzverhältnisse. | Voraussetzung für die Erschließung von Waldflächen durch eine Forststraße ist immer eine gewissenhafte Planung über die zu erschließende Fläche, die genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, eventuelle Querung von wasserführenden Gerinnen, die Lage von Quellfassungen und auch der Besitzverhältnisse. | ||
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Man sollte von Seiten der Behörde immer bedenken, dass dem bäuerlichen Waldbesitzer, durch die Errichtung der Forststraße, hohe Kosten entstehen und daher die Entscheidung zum Bau nicht leichtfertig getroffen, sondern meist langfristig überlegt wurde. Die nachhaltige Bewirtschaftung seines Waldes und somit die Sicherung des Einkommens für den bäuerlichen Betrieb und für die Nachkommen steht in seinen Überlegungen an oberster Stelle. | Man sollte von Seiten der Behörde immer bedenken, dass dem bäuerlichen Waldbesitzer, durch die Errichtung der Forststraße, hohe Kosten entstehen und daher die Entscheidung zum Bau nicht leichtfertig getroffen, sondern meist langfristig überlegt wurde. Die nachhaltige Bewirtschaftung seines Waldes und somit die Sicherung des Einkommens für den bäuerlichen Betrieb und für die Nachkommen steht in seinen Überlegungen an oberster Stelle. | ||
=== | === Landschaftsschonender Bau von Forststraßen === | ||
Vor Beginn der Bauarbeiten wird von der Bauaufsicht die Breite der Trasse, entlang der in der Natur ausgepflockten Linie, ausgezeigt, wobei unter Einbeziehung der zukünftigen tal- und bergseitigen Böschungsflächen ein dementsprechend breiter Streifen an Trassenholz zu schlägern ist. | Vor Beginn der Bauarbeiten wird von der Bauaufsicht die Breite der Trasse, entlang der in der Natur ausgepflockten Linie, ausgezeigt, wobei unter Einbeziehung der zukünftigen tal- und bergseitigen Böschungsflächen ein dementsprechend breiter Streifen an Trassenholz zu schlägern ist. | ||
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Den Abschluss der Arbeiten an der Forststraße bilden die Feinplanie der Fahrbahnoberfläche mit dem Grader, der die Fahrbahn, wie ein Tischler seine Möbel, „abhobelt“ und die Verdichtung des Fahrbahnkörpers mit der Walze. | Den Abschluss der Arbeiten an der Forststraße bilden die Feinplanie der Fahrbahnoberfläche mit dem Grader, der die Fahrbahn, wie ein Tischler seine Möbel, „abhobelt“ und die Verdichtung des Fahrbahnkörpers mit der Walze. | ||
=== | === Förderungen im Forststraßenbau === | ||
Einreichende Stelle: Bezirksforstinspektion in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft Kärntens. | Einreichende Stelle: Bezirksforstinspektion in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft Kärntens. | ||
Bewilligende Stelle: Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum Amt der Kärntner Landesregierung | Bewilligende Stelle: Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum Amt der Kärntner Landesregierung | ||
=== | === Was wird gefördert? === | ||
1. Der Neubau von Forststraßen. Die Fördervoraussetzungen sind das Vorliegen der forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen. | 1. Der Neubau von Forststraßen. Die Fördervoraussetzungen sind das Vorliegen der forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen. | ||
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== | == Rückblicke == | ||
=== | === 25 Jahre Bau und Förderung von Forststraßen (1988-2013) === | ||
Im Jahr 2013 wies der Wald in Kärnten mit 585.000 Hektar einen Flächenanteil von über 61 % der Landesfläche auf. Damit entfiel auf jeden Kärntner rechnerisch 1 Hektar Wald (zum Vergleich: Österreich 0,5 Hektar, bei einem Waldflächenanteil von ca. 48%). | Im Jahr 2013 wies der Wald in Kärnten mit 585.000 Hektar einen Flächenanteil von über 61 % der Landesfläche auf. Damit entfiel auf jeden Kärntner rechnerisch 1 Hektar Wald (zum Vergleich: Österreich 0,5 Hektar, bei einem Waldflächenanteil von ca. 48%). | ||
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Vgl. Der Forststraßenbau in Kärnten. 25 Jahre Bau und Förderung von Forststraßen. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2015, Klagenfurt 2015, S. 90ff. | Vgl. Der Forststraßenbau in Kärnten. 25 Jahre Bau und Förderung von Forststraßen. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2015, Klagenfurt 2015, S. 90ff. | ||
=== | === 36 Jahre Dienstzeit beim Land Kärnten von DI Günther Geretschläger (1982 – 2018) === | ||
Errichtete Forststraßen: 2250 Projekte kollaudiert | Errichtete Forststraßen: 2250 Projekte kollaudiert | ||
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Vgl. 36 Jahre für den Forststraßenbau in Kärnten! Dipl.-Ing. Günther Geretschläger geht in den Ruhestand. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2019, Klagenfurt 2019, S. 70 ff. | Vgl. 36 Jahre für den Forststraßenbau in Kärnten! Dipl.-Ing. Günther Geretschläger geht in den Ruhestand. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2019, Klagenfurt 2019, S. 70 ff. | ||
== | == Literaturverweise == | ||
Matitz, Christian: Günther Geretschläger, 65 Jahre und Ruhestand. In: Kärntner Forstverein Information, Nr. 88/Jänner 2019. Klagenfurt S. 30f. | Matitz, Christian: Günther Geretschläger, 65 Jahre und Ruhestand. In: Kärntner Forstverein Information, Nr. 88/Jänner 2019. Klagenfurt S. 30f. | ||