Karlsberg (Adelsfamilie): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Juni 2022, 21:34 Uhr
Die Familie von Karlsberg war eine landesfürstlichen Ministerialenfamilie[A 1] des Herzogtums Kärnten. Im 13. Jahrhundert waren sie im Besitz des Amtes des Kärntner Landmarschalls.
Geschichte
Als Ahnherr der Familie der Karlsberger, die sich später nach der Burg Karlsberg (heute Teil der Gemeinde St. Veit an der Glan benannten, gilt der Edelfreie Karl von Projern. Wichard (I.) von Karlsberg, genannt zwischen 1169 und 1214, der die Burg Karlsberg erbauen ließ, dürfte sein Sohn gewesen sein. 1245 erlangte Wichard (II.) von Karlsberg das erbliche Amt des Kärntner Marschalls, dass Heinrich (II.) von Karlsberg niederlegte oder niederlegen musste, nachdem er sich an einem Aufstand gegen Herzog Meinhard († um 1295) beteiligt hatte. Nach der Hinrichtung eines Mitgliedes der Familie von Karlsberg überließ er die Burg und Herrschaft Karlsburg und das Marschallsamt Konrad von Aufenstein.[1]
Mit der Familie der Karlsberger verwandte Familien
- Die Familie der Leonsteiner war eine steirische Ministerialenfamilie, sie hatte ihren Sitz auf der Burg Leonstein (heute Teil der Gemeinde Pörtschach am Wörther See).[1]
- Die Familie der Cubertel hatte ihren Sitz auf der im obersten Görtschitztal gelegenen Burg Althaus (heute Teil der Gemeinde Hüttenberg). Ein Mitglied dieser Familie war der Rechtsgelehrte Ulrich von Völkermarkt († nach 1266).[1]
Literatur
- Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 337f.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 338
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.