Facetten. Literarisches Jahrbuch der Stadt Linz: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://permalink.obvsg.at/AC00462105 Bibliographischer Nachweis] der ''Facetten'' mit Inhaltsverzeichnissen seit der Ausgabe 2000.
* [https://permalink.obvsg.at/AC00462105 Bibliographischer Nachweis] der ''Facetten'' mit Inhaltsverzeichnissen seit der Ausgabe 2000.
* [https://permalink.obvsg.at/AC00824703 Bibliographischer Nachweis] der ''Stilleren Heimat''.
* [https://permalink.obvsg.at/AC00824703 Bibliographischer Nachweis] der ''Stilleren Heimat''.
* [https://www.linzwiki.at/wiki/Literarisches_Jahrbuch_der_Stadt_Linz/ Facetten] im LinzWiki


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 9. Januar 2023, 20:47 Uhr

Facetten : Literarisches Jahrbuch der Stadt Linz
Fachgebiet Literatur
Sprache deutsch
Verlag Bibliothek der Provinz
Erstausgabe 1970 [1941 = Stillere Heimat]
Erscheinungsweise jährlich
Herausgeber Stadt Linz, Kultur
Weblink https://www.linz.at/shop/products.asp?id=10
ZDB 302652-8

Facetten ist das Literarische Jahrbuch der Stadt Linz, eine jährliche Publikation der Stadt Linz. Der von der Bibliothek der Provinz herausgegebene Literaturband umfasst Werkproben oberösterreichischer AutorInnen.

Geschichte

Das Literarische Jahrbuch der Stadt Linz wurde erstmals 1941 aufgelegt, damals unter dem Namen Stillere Heimat. Unterbrochen zwischen 1945 und 1951, wurde die Herausgabe ab 1952 fortgesetzt.[1] Im Jahr 1970 erfolgte die Umbenennung auf den Titel Facetten.[2]

Einreichbedingungen

Die Bedingungen zur Einreichung eines Textes lauteten (Stand:04/2020)

„Die Beteiligten müssen aus Linz oder Oberösterreich stammen oder seit mindestens einem Jahr hier leben. Gesucht werden Manuskripte aus den Bereichen der erzählerischen und experimentellen Prosa, der Lyrik und Dramatik, mit inbegriffen Texte für Funk, Film und Fernsehen, die noch keine printmediale Verbreitung gefunden haben. Die Länge der einzelnen Einsendungen darf maximal zehn Manuskriptseiten zu je 30 Zeilen und maximal 70 Buchstabenanschlägen pro Zeile nicht überschreiten. Pro Person ist nur eine Einreichung möglich.[3]

Weblinks

Einzelnachweise