Friedrich II. (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Friedrich dem Streitbaren wurde das Landrecht des Herzogtums Österreich erstmals schriftlich aufgezeichnet. Am 1. Juli 1244 erließ er außerdem ein Judenprivileg<ref name ="czeike415"/>. Dieses regelte die Pfandgeschäfte neu. Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung wurden mit hohen Strafen belegt, das gerichtliche Vorgehen gegen sie musste vor den Synagogen stattfinden und nur unter Einbezug von jüdischen Zeuginnen und Zeugen.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 34f.</ref> Insgesamt enthielt das Judenprivileg des Herzogs für diese Bevölkerungsgruppe in seinen Herrschaftsgebieten<ref group="A">In der Literatur wird das Judenprivileg stets auf Österreich bezogen. Es galt also für das Herzogtum Österreich. Da in der Literatur meistens die Steiermark und weitere Gebiete, über die Friedrich "''der Streitbare''" herrschte, unter dem Österreichbegriff automatisch miteinbezogen sind, obwohl das eigentlich unrichtig ist, ist naheliegend, dass das Privileg auch für das Herzogtum Steier und vielleicht noch für weitere von Friedrich beherrschte Gebiete gegolten haben dürfte. Ob es aber tatsächlich für das Herzogtum Steier galt, ist nach den Angaben in der Literatur unklar.</ref> sehr günstige Bestimmungen. Es hatte Vorbildwirkung und wurde auch von einigen benachbarten Herrschaften und Ländern übernommen wurde.
Unter Friedrich dem Streitbaren wurde das Landrecht des Herzogtums Österreich erstmals schriftlich aufgezeichnet. Am 1. Juli 1244 erließ er außerdem ein Judenprivileg<ref name ="czeike415"/>. Dieses regelte die Pfandgeschäfte neu. Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung wurden mit hohen Strafen belegt, das gerichtliche Vorgehen gegen sie musste vor den Synagogen stattfinden und nur unter Einbezug von jüdischen Zeuginnen und Zeugen.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 34f.</ref> Insgesamt enthielt das Judenprivileg des Herzogs für diese Bevölkerungsgruppe in seinen Herrschaftsgebieten<ref group="A">In der Literatur wird das Judenprivileg stets auf Österreich bezogen. Es galt also für das Herzogtum Österreich. Da in der Literatur meistens die Steiermark und weitere Gebiete, über die Friedrich "''der Streitbare''" herrschte, unter dem Österreichbegriff automatisch miteinbezogen sind, obwohl das eigentlich unrichtig ist, ist naheliegend, dass das Privileg auch für das Herzogtum Steier und vielleicht noch für weitere von Friedrich beherrschte Gebiete gegolten haben dürfte. Ob es aber tatsächlich für das Herzogtum Steier galt, ist nach den Angaben in der Literatur unklar.</ref> sehr günstige Bestimmungen. Es hatte Vorbildwirkung und wurde auch von einigen benachbarten Herrschaften und Ländern übernommen wurde.
Im Umfeld von Friedrich dem Streitbaren finden sich zeitweise die Minnesänger [[w:Neidhart|Neidhart von Reuenthal]], [[Ulrich I. von Liechtenstein|Ulrich von Liechtenstein]] und der [[w:Tannhäuser (Dichter)|Tannhäuser]].<ref name ="czeike415"/>
Im Umfeld von Friedrich dem Streitbaren finden sich zeitweise die Minnesänger [[w:Neidhart|Neidhart von Reuenthal]] († in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts), [[Ulrich I. von Liechtenstein|Ulrich von Liechtenstein]] († um 1275) und der [[w:Tannhäuser (Dichter)|Tannhäuser]] († nach 1265).<ref name ="czeike415"/>


Friedrich der Streitbare führte 1230, also zu Beginn seiner Herrschaft, den sogenannten "[[w:Bindenschild|Bindenschild]]" als Wappen des Herzogtums Österreich ein. Dieser "Bindenschild" war ein silberner beziehungsweise weißer Balken auf einem roten Grund. Die zu ihm gehörige Helmzier war der Pfauenstoß. Der "Bindenschild" ersetzte das frühere Wappen des Herzogtums Österreich, den sogenannten "[[w:Niederösterreichisches Wappen|Adlerschild]]<ref group="A">Das "Fünf-Adler-Wappen" ist es das Wappen des Bundeslandes Niederösterreich.</ref>.<ref name="sauter99">vgl. Alexander Sauter: ''Fürstliche Herrschaftsrepräsentation''. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= [[w:Bernd Schneidmüller|Bernd Schneidmüller]] - [[w:Stefan Weinfurter|Stefan Weinfurter]] (Hrsg.): ''Mittelalter-Forschungen''- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 99</ref>
Friedrich der Streitbare führte 1230, also zu Beginn seiner Herrschaft, den sogenannten "[[w:Bindenschild|Bindenschild]]" als Wappen des Herzogtums Österreich ein. Dieser "Bindenschild" war ein silberner beziehungsweise weißer Balken auf einem roten Grund. Die zu ihm gehörige Helmzier war der Pfauenstoß. Der "Bindenschild" ersetzte das frühere Wappen des Herzogtums Österreich, den sogenannten "[[w:Niederösterreichisches Wappen|Adlerschild]]<ref group="A">Das "Fünf-Adler-Wappen" ist es das Wappen des Bundeslandes Niederösterreich.</ref>.<ref name="sauter99">vgl. Alexander Sauter: ''Fürstliche Herrschaftsrepräsentation''. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= [[w:Bernd Schneidmüller|Bernd Schneidmüller]] - [[w:Stefan Weinfurter|Stefan Weinfurter]] (Hrsg.): ''Mittelalter-Forschungen''- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 99</ref>
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