8. Katastrophenhilfsdienst-Bereitschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei: | Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei: |
Version vom 2. Oktober 2014, 17:27 Uhr
Die 8. KHD-Bereitschaft ist eine Einrichtung des Landesfeuerverbandes für den Bereich des Bezirksfeuerwehrkommandos Horn um Großschadensereignisse abdecken zu können.
Aufgabenbereich
Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei:
- Großbränden
- Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm usw.)
- Rettungseinsätzen
- Notversorgung der Bevölkerung
- Freimachen von Verkehrswegen
- Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
- Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken u.v.m.