Konrad II. von Kapellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Konrad (II.) von Kapellen, der sich später selbst als "''ministerialis illustris ducis Austria''" nannt<ref name ="Raidl61"/>,  dürfte von seinem Verwandten [[Konrad von Altenburg|Konrad (I.) von Kapellen]], der vermutlich sein Onkel war, dessen Herrschaft zwischen dem Kürnberg bei Linz und dem Fluss Traun, die später als Amt Traunfeld bezeichnet wurde, geerbt haben.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 58f.</ref> Er war Rat und Lehensträger der Bischöfe von [[w:Hochstift Passau|Passau]] sowie deren "Pfleger"<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> auf dem Georgenberg bei [[Enns]]. Zu seinen Lehen zählte außerdem das Landgericht im Donautal, das damals ein Besitz der [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie von Schaunberg]].<ref name ="Raidl61"/> Als Landrichter im unteren Donautal war Konrad (II.) von Kapellen offensichtlich sehr angesehen. Abgesehen davon, dass nach derzeitigen Forschungsstand keine Beschwerden über die Ausübung seines Amtes überliefert sind, lässt sich unter ihm ein Anstieg der Zeugenschaft bei Vereinbarungen und bei der Besieglungen von Urkunden feststellen. Allerdings sind für ihn nur alltägliche Rechtsgeschäfte belegt, eine Beteiligung an einem Staatsakt ist nicht belegt.<ref name ="Raidl62">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 62</ref> Im Unterschied zu seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen gehörten Konrad (II.) von Kapellen und sein Bruder Ulrich (III.) wohl nicht zu den "Vornehmsten" im "obderennsischen" ("oberösterreichischen") Teil des Herzogtums Österreich, sondern zählten zum Durchschnitt der Landherren.<ref name ="Raidl61"/>  
Konrad (II.) von Kapellen, der sich später selbst als "''ministerialis illustris ducis Austria''" nannt<ref name ="Raidl61"/>,  dürfte von seinem Verwandten [[Konrad von Altenburg|Konrad (I.) von Kapellen]], der vermutlich sein Onkel war, dessen Herrschaft zwischen dem Kürnberg bei Linz und dem Fluss Traun, die später als Amt Traunfeld bezeichnet wurde, geerbt haben.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 58f.</ref> Er war Rat und Lehensträger der Bischöfe von [[w:Hochstift Passau|Passau]] sowie deren "Pfleger"<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> auf dem Georgenberg bei [[Enns]]. Zu seinen Lehen zählte außerdem das Landgericht im Donautal, das damals ein Besitz der [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie von Schaunberg]].<ref name ="Raidl61"/> Als Landrichter im unteren Donautal war Konrad (II.) von Kapellen offensichtlich sehr angesehen. Abgesehen davon, dass nach derzeitigen Forschungsstand keine Beschwerden über die Ausübung seines Amtes überliefert sind, lässt sich unter ihm ein Anstieg der Zeugenschaft bei Vereinbarungen und bei der Besieglungen von Urkunden feststellen. Allerdings sind für ihn nur alltägliche Rechtsgeschäfte belegt, eine Beteiligung an einem Staatsakt ist nicht belegt.<ref name ="Raidl62">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 62</ref> Im Unterschied zu seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen gehörten Konrad (II.) von Kapellen und sein Bruder Ulrich (III.) wohl nicht zu den "Vornehmsten" im "obderennsischen" ("oberösterreichischen") Teil des Herzogtums Österreich, sondern zählten zum Durchschnitt der Landherren.<ref name ="Raidl61"/>  


Konrad (II.) von Kapellen besaß außerdem Güter in der Pfarre von [[Haidershofen]].<ref name ="Raidl64">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 64</ref> In den 1280er-Jahre dürfte er die heute abgegangenen Burg am Kürnberg erbaut haben. In dieser fertigte er erstmals eine Urkunde im Jahr 1291.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 59 und S. 61</ref>
Konrad (II.) von Kapellen, der seine Besitzungen erfolgreich vergrößern konnte, besaß auch Güter in der Pfarre von [[Haidershofen]] und als landesfürstliches Lehen das Haus Mitterberg.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 64 und S. 68</ref> In den 1280er-Jahre dürfte er die heute abgegangenen Burg am Kürnberg erbaut haben. In dieser fertigte er erstmals eine Urkunde im Jahr 1291.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 59 und S. 61</ref> In seinem Testament vom 5. Juni 1297 machte er seine Nichte Agnes († um 1318), die Tochter seines Bruders Ulrich (III.) von Kapellen, die mit Albero (VII.) von Kuenring († um 1342), einem  Sohn von [[Heinrich IV. von Kuenring|Heinrich (IV.) von Kuenring]] († 1293), verheiratet war, zu seiner Haupterbin. Für den Fall, dass sie keine Nachkommen hätte, bestimmte er seinen Cousin Ulrich (II.) von Kapellen und dessen Familie zu seinen weiteren Erben.<ref name ="Raidl68">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 68</ref> 1307 änderte er sein Testament mit Zustimmung seiner Nichte Agnes und vermachte die Burg auf dem Kürnberg und das Dorf Rufling seiner Ehefrau Minzla.<ref name ="Raidl69">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 69</ref> 1315 wird er das letzte Mal urkundlich genannt. Er dürfte bald darauf verstorben sein.<ref name ="Raidl71">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 71</ref>


== Literatur ==
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